Beiträge zur Wohngebäudeversicherung online berechnen, Anbieter vergleichen und bei Bedarf online abschließen. Sparen Sie bis zu 45% an Beiträgen.
Beiträge online berechnenAnbieter und Leistungen vergleichenBei Bedarf ganz bequem online versichern
Jetzt bis zu50 %einsparen
Wohngebäudeversicherung
Wohngebäudeversicherung - Allgemeine Infos
Was genau ist eine Wohngebäudeversicherung und für welche Schäden wird durch diese Versicherungsform finanzielle Entschädigung geleistet? Wer benötigt eine Wohngebäudeversicherung und wann sollte diese spätestens abgeschlossen werden? Kann auf den Abschluß dieser Versicherungsform verzichtet werden, oder ist diese sinnvoll?
Was ist eine Wohngebäudeversicherung
Mit der Wohngebäudeversicherung können also auch gemischt genutzte Gebäude versichert werden. Unter einer gemischt genutzten Immobilie ist zu verstehen, wenn sich zum Beispiel im Erdgeschoss eine gastromische Einrichtung wie ein Restaurante, eine Pizzeria, eine Kneipe ect. oder andere gewerbliche Räumlichkeiten wie Geschäfte, Praxen, Büros ect. befinden und die restlichen Räumlichkeiten der Immobilie zu wohnzwecken dient.
Im Versicherungsumfang der Wohngebäudeversicherung sind drei verschiedene Unterversicherungen integriert, welche die Gefahren Feuer, Wasser, sowie Sturm und Hagel absichert. In der Regel wird die Wohngebäudeversicherung als verbundene (oder auch gebündelte) Versicherung abgeschlossen, welche die drei vorgenannten Unterversicherungen in sich vereint, also bündelt.
Beim Abschluß einer Wohngebäudeversicherung sind generell einige wichtige Faktoren zu berücksichtigen, um den Versicherungsschutz im Schadenfall in vollem Umfang zu erhalten. Neben der genauen Angabe der Gebäudedaten wie zum Beispiel Ausstattung und die Verwendung bestimmter Materialien, die vorhandene Grundfläche unterteilt im Dachgeschoss, Kellergeschoss, sowie im Wohnbereich, sowie die Nutzungsart der Immobilie (Wenn zum Beispiel ein Teil des Gebäudes gewerblich genutzt wird, die Größe der dafür genutzten Fläche.), sowie die Bauart des Gebäudes und nicht zuletzt die Versicherungssumme.
Die Wohngebäudeversicherung ist eine reine Schadensversicherung, welche aus mehreren Versicherungsarten, der Feuerversicherung, der Leistungswasserversicherung, sowie der Sturmversicherung besteht, die mehrere Gefahren abdecken, Feuer, Sturm und Leitungswasser. Zugrunde liegen dem Versicherungsvertrag die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Wohngebäude (VGB) in den Fassungen der VGB 62 bis VGB 2010.
Grundsätzlich gilt im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung nach den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen als Versicherungswert der Versicherungswert 1914 als vereinbart. Abweichend hierzu kann als Versicherungswert der Neuwert, der Zeitwert oder der gemeine Wert vereinbart werden. Der Versicherungswert ist neben der Versicherungssumme die entscheidende Grundlage für die Entschädigungsberechnung. Der Versicherungswert im Schadenfall sollte der vereinbarten Versicherungssumme entsprechen.
Unter dem Versicherungswert 1914 versteht man den ortsüblichen Neubauwert (Neuwert), bewertet zu den Preisen von 1914. Ermittelt wird der Versicherungswert 1914 mithilfe des vom statistischen Bundesamt jährlich veröffentlichten Baupreisindexes. Durch Division des Neubauwertes im Gestehungsjahr des Gebäudes mit dem im Gestehungsjahr gültigen Baupreisindex erhält man den Versicherungswert 1914. Um die Unterversicherungsverzichtserklärung zu erhalten, gilt der Versicherungswert 1914 nur als richtig ermittelt,
wenn er von einem von der Wohngebäudeversicherer anerkannten Bausachverständigen geschätzt worden ist
oder der Versicherungsnehmer im Antrag den Neuwert in Preisen eines anderen Jahres angibt und der Wohngebäudeversicherer diesen Betrag auf seine Verantwortung umrechnet
oder der Versicherungsnehmer Antragsfragen nach Größe, Ausstattung und Ausbau des Wohngebäudes zutreffend beantwortet hat und die Wohngebäudeversicherung auf eigene Verantwortung den Versicherungswert 1914 ermittelt.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Wohngebäudeversicherung
Grundsätzlich ist es möglich, dass die Vertragspartner von den AVB abweichende Vereinbarungen mit der Wohngebäudeversicherung treffen. Während dies im Privatkundengeschäft die Ausnahme ist, werden individuelle Vereinbarungen zwischen Versicherer und gewerblichen Versicherungsnehmern häufig getroffen. In Ergänzung der AVB verwenden Versicherer häufig zur Wohngebäudeversicherung von speziellen Risiken besondere Bedingungen, z. B. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung.
Klausel PK 7261 auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren und Anlagen der oben beschriebenen Art, außerhalb des Versicherungsgrundstücks, die der Versorgung durch die Wohngebäudeversicherung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, soweit der VN dafür die Gefahr trägt. Die Erweiterungen nach den Klauseln 7260, 7261, gelten nicht für Rohre der beschriebenen Art, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen. Prüfen Sie bei gewerblich genutzten Gebäuden, ob solche Rohre vorhanden sind, die nur dem gewerblichen Bereich dienen.
Ist die Anlage ebenerdig aufgebaut worden, ist in jedem Falle eine Abstimmung mit dem Versicherer erforderlich. Manche Wohngebäudeversicherung fordert unter Umständen. auch einen Beitragszuschlag. Nach den neuen VGB 2008 sind Photovoltaik-Anlagen sowie deren zugehörige Installationen (z.B. Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung) nicht automatisch versichert. Der Einschluss ist jedoch auf besonderen Antrag möglich.
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Widerruf muss nicht begründet werden. Ein Widerruf bewirkt die Beendigung des bis dahin auflösend bedingt rechtswirksamen Versicherungsvertrags. Um die Frist einzuhalten, genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Den Zugang muss der Wohngebäude Besitzer aber nach wie vor beweisen. Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Kunde die maßgeblichen Unterlagen wie den Versicherungsschein, die AVB und die Verbraucherinformationen erhalten hat.
Die VGB enthalten eine Reihe von Ausschlussbestimmungen. Hierbei ist zu beachten, dass die Ausschlüsse ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen gelten. Führt z.B. eine versicherte Ursache einen Ausschlusstatbestand herbei, so greift auch dafür der Ausschluss aus der Wohngebäudeversicherung, sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist. Eingeschlossene und ausgeschlossene Ursache können aber auch unabhängig voneinander eintreten. Das Gebäude erleidet gleichzeitig sowohl durch direkte Sturmeinwirkung als auch durch eine vom Sturm ausgelöste Sturmflutwelle.
Die Wohngebäudeversicherung vertritt indessen bisher eine entgegenstehende Auffassung und bietet die Wohngebäude Versicherung von Kosten einer Dekontamination des Erdreichs nur im Rahmen der zusätzlich zu vereinbarenden Klausel PK 7362 zu den VGB an. Darin wird übrigens ausdrücklich erklärt, dass diese Kosten nicht als Aufräumungskosten gelten. Zu Einzelheiten siehe die Ausführungen zur analogen Klausel 3301 im Beitrag Gewerbliche und industrielle Feuerversicherung. Dies kann auch die unter 3.1 beschriebenen Aufwendungen betreffen.
Wohngebäudeversicherung wurden der erweiterten EC-Versicherung, ECB 99 oder Klausel 9511 zu den ECB 87 für die Sachversicherung und nach Klausel 9611 zu den ECBUB 87 in der Betriebsunterbrechungsversicherung. Im Rahmen dieser Deckungen war auch die Versicherung von Einzelgefahren möglich. Mit Wirkung seit 1. Januar 2009 sind diese Bedingungen durch die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur industriellen Feuerversicherung und die Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren.
Diese Definition entspricht derjenigen der gewerblichen Feuerversicherung für Wohngebäude, in jener ist allerdings zusätzlich noch die Explosion eines Behälters definiert. Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes. Was im Einzelnen unter die Gefahr Luftfahrzeuge als Sammelbergriff fällt, wird in den VGB der Wohngebäudeversicherung nicht eigens gesagt. Deshalb bleibt auf das Luftfahrtgesetz zurückzugreifen, das in § 1 Nr. 2 den Begriff Luftfahrzeuge definiert.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Risikoerfassung und -bewertung durch die Wohngebäudeversicherung bei Elementarschäden besonders schwierig ist, weil Stürme einen größeren Teil des Kontinents erfassen und deshalb mehrere Werke gleichzeitig gefährden können, Überschwemmungen und Hochwasser zwar weitgehend regional begrenzt verlaufen, in ihrer Auswirkung jedoch schwer einschätzbar sind und Erdbebenschäden in gleicher Weise betrachtet werden müssen, enorme Zeitabstände zwischen den auftretenden Naturereignissen liegen.
Die ECB 99 stellen nun keine Annex-Deckung zu den AFB dar. Deshalb mussten neben den bisherigen speziellen Bestimmungen der ECB 87 und der VdS-Klausel 9511 auch die üblichen allgemeinen Regelungen von Sachversicherungsbedingungen berücksichtigt werden. Diese Vorgehensweise ist auch für die ECB 2008 und ECBUB 2008 beibehalten worden. Die Bedingungen zur Wohngebäudeversicherung müssen seit Mitte 1994 nicht mehr von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden (Ausnahme, Pflichtversicherungen).
Hausratversicherung
Schon ab2,49 €monatl.
Passend zu Ihrer Gebäudeversicherung, eine günstige Hausratversicherung mit optimalen Leistungen finden.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Schon ab1,49 €monatl.
Hier eine günstige und gute Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht finden. Jetzt Beiträge vergleichen und sparen.
Gasanbieter
Jetzt bis280,- €sparen
Ständig steigende Gaspreise? Wechseln Sie jetzt zu einem günstigeren Gasanbieter und sparen Sie bares Geld.
Stromanbieter
Jetzt bis350,- €sparen
Strompreise werden immer teurer. Finden Sie hier günstige Stromanbieter und wechseln Sie bequem online.
Welche Leistungen erbringt eine Wohngebäudeversicherung
Die Höhe der finanziellen Entwschädigungsleistungen richtet sich immer nach der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Diese sollte also genauestens vor Antragsstellung ermittelt werden. Hierfür können bei älteren Gebäuden erstellte Gutachten durch Sachverständige behilflich sein, um den aktuellen Gebäudewert ermitteln zu lassen.
Wird ein versichertes Wohngebäude durch eine oder mehrere der versicherten Gefahren, wie zum Beispiel durch einen Sturm, oder durch einen Brand beschädigt oder ganz zerstört, wird durch die Wohngebäudeversicherung finanzielle Entschädigung geleistet, jedoch nur bis zur maximal vereinbarten Versicherungssumme.
Welche Kosten und finanziellen Aufwendungen werden durch die Wohngebäudeversicherungen geleistet?
Der Umfang an finanziellen Entschädigungszahlungen erstreckt sich auf alle anfallenden Abbruch- und Entsorgungsarbeiten an Resten noch vorhandener Gebäudeteile, falls diese zu stark beschädigt sind und nicht wieder aufgebaut werden können. Desweiteren werden alle Arbeitskosten erstattet, die dazu benötigt werden, um den Ursprungszustand, also vor der Beschädigung wieder herzustellen. Hierunter fallen alle Instandsetzungsarbeiten, Renovierungsarbeiten und sonstige Reparaturarbeiten.
Weiterhin werden Hotelkosten durch eine "gute Wohngebäudeversicherung" für den Zeitraum der andauernden Renovierungs- und Wiederaufbauarbeiten übernommen, falls die Immobilie während dieses Zeitraums nicht bewohnbar ist. Bei vermieteten Wohngebäuden wird der entstandene Mietausfall entschädigt, welche sich in der Höhe und im Zahlungszeitraum nach den den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Wohngebäudeversicherer richtet.
Unterschiede zwischen den einzelnen Wohngebäudeversicherungen bestehen vor allem im Preis, sowie im Leistungsumfang. Wie können Sie einfach und ohne viel Zeitaufwand eine Gute Wohngebäudeversicherung mit einem fairen Preis- Leistungsverhältnis?
Hier stellen wir Ihnen einen kostenlosen Beitragsrechner zur Verfügung, mit dem Sie die anfallenden Preise direkt online berechnen können. Hierbei werden alle Faktoren berücksichtigt, die zur Beitragfindung dienen, wie zum Beispiel der Gebäudestandort, also in welcher Region sich das zu versichernde Gebäude befindet und inwieweit diese Region als Risikogebiet eingestuft ist.
Für eingetretene Schadensfälle ist eine zuverlässige und gute Wohngebäudeversicherung, der sofort und unbürokratisch im Schadensfall eintritt, unerlässlich. Aufgrund der großen Anzahl derzeitig vorhandener Anbieter lohnt sich ein Wohngebäudeversicherung Vergleich im Internet auf jeden Fall.
Denn die Unterschiede im Preis- Leistungsverhältnis sind enorm und können manchmal einige Hundert Euro betragen. Viele Wohngebäudeversicherung Anbieter bieten ihre Leistungen zu erheblich günstigeren Preisen an und das mit teilweise besseren Leistungseinschlüssen, als die großen und bekannten Unternehmen.
Wie steht es um den Kundenservice, oder die Geschwindigkeit bei der Schadenregulierung? Mit dem auf unserer Webseite integrierten Onlinerechner finden Sie eine gute und Günstige Wohngebäudeversicherung, sortiert nach Bewertungen sowie der Beitragshöhe, die Ihnen bei der Wahl der auf Ihre Bedürfnisse am geeignetsten Versicherung behilflich sind.
Weiterhin finden Sie eine viele zusätzliche Infos über die einzelnen Wohngebäudeversicherer, welche gerade bei kleineren und weniger bekannten Gesellschaften für Sie von Nutzen sein können.
Mit dem Leistungsvergleich haben Sie die Möglichkeit, die jeweilig angebotenen Tarifarten und den dazugehörigen Leistungseinschlüssen, sowie die Preise der einzelnen Anbieter zu vergleichen.
Dies ermöglicht Ihnen, einen optimalen Versicherungsschutz Ihrer Wohnimmobilie zu einem möglichst niedrigen Beitrag zu finden und sparen sich so einen erheblichen Zeitaufwand. Wenn Sie eine gute Wohngebäudeversicherung gefunden haben, welcher Ihre Anforderungen erfüllt, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wohngebäudeversicherung direkt online abzuschließen.
Verbesserter Leistungsumfang der Wohngebäudeversicherung
Auch die Anbieter von Wohngebäudeversicherungen sind in der letzten Zeit den Kundenwünschen entgegengekommen. Nicht nur Bedingungen und Tarifstrukturen wurden überarbeitet, sondern auch eine ganze Reihe neuer Leistungen eingeführt. Eine Vielzahl von Deckungsvarianten ermöglicht es, maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu finden. So haben mehrere Gesellschaften neue Versicherungsvarianten entwickelt.
Verbesserungen des Versicherungsschutzes und Leistungsumfang der Wohngebäudeversicherung bestehen zum Beispiel hinsichtlich:
beitragsfreie Rohbauversicherung bis 24 Monate für Feuer-, Sturm- und Hagelschäden,
Such- und Leckortungskosten bei Nässeschäden durch defekte Dichtungsfugen,
Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen bis zur Versicherungswerte (auch für Restwerte),
Mehrkosten für Technologiefortschritt, grobe Fahrlässigkeit bis 10.000 EUR,
Versicherungsschutz bei Graffitischäden bis 10.000 EUR,
Entschädigung bei Vandalismus, mutwillige Beschädigung an Einfamilienhäusern bis 10.000 EUR,
Versicherungsschutz für Verkehrssicherungsmaßnahmen bis zur Höhe der Versicherungssumme,
Erstattung von Kosten für das Beseitigen von Bienen-, Hornissen- und Wespennestern,
Einschluss der Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden bis zur Höhe der Versicherungssumme,
Neu sind auch Ökobausteine wie Photovoltaik (ohne zusätzliche Photovoltaikversicherung, Windkraft, Energetische Modernisierung, Primärenergie,
Allgefahrendeckung für Photovoltaik-Anlagen,
Nachlässe für Neubauten (bis zu 50 %) und Passivhäuser,
Gebäudeschutzbrief für Hausbesitzer, der Notfälle in der Elektro- oder Sanitärinstallation, Schlüsseldienst oder das Entfernen von Wespennestern abdeckt,
Mitversicherung von Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden auch für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit, Versicherungsschutz bis 500.000 EUR,
Mitversicherung von Ableitungsrohren auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks,
Aufräum- und Wiederanpflanzungsaufwendungen bei Grünanlagen können bis 10.000 EUR versichert werden,
Übernahme der Mehrkosten für eine Wiederherstellung mit umweltfreundlichen Baustoffen (Öko-Klausel).
Diese Beispiele zeigen die neuerdings von den Gesellschaften angebotene Breite des Versicherungsschutzes der Wohngebäudeversicherung, der von fast allen Versicherern in unterschiedlicher Ausprägung angeboten wird.
Grundsätzlich sollte jedoch nicht vergessen werden, dass nicht Leistungsangebote wie z.B. das Entfernen von Wespennestern oder Hotelkosten für die Auswahl des Deckungsschutzes ausschlag-gebend seien sollten, sondern vielmehr die Absicherung möglicher existenzgefährdender Großschäden.
Dazu gehören z.B. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, und zwar nicht nur bis 10.000 EUR, sondern bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Wohngebäudeversicherung
Des Weiteren gilt der Unterversicherungsverzicht nicht, wenn der der Versicherungssummenermittlung bei Vertragsabschluss zugrunde liegende Bauzustand nach Vertragsabschluss durch wertsteigernde Baumaßnahmen verändert wurde und die Veränderung dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde. Dieser Unterversicherungsverzicht betrifft nur die Gleitende Neuwertversicherung. Wird abweichend davon eine Neuwert- oder Zeitwertversicherung oder eine Wohngebäudeversicherung zum Gemeinen Wert des Wohngebäude abgeschlossen, trägt der VN das Risiko einer Unterversicherung.
Schadenhäufigkeit, Schadenhöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit sind wichtige Beurteilungskriterien für die Entscheidungsfindung. Danach ist zu beurteilen, ob Versicherungsschutz für Wohngebäude zu besorgen ist oder nicht. Nach Expertenmeinung wird sich das Erdklima immer weiter erwärmen. Auch Deutschland wird davon nicht verschont bleiben. Schon jetzt können wir feststellen, dass die Sommer heißer und trockener und die Winter milder, stürmischer und regenreicher geworden sind.
Sicherstellung der vertragsgemäßen Verwendung innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls, Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf steht dem VN jedoch bei Entschädigung auf Reparaturkostenbasis bis zur Höhe des Versicherungswertes des Wohngebäude Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten zum Neuwert zu, ohne dass die Verwendung des den Zeitwertschaden übersteigenden Entschädigungsbetrags gesichert sein muss. Verwendung der Entschädigung für versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung.
Infos zur Wohngebäudeversicherung
Der Schutz vor Gefahren für das persönliche Wohlergehen sowie für das Hab und Gut hat auch für Wohngebäude besitzer einen hohen Stellenwert. Daher gilt es, die relevanten Risiken zu erkennen, sie möglichst zu vermeiden oder zu minimieren und ihre eventuellen Auswirkungen zu begrenzen. Die gängigste und am meisten verbreitete Form der finanziellen Vorsorge für einen ungewissen Finanzierungsbedarf, der bei der Verwirklichung drohender Gefahren entsteht, ist die Wohngebäudeversicherung.
Die Wohngebäudeversicherung vertritt indessen bisher eine entgegenstehende Auffassung und bietet die Wohngebäude Versicherung von Kosten einer Dekontamination des Erdreichs nur im Rahmen der zusätzlich zu vereinbarenden Klausel PK 7362 zu den VGB an. Darin wird übrigens ausdrücklich erklärt, dass diese Kosten nicht als Aufräumungskosten gelten. Zu Einzelheiten siehe die Ausführungen zur analogen Klausel 3301 im Beitrag Gewerbliche und industrielle Feuerversicherung. Dies kann auch die unter 3.1 beschriebenen Aufwendungen betreffen.
Es handelt sich hier um eingeständige vollständige Bedingungswerke, so dass eine Anbindung an die jeweiligen Grundbedingungswerke entfällt. Die für die Deckung von Elementarrisiken angebotenen Sonder- und Zusatzbedingungen und Klauseln enthalten lediglich versicherte Elementarereignisse betreffende Bestimmungen. Sie werden hinsichtlich Allgemeiner Bestimmungen ergänzt durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) derjenigen Wohngebäude Versicherungsart, in die die Elementardeckung einbezogen wird.
Wohngebäudeversicherung
Auch Schadenminderungsmaßnahmen können nur begrenzt wirksam werden, weil ein ganzes Gebiet betroffen ist und die Infrastruktur nachhaltig gestört sein kann. Betriebe im Wohngebäude können nicht produzieren, weil großräumig Strom, Wasser und Gas abgeschaltet werden, Mitarbeiter können nicht auf das Betriebsgrundstück, weil die Zufahrten von Sicherheitskräften gesperrt werden, die Nachfrage nach Reparaturmaterial für Wohngebäude und -leistung sprunghaft ansteigt, was zu Engpässen und Preiserhöhungen der Wohngebäudeversicherung führt.
Anpassungsfaktor beim Wohnflächenmodell. Wie beim 1914er-Modell, so ändert sich auch durch die Wohngebäudeversicherung nach dem Wohnflächenmodell der Grundbeitrag über den Anpassungsfaktor zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend den Veränderungen der anteiligen Indizes für Wohngebäude und Tariflohn für das Bauhauptgewerbe. Den Grundbeitrag ermittelt der Versicherer. Obwohl beide Modelle den gleichen Versicherungsschutz bieten und sie sich letztlich auch nicht in der Beitragsanpassung unterscheiden.
Durch chemische Vorgänge aus versicherten Sachen entstanden sind und die den Grund und Boden des Versicherungsortes des Wohngebäude beaufschlagen oder das Erdreich durchdringen. In letzterem Fall werde das Erdreich insgesamt zum Objekt der Aufräumung. Rühren die Schadstoffe allerdings ausschließlich aus nicht versicherten Sachen, könne (übrigens anders als nach den AFB 87) aus der Wohngebäudeversicherung für die Aufräumung durch Dekontamination Entschädigung nicht verlangt werden.
Tipps zum Versicherungsgebiet Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung leistet Entschädigung für innerhalb vom Wohngebäude eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren, der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen, der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie der Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind. Frostbedingte Bruchschäden an nachfolgenden Installationen.
Diese Anzeigepflicht wird durch die richtige und vollständige Beantwortung der im Antragsformular gestellten Fragen erfüllt. Im Gegensatz zum eigentlichen Antrag auf Abschluss der Wohngebäudeversicherung handelt es sich hier nicht um die Abgabe einer Willenserklärung, sondern um die Erteilung von Auskünften und somit um eine Wissenserklärung. Wichtig ist vor allem die Unterschrift des Wohngebäude Eigentümer, mit der er seine Willenserklärung auf Abschluss des Versicherungsvertrags dokumentiert. Erst die Unterschrift begründet eine Bindungswirkung.
Der VN ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Wohngebäude Versicherer in Textform Fragen zum Risiko stellt. Auch wenn ein anderer (z.B. der Versicherungsvermittler) für Sie das Antragsformular ausgefüllt hat, sollten Sie das Antragsformular sorgfältig durchlesen und prüfen, ob alle Fragen richtig und vollständig beantwortet sind. Den Versuch, den Versicherer im Zusammenhang mit der Schadenermittlung arglistig zu täuschen.
Allgemeines rund um das Thema Wohngebäudeversicherung
Erfasst sind im Einzelnen die Gefahren - Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm, Hagel. Die versicherten Gefahren sind in den VGB nur kurz definiert. Zur Erhellung des materiellen Gehaltes der versicherten Gefahren des Wohngebäude folgen deshalb nachstehend einige erläuternde Hinweise. Die genannten Versicherungsarten brauchen aber nicht insgesamt vereinbart zu werden, sondern können einzeln oder in Kombination abgeschlossen werden.
Kurzschluss- und Überspannungsschäden - Kurzschluss- und Überspannungsschäden, die an elektrischen Einrichtungen entstanden sind, außer wenn sie die Folge eines Brandes oder einer Explosion oder des unmittelbaren Überganges eines Blitzes auf Sachen (Blitzschlag) sind. Bei Vereinbarung der Klausel PK 7160 ersetzt die Wohngebäudeversicherung jedoch Überspannungsschäden durch Blitz, ohne dass dieser auf Sachen aufgetroffen ist. Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdsenkung oder Erdrutsch.
Von einer zwingenden Vorschrift spricht man, wenn das Gesetz zum Ausdruck bringt, dass eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarung unwirksam ist (z. B. Nichtigkeit einer betrügerischen Über- oder Doppelversicherung). Halbzwingende Vorschriften können nur zugunsten des Wohngebäude Inhaber oder eines durch die Versicherung geschützten Dritten vertraglich geändert werden. Eine halbzwingende Vorschrift liegt vor, wenn das Gesetz zum Ausdruck bringt, dass der Wohngebäudeversicherung Anbieter sich auf eine abweichende Vereinbarung nicht berufen kann.
Nützliche Informationen über die Wohngebäudeversicherung
Beschränkt auf Zwei- und Mehrfamilienhäuser sind nach Klausel PK 7361 die Kosten für die Beseitigung von Schäden an dem Gemeingebrauch der Hausgemeinschaft unterliegenden Türen, Schlössern, Fenstern, Rollläden und Schutzgittern versicherbar, die dadurch entstanden sind, dass unbefugte Dritte im Sinne der Einbruchdiebstahlversicherung in das Wohngebäude eingedrungen sind oder dies versucht haben. Die Beseitigung von Graffiti durch unbefugte Dritte an der Außenseite vom Wohngebäude kann erhebliche Kosten verursachen.
Verletzt der VN vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber dem Wohngebäude Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Das Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der VN beweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. Verletzt der VN eine Obliegenheit vorsätzlich, so ist die Wohngebäudeversicherung von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Die arglistige Täuschung gilt als bewiesen, wenn sie durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder Betrugsversuchs festgestellt worden ist. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden durch Erdbeben (ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen) der Wärme ausgesetzte Sachen Brandschäden, die an den versicherten Sachen im Wohngebäude dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden (Einschluss über Klausel PK 7161 möglich).
Ist eine Wohngebäudeversicherung wichtig und sinnvoll
Jeder Hauseigentümer, der nicht über eine Wohngebäudeversicherung verfügt, geht ein großes finanzielles Risiko ein, was im Schadenfall sogar den eigenen finanziellen Ruin bedeuten kann. So rät auch das unabhängige Verbraucherinstitut Stiftung Warentest jedem Hauseigentümer, eine Wohngebäudeversicherung abzuschliessen. Um eine gute und günstige Wohngebäudeversicherung zu finden, hilft es sich um Internet umzusehen und einen Vergleich durchzuführen. Das spart nicht nur Geld ein, sondern bringt meist auch eine bessere Leistungsqualität.
Eine gute Wohngebäudeversicherung muß nicht teuer sein. Jedoch sollten Sie, bevor Sie sich für einen bestimmten Wohngebäudeversicherer entscheiden, einen Wohngebäudeversicherung Vergleich im Internet durchzuführen. Solche Vergleichsmöglichkeiten ergeben oftmals Beitragseinsparung von bis zu einigen HundertEuro jährlich und dass, ohne auf benötigte Leistungen verzichten zu müssen.
Auf keinen Fall sollten Sie auf den Abschluß einer Wohngebäudeversicherung verzichten, da diese nicht nur sinnvoll, sondern äußerst wichtig ist. Warum ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll? Die Zahl der umweltbedingten Zerstörungen oder Beschädigungen von Wohngebäuden ist auf Grund der immer mehr zunehmenden naturbedingten Gefahren wie Stürme, Hagel, oder Hochwasser deutlich angestiegen. Die Folgen sind neben den psychischen Belastungen der Betroffenen vor allem die finanziellen Verluste, wenn diese über keine ausreichende Wohngebäudeversicherung verfügten. Denn in vielen Fällen sind nicht nur persönliche Erinnerungen mit der Zerstörung der Wohnimmobilie verloren gegangen, sondern das ganze Zuhause inklusiv aller Möbel Bekleidung ect., also die gesamte Existenz. Ganze Familien sind finanziell ruiniert und haben den Rest ihres Lebens mit den Folgen zu kämpfen.
Beitragsberechnung zur Wohngebäudeversicherung
Der Beitrag zur Wohngebäudeversicherung wird anhand der Versicherungssumme berechnet. Die Versicherungssumme entspricht entweder dem Wert 1914 oder dem aktuellen Neuwert. Die Versicherungssumme wird mit dem jeweiligen Prämiensatz multipliziert. Ist gleitende Neuwertversicherung vereinbart, so wird der Prämiensatz zusätzlich mit dem gültigen Neuwertfaktor multipliziert. Der Prämiensatz wird anhand eines Tarifs ermittelt. In dem Prämiensatz werden die versicherten Gefahren, die Bauartklasse, sowie Zuschläge und Rabatte berücksichtigt.
Tarifzonen
Ähnlich wie in den Tarifen der Hausratversicherung unterscheiden die Versicherer in der Wohngebäudeversicherung in Tarifzonen. Je nach örtlicher Lage wird das zu versichernde Risiko einer Tarifzone zugeordnet. In der Regel gibt es drei Tarifzonen, wobei Tarifzone 1 die günstigste und Tarifzone 3 die teuerste ist. Hauptgrund für die Tarifzoneneinteilung ist, dass die Wohngebäudeversicherung die unterschiedlichen Sturmzonen in der Beitragsberechnung berücksichtigen wollen. So stellen Küstenlagen ein höheres Sturmrisiko dar als Orte im Landesinneren.
Gemeiner Wert, Neuwert und Neuwertfaktor
Der gemeine Wert ist der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis. Der gemeine Wert ist auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungswert, falls das Wohngebäude zum Abbruch bestimmt oder dauerhaft für seinen Zweck nicht mehr zu verwenden ist. Das bedeutet, dass auch dann, wenn Neuwert als Versicherungswert vereinbart wurde, der Versicherungsnehmer bei Gebäuden, die zum Abbruch oder dauerhaft für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind, nur Anspruch auf eine Entschädigung durch die Wohngebäudeversicherung in Höhe des gemeinen Wertes hat.
Als Neuwert gilt Wiederbeschaffungswert einer Sache von gleicher Art in neuwertiger Qualität. In der Wohngebäudeversicherung beinhaltet der Neuwert eines Gebäudes den ortsüblichen Neubauwert zuzüglich notwendiger Zusatzkosten wie Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.
Gemäß den VGB 2010, 2008 (MB) sowie VGB 2000 (MB) ist die Standarddeckungsform in der Wohngebäudeversicherung allerdings der auf dem Neuwert aufbauende gleitende Neuwert, der Wertsteigerungen der Immobilie methodisch besser erfasst. Ist andererseits ein Gebäude zum Abriss bestimmt oder wird es dauerhaft wertmindernd zweckentfremdet benutzt (z.B. ein Wohnhaus als Lagerstätte), muss anstelle des Neuwertes der gemeine Wert angesetzt werden.
Der Neuwertfaktor wird jeweils zum 01.01. eines Jahres neu festgelegt. Der Anpassungssatz ergibt sich zu 80 % aus der Veränderung (Erhöhung oder Verminderung) des Baupreisindexes und zu 20 % aus der Veränderung des Tariflohnindexes für das Baugewerbe. Der Neuwertfaktor wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet. Die Prämie verändert sich entsprechend dem neuen Neuwertfaktor zur nächsten Prämienfälligkeit.
Versicherungssumme
Für die Ermittlung der Versicherungssumme wird der Wert eines Wohngebäudes vorerst auf einen fiktiven 14-er Wert zurückgerechnet, welchen Wert der Immobilie 1914 gehabt hätte. So wird der Versicherungswert 1914 und die dazugehörige Versicherungssumme 1914 gebildet. Die Versicherungssumme für die Gegenwart wird unter Zuhilfenahme des Bundesbauindexes errechnet, der die jährlichen Veränderungen der Preise, der Löhne usw. erfasst.
Beispiel
Nach diesem sogenannten 14-er Wert wird die Versicherungsprämie zur Wohngebäudeversicherung errechnet und dieser an den sich jährlich verändernden Bundesbauindex angepasst, sodass keine Unterversicherung entsteht.
Alle baulichen Veränderungen muss der Versicherungsnehmer allerdings unverzüglich der Versicherungsgesellschaft anzeigen, damit diese den 14-er Wert für das Gebäude neu festlegen kann und Unterversicherung in der Wohngebäudeversicherung vermieden wird.
Der Versicherungsnehmer sollte hier vor Abschluss des Versicherungsvertrages alle Angaben bezüglich des aktuellen Neubauwertes, baulicher Veränderungen usw. vollständig der Versicherungsgesellschaft angeben, denn alle Fehler bei der Angabe des Versicherungswertes gehen zulasten des Versicherungsnehmers.
Gleitende Neuwertversicherung
Die Grundlage der Gleitenden Neuwertversicherung ist der Versicherungswert 1914. Man versteht darunter den ortsüblichen Neubauwert des Wohngebäudes, bewertet nach Preisen zur Wohngebäude Versicherung des Jahres 1914.Die vereinbarte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert 1914 entsprechen. Der Versicherungswert errechnet sich auf der Grundlage der Neubaukosten (einschließlich der Baunebenkosten) des Gestehungsjahres multipliziert mit 100 und dividiert durch den Baupreisindex. Für die Berechnung ist grundsätzlich der Baupreisindex zu wählen, der dem Gestehungsjahr des Gebäudes entspricht.
Ausnahme: Für das laufende Jahr ist der Vorjahreswert des Monats Mai maßgebend.
Die Versicherungssumme für die Wohngebäudeversicherung, welche dem Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls tatsächlich zur Verfügung steht, ergibt sich aus der Multiplikation der Versicherungssumme 1914 mit dem im Schadenzeitpunkt gültigen Neuwertfaktor. Der Neuwertfaktor ändert sich von Jahr zu Jahr je nach Entwicklung des Baupreisindexes.
Die Versicherungssumme 1914 und der gleitende Neuwertfaktor sind ferner Grundlage der Berechnung der vom Versicherungsnehmer zu entrichtenden Versicherungsprämie. Nur aus der Versicherungssumme 1914 lässt sich der Beitrag 1914 errechnen, der, multipliziert mit dem aktuell gültigen gleitenden Neuwertfaktor, den Jahresbeitrag für die kommende Versicherungsperiode ergibt.
Jährliche Änderungen der Versicherungssumme und damit gleichzeitig der Versicherungsprämie vermeiden eine für den Versicherungsnehmer ungünstige Unterversicherung des Gebäudes. Die Vereinbarung des gleitenden Neuwerts geht daher mit der Verzichtserklärung des Versicherers auf den Unterversicherungseinwand einher. Ist im Rahmen der Wohngebäudeversicherung gleitender Neuwert vereinbart und die Versicherungssumme 1914 ermittelt, kann der Versicherungsnehmer grundsätzlich im Schadenfall mit einem Ersatz in voller Höhe rechnen.
Ausnahme: Er hat bewusst, d.h. vorsätzlich oder grob fahrlässig, falsche Auskünfte zum zu versichernden Gebäude erteilt.
Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll
Jeder Eigentümer einer Wohnimmobilie, egal ob das eigene Einfamilienhaus, oder großer Mehrfamilienhäuser, sollte über eine Wohngebäudeversicherung verfügen. Denn auch in Deutschland treten immer häufiger Naturkatastrophen, wie zum Beispiel Überflutungen, oder starke Stürme auf, die starke Schäden nach sich ziehen und die Kosten für Wiederaufbauten, oder Reparaturarbeiten oftmals in die Hunderttausende gehen, sodaß sich die Frage, Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll? nicht stellen sollte, bzw. diese sich von selber beantwortet.
Immer mehr Unwetter zerstören, oder beschädigen eine große Anzahl an Wohn- und Gewerbegebäuden. Daher gehört die Wohngebäudeversicherung mit zu den am wichtigsten Versicherungsarten für Hausbesitzer. Erfahren Sie hier, warum eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll, oder empfehlenswert ist.
Da es sich bei der Wohngebäudeversicherung um ein sehr umfangreiches und komplexes Gebiet handelt, lohnt sich immer ein Vergleich übers Internet durchzuführen. Um Ihnen als Eigenheimbesitzer, oder Verwaltungen von größeren Mehrfamilienhäusern sich über die einzelnen Versicherer zu informieren, können Sie sich durch den hier integrierten Wohngebäudeversicherung Vergleich einen Überblick der in unserem Rechner ingrierten Anbieter verschaffen.
Vor allem liegt der Vorteil beim online Wohngebäudeversicherung vergleichen darin, daß Sie so gut, wie alle Versicherungsunternehmen mit den jeweilig angebotenen Tarifen und Beiträgen in einem Überblick haben, ohne sich erst mühsam von verschiedenen Agenturen Angebote erstellen lassen zu müssen, was wiederum mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden wäre.
Sie befinden sich: Startseite » Wohngebäudeversicherung