Der Abschluß einer Wohngebäudeversicherung ist für jeden Eigentümer von Wohngebäuden nicht nur sinnvoll, sondern wichtig.
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Wohngebäudeversicherung
Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll
Eine Wohngebäudeversicherung ist generell für jeden Hauseigentümer sinnvoll. Denn wenn durch ein Unwetter, oder durch einen Brand das Wohngebäude beschädigt, oder komplett zerstört wird und keine Wohngebäudeversicherung vorhanden ist, müssen die entstandenen Kosten für die Schadenregulierung selber getragen werden.
Dies kann im schlimmsten Fall die eigene und bei vermieteten Häusern, oder vermieteten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern auch die Existenz der Mieter gefährden.
Die Wohngebäudeversicherung trägt nach Eintritt des Schadenfalles Entschädigungsleistungen für die im Vertrag benannten versicherten Sachen, bis hin zum versicherten Mietausfall, bis maximal der vereinbarten Versicherungssumme.
Welche Gefahren und Risiken werden versichert? Der Umfang des Versicherungsschutz umfasst Gefahren und Risiken, welche Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung, Leitungswasser, Sturm und Hagel verursachen können.
Jede der drei vorgenannten Gefahrengruppen können auch einzeln versichert werden, wobei es hier sinnvoll ist, alle drei Gefahrengruppen in einem Gesamtpaket, als verbundene Wohngebäudeversicherung, abzuschliessen. Desweiteren besteht Versicherungsschutz für Schäden, die durch Frost- oder sonstigen Bruchschäden an Leitungsrohren entstehen können.
Je nach Vereinbarung können zusätzlich Elementarschäden oder weitere Gefahreneinschlüsse, wie beispielsweise Überspannungsschäden oder Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte, versichert werden.
Bevor der Schutz gegen Elementarschäden in die Wohngebäudeversicherung mit einbezogen wird, gilt es Faktoren wie Schadenhäufigkeit, Schadenhöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit zu prüfen und je nach Bedarf der vorgenannten Beurteilungskriterien eine Entscheidung zu treffen.
Wohngebäudeversicherung - Unterversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist eine Versicherung, die mehrere Risiken deckt: Feuer, Sturm und Leitungswasser. Zugrunde liegen dem Versicherungsvertrag die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Wohngebäude (VGB) in den Fassungen der VGB 62 bis VGB 2010.
Unterversicherung vermeiden
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte der Versicherungsnehmer den Vertrag zur Wohngebäudeversicherung auf der Basis der Sonderbedingungen für die gleitende Neuwertversicherung (SGIN) abschließen.
Die Grundlage der Gleitenden Neuwertversicherung ist der Versicherungswert 1914. Man versteht darunter den ortsüblichen Neubauwert des Gebäudes, bewertet nach Preisen des Jahres 1914.Die vereinbarte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert 1914 entsprechen. Der Versicherungswert errechnet sich auf der Grundlage der Neubaukosten (einschließlich der Baunebenkosten) des Gestehungsjahres multipliziert mit 100 und dividiert durch den Baupreisindex. Für die Berechnung ist grundsätzlich der Baupreisindex zu wählen, der dem Gestehungsjahr des Gebäudes entspricht.
Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll - Elementarschäden
Zusätzlich zu den nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (VGB 62 bis VGB 2008) versicherten Gefahren können in der Wohngebäudeversicherung Elementarschäden an Gebäuden mitversichert werden. Als Vertragsgrundlagen werden hierzu die Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung (BEW) verwendet (BB BEW Wohngebäudeversicherung BB). Die Besonderen Bedingungen bauen auf den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen auf und erweitern den Versicherungsschutz um zusätzliche Gefahren.
Als Elementarschäden gemäß den besonderen Bedingungen gelten Schäden verursacht durch
Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes
Erdbeben
Erdsenkung
Erdrutsch
Schneedruck
Lawinen.
In der Regel wird für Elementarschäden ein Selbstbehalt von 10 %, maximal 5.000,00 EUR je Schadenfall, vereinbart.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur VGB 2010 sehen nunmehr in A § 1 Nr. 1 neben Sturm und Hagel die Versicherung gegen weitere Elementargefahren vor. Diese Gefahrengruppe (der weiteren Elementargefahren) kann aber ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren der anderen Gefahrengruppen Brand, Leitungswasser und Sturm, Hagel durch Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll versichert werden.
In A § 4 sind nunmehr die Naturgefahren Sturm, Hagel und die weiteren Elementargefahren geregelt. Es können die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch eingeschlossen werden.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Wohngebäudeversicherung
Sind vermietete Wohnräume infolge des Versicherungsfalls im Mietwert gemindert und ist der Mieter berechtigt, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern, so ist der dem VN entstehende Mietausfall einschließlich etwaiger fortlaufender Mietnebenkosten gedeckt. Die Wohngebäudeversicherung für Mietausfall und Mietwert gilt nur für Wohnräume. Für gewerblich genutzte Räume kann die Versicherung des Mietausfalls oder des ortsüblichen Mietwertes vereinbart werden.
Unter Wohngebäudeversicherung kann man im allgemeinen für eine Wohngebäude-Sachversicherung verstehen, die bei der Verbundenen Wohngebäudeversicherung im Rahmen eines gemeinsamen Bedingungswerks eine Versicherung für mehre Einzelgefahren ermöglicht. Sie vereinigt in sich die wesentlichen in Betracht kommenden Sachversicherungszweige, nämlich die Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung. Eine solche Vertragsform kommt dem Bedürfnis nach einer möglichst einfachen und übersichtlichen Versicherungspolice entgegen.
Verletzt der VN seine Anzeigepflicht leicht fahrlässig oder schuldlos, kann die Wohngebäudeversicherung den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat grundsätzlich kündigen. Generell darf der VN nach Antragstellung ohne Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch Dritte gestatten. Gemäß den VGB liegt eine Gefahrerhöhung insbesondere vor, wenn sich ein Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat.
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Widerruf muss nicht begründet werden. Ein Widerruf bewirkt die Beendigung des bis dahin auflösend bedingt rechtswirksamen Versicherungsvertrags. Um die Frist einzuhalten, genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Den Zugang muss der Wohngebäude Besitzer aber nach wie vor beweisen. Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Kunde die maßgeblichen Unterlagen wie den Versicherungsschein, die AVB und die Verbraucherinformationen erhalten hat.
Die Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll deckt nach den VGB 2008 folgende Gefahren und Schäden: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung. Leitungswasser: Bruchschäden innerhalb und außerhalb von Gebäuden, Nässeschäden Sturm: Sturm, Hagel. Im Rahmen der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung (BWE 2008) können auch folgende Schäden gedeckt werden: Überschwemmung des Versicherungsortes Rückstau, Erdbeben.
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd im Wohngebäude entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Insoweit besteht Übereinstimmung mit den AFB der Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll 2008, sodass auf die Interpretationen im Beitrag Gewerbliche und industrielle Feuerversicherung verwiesen werden kann. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang des Blitzes auf Sachen. So ist beispielsweise der Versicherungsfall gegeben, wenn ein Blitz in einen vor dem versicherten Gebäude stehenden Baum einschlägt und das Gebäude beschädigen.
Für Baden-Württemberg war von 1960 bis Mitte 1994 eine eingeschränkte Elementarschadenversicherung für Gebäude gesetzlich vorgeschrieben. Rund 80 Prozent der VN haben diese Deckung freiwillig fortgeführt. Die bei der Staatlichen Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll der DDR abgeschlossenen Haushaltsversicherungen schlossen Schäden ein, die durch Hochwasser an Sachen innerhalb von Gebäuden entstehen. Zur Feuer-Pflichtversicherung für Gebäude gab es eine freiwillige Ergänzung gegen weiter zufällig eintretende Elementarereignisse, die Hochwasser und Überschwemmung einschlossen.
Dies umso mehr, als die diesem Beitrag zugrunde liegenden Allgemeinen Wohngebäudeversicherung Bedingungen eine automatische Anpassung des Vertrags an Änderungen des Baupreisniveaus vorsehen. Der Rückgriff in diesem Beitrag auch auf die bisherigen VGB 2000 schein mir geboten zugleich aber im Zusammenhang mit dem neuen VVG den Versicherungsschutz für Wohngebäude im Vergleich zu den VGB 2000 in einigen Bereichen nicht unwesentlich verändern. Insoweit werden die qualitativen Unterschiede zwischen den neuen und den bisherigen VGB herausgestellt.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Risikoerfassung und -bewertung durch die Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll bei Elementarschäden besonders schwierig ist, weil Stürme einen größeren Teil des Kontinents erfassen und deshalb mehrere Werke gleichzeitig gefährden können, Überschwemmungen und Hochwasser zwar weitgehend regional begrenzt verlaufen, in ihrer Auswirkung jedoch schwer einschätzbar sind und Erdbebenschäden in gleicher Weise betrachtet werden müssen, enorme Zeitabstände zwischen den auftretenden Naturereignissen liegen.
Bewertungsgrundlage nach VGB 2008 (Wohnfläche). Einen Versicherungswert gibt es nach den VGB 2008 (Wohnfläche) nicht, und somit wird im Versicherungsvertrag auch keine Versicherungssumme ausgewiesen. Hier beschreiten die Wohngebäudeversicherung - bei gleichem Leistungsversprechen wie beim 1914er-Modell - einen anderen Weg, das Risiko der Gefahrenübernahme zu bewerten. Die Bewertung orientiert sich an der im Antrag aufzunehmenden Gebäudebeschreibung mit Angaben über, Grundfläche in Quadratmetern, Voll- oder Teilkeller bzw. nicht unterkellert.
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Gesondert versicherbare Elementargefahren im Überblick
Bei der Versicherung von Elementarrisiken nach den Klauseln 9511, 9611, den ECB 99, ECB 2008 und ECBUB 2008 sowie der Allgefahrenversicherung bilden jede Gefahrengruppe und Gefahr einen rechtlich selbstständigen Vertrag. Die Gefahrengruppen und Gefahren können wie auch die übrigen Gefahren der Extended-Coverage-Versicherung separat versichert und auch gesondert gekündigt werden. Der Versicherungsnehmer hat somit die Möglichkeit, den Umfang der versicherten Gefahren individuell zusammenzustellen.
Erdbeben
Im Vergleich zu anderen Regionen der Erde sind Erdbeben mit verheerenden Auswirkungen in der Bundesrepublik Deutschland selten. Sie können aber bei einem örtlich eng begrenzten Erdbeben dem Einzelnen erhebliche Sachsubstanzschäden zufügen. Die gebotene Versicherungsmöglichkeit zu nutzen, kann daher eine sinnvolle Risikomaßnahme sein, zumal Schadenverhütungsmaßnahmen - z.B. sichere Baukonstruktionen - nur bedingt durchzuführen sind.
Erdsenkung, Erdfall Erdrutsch, Bergsturz
Schäden durch Erdbeben sind die Folge der dabei entstehenden Erschütterungen des Erdbodens. Anders bei Erdsenkung und Erdrutsch, die - wenngleich sie auch durch Erdbeben ausgelöst werden können - nicht durch Erderschütterung zu Schäden an versicherten Sachen führen, sondern durch in Bewegung geratene Erdmassen.
Hochwasser
Hochwasser als selbstständig versicherte Gefahr ist nur in den FEVB statuiert. In den anderen Elementarschadenversicherungsbedingungen ist Hochwasser nicht erwähnt und braucht es auch nicht, weil mit der definierten Überschwemmung auch Hochwasser erfasst ist.
Schneedruck
Der Ausdruck Schneedruck ist nicht sehr geläufig und als solcher in herkömmlichen Nachschlagewerken nicht zu finden. Umso mehr kommt der Definition in den Versicherungsbedingungen Bedeutung zu, sie lautet
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen
Beispiel: Schäden durch Dachlawinen
Die auf dem Dach eines Hauses angesammelten Schneemassen kommen wegen des erreichten Gewichts auf der Schräge des Daches ins Rutschen und reißen dabei die Dachrinne mit sich und beschädigen beim Hinunterstürzen auf den Erdboden weitere Teile des Gebäudes.
Beispiel: Eismassen durch Eisregen
Die Schadenmöglichkeiten sind die gleichen wie zu den Schneemassen geschildert; sie können jedoch wegen der Festigkeit und scharfen Kanten der Eismassen beim Abrutschen von einem Dach noch ausgeprägtere Schäden verursachen.
Eismassen können sich auf Dächern auch durch Eisregen bilden; sie erreichen dann aber höchst selten die Mächtigkeit von Eismassen aus angesammeltem Schnee und verursachen durch die Wirkung des Gewichts in dem erläuterten Sinn kaum Schäden. Sie sind aber nach der erstgenannten Definition ebenfalls versichert, nicht jedoch nach den FEVB.
Schneedruck ist die Belastung durch ruhende Schneemassen.
Lawinen
In den Bergregionen geht jährlich eine große Anzahl von Lawinen zu Tal. Wenn von ihnen nur verhältnismäßig wenige Gebäude erfasst und beschädigt werden, so deshalb, weil die besonders gefährdeten Stellen im Allgemeinen bekannt und nach Möglichkeit von Bebauung freigehalten sind oder Schutzeinrichtungen die Gefährdung verringern. Bei unvorhersehbarem Verlauf einer Lawine oder bei einer besonders mächtigen Lawine kann diese auch dichtbesiedeltes Gebiet erfassen und größere Schäden verursachen.
Überschwemmung
Von der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem möglichen Schadenvolumen her betrachtet sind die z.T. sich überschneidenden Gefahren Hochwasser und Überschwemmung in Deutschland von herausragender Bedeutung, weil sie in zeitlichem Zusammenhang auch überregional eintreten und kumulieren können.
Wohngebäudeversicherung
Blitzschutz ist bei privat genutzten Wohngebäude nicht vorgeschrieben. Er ist jedoch besonders empfehlenswert, wenn eine PV-Anlage installiert wurde. Bei Freilandanlagen kommen noch zusätzliche Absicherungen hinzu, mit denen Diebstahl und Vandalismus erschwert werden (z.B. Einzäunung und Videoüberwachung). Bei der Absicherung über Versicherungen ist zunächst einmal zu prüfen, welche Wohngebäude Versicherungen bereits bestehen oder ob ein Einschluss der PV-Anlage erreichbar ist und welche Risiken selbst getragen werden können.
Naturkatastrophen verursachen immer größere Schäden. Wie die Schweizer Rück in ihrem jährlichen Vergleich ermittelt hat, belasteten allein die Naturkatastrophen die Wohngebäude Versicherer im Jahr 2007 mit rd. 28 Milliarden Dollar. Die volkswirtschaftlichen Schäden in der Welt sind noch weit höher, vor allem als Folge von Stürmen und Überschwemmungen. Sie stiegen 2007 auf nun 70 Milliarden USD. Als Folge von Katastrophen waren in 2007 die meisten Todesopfer in Bangladesch, Indien, China und Pakistan zu beklagen.
Sicherstellung der vertragsgemäßen Verwendung innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls, Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf steht dem VN jedoch bei Entschädigung auf Reparaturkostenbasis bis zur Höhe des Versicherungswertes des Wohngebäude Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten zum Neuwert zu, ohne dass die Verwendung des den Zeitwertschaden übersteigenden Entschädigungsbetrags gesichert sein muss. Verwendung der Entschädigung für versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung.
Infos zur Wohngebäudeversicherung
Allen Versicherungsverträgen liegen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zugrunde. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind ein Unterfall der auch in anderen Wirtschaftzweigen gebräuchlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es handelt sich um eine für eine Vielzahl von Versicherungsverträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Versicherer) der anderen bei Abschluss des Vertrags stellt. Die AVB regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner sowie den Umfang des Versicherungsschutzes.
Wird das versicherte Wohngebäude nicht nur zu Wohnzwecken genutzt und ist vorhandenes gewerblich genutztes Gebäudezubehör nicht anderweitig versichert, etwa über eine Betriebs-Inhaltsversicherung, bleibt zu versuchen, eine entsprechende Ergänzung der Wohngebäudeversicherung zu erreichen. Bestehen Unklarheiten darüber, ob vom Versicherungsnehmer in Mietwohnungen eingebaute Möbel als Gebäudebestandteil anzusehen sind, sollten Sie dies durch eine einzelvertragliche Regelung klarstellen lassen.
Wenn wir über Elementarschäden sprechen, dann handelt es sich im Wesentlichen immer um Großschäden am Wohngebäude, ja sogar um Katastrophenschäden, die das Ergebnis eines Unternehmens nachhaltig beeinflussen können. Damit wird auch gleichzeitig die Frage beantwortet, ob auf eine Versicherung derartiger Schadenereignisse verzichtet werden kann. Natürlich ist auch zu berücksichtigen, dass die einzelnen Elementargefahren eine unterschiedliche Zerstörungskraft besitzen. So haben auch in unseren Breiten Stürme erhebliche Schäden angerichtet.
Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll
Zwar ist das Ausmaß der Erwärmung bis zum Jahre 2100 heute noch nicht abschätzbar, doch kaum ein Wissenschaftler bestreitet heute, dass sich das Klima ändert. Wohngebäude, Anlagen, Einrichtungen sowie die Infrastruktur sind zudem auf die Veränderungen nicht ausreichend vorbereitet (gesichert), sodass schon aus diesem Grunde mit erhöhter Schadenbelastung zu rechnen ist. Deshalb wird auch die Wohngebäudeversicherung in Zukunft einen erheblichen Stellenwert haben. Durchgeführte Schadenverhütungs- und Schadenminderungsmaßnahmen werden auch über die Versicherbarkeit entscheiden.
Die Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll nach den VGB 2008 (Wert 1914) bzw. VGB 2000 (Wert 1914) ist als Gleitende Neuwertversicherung für Wohngebäude konzipiert, in der dem Versicherungswert die Preisbasis 1914 zugrunde liegt. Abweichend davon kann der Versicherungswert aber auch zum Neuwert, zum Zeitwert oder zum Gemeinen Wert auf aktueller Preisbasis vereinbart werden. Versicherungswert ist der ortsübliche Neubauwert 1914. Dieser wird durch Größe und Ausstattung sowie Ausbau des Wohngebäude nach Preisen des Jahres 1914 bestimmt.
Sind vermietete Wohnräume im Wohngebäude infolge des Versicherungsfalls im Mietwert gemindert und ist der Mieter berechtigt, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern, so ist der dem VN entstehende Mietausfall einschließlich etwaiger fortlaufender Mietnebenkosten gedeckt. Die Wohngebäudeversicherung für Mietausfall und Mietwert gilt nur für Wohnräume. Für gewerblich genutzte Räume kann die Wohngebäude Versicherung des Mietausfalls oder des ortsüblichen Mietwertes vereinbart werden.
Tipps zum Versicherungsgebiet Wohngebäudeversicherung
Klausel PK 7261 auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren und Anlagen der oben beschriebenen Art, außerhalb des Versicherungsgrundstücks, die der Versorgung versicherter Wohngebäude oder Anlagen dienen, soweit der VN dafür die Gefahr trägt. Die Erweiterungen nach den Klauseln 7260, 7261, gelten nicht für Rohre der beschriebenen Art, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen. Prüfen Sie bei gewerblich genutzten Gebäuden, ob solche Rohre vorhanden sind, die nur dem gewerblichen Bereich dienen.
Widerruft der Kunde den Wohngebäudeversicherung Vertrag, sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Das gilt sowohl für bereits an den gezahlte Prämien als auch für an den Kunden erbrachte Leistungen, z. B. Schadenszahlungen. Eine Prämienzahlung kann die Wohngebäudeversicherung trotz Widerrufs nur dann verlangen, wenn der Kunde nicht nur über sein Widerrufsrecht und dessen Rechtsfolgen aufgeklärt wurde, sondern auch über den zu zahlenden Betrag und wenn er zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz bereits vor Ende der Widerrufsfrist beginnen soll.
Verletzt der VN seine Anzeigepflicht leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat grundsätzlich kündigen. Generell darf der VN nach Antragstellung ohne Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch Dritte gestatten. Gemäß den VGB liegt eine Gefahrerhöhung insbesondere vor, wenn sich ein Umstand ändert, nach dem der Wohngebäude Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat.
Allgemeines rund um das Thema Wohngebäudeversicherung
Die VGB 2008 lösen für das Neugeschäft die bis dahin gültigen VGB ab. Darüber hinaus ist es den einzelnen Versicherungsgesellschaften im Rahmen der Deregulierung erlaubt, von den Verbandsbedingungen abzuweichen und Deckungserweiterungen zu vereinbaren. Der Unterschied zwischen den VGB 2008 - Wert 1914 und VGB 2008 - Wohnfläche besteht lediglich in dem Verzicht auf Bildung einer Versicherungssumme in den Verträgen nach VGB 2008 - Wohnfläche sowie in der Beitragsberechnungsgrundlage. Der Versicherungsumfang für Wohngebäude ist der gleiche.
Klauseln der Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll zu sonstigen Gefahren, Schäden und Kosten, Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte (Klausel PK 7360). Nach Klauseln PK 7360 entschädigt der Wohngebäude Versicherer bis zum vereinbarten Betrag auch Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass verwertbare Reste wegen behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen nicht mehr verwendet werden dürfen. Über Klausel PK 7365 ist der Anteil der Sachverständigenkosten versicherbar, die der VN im normierten Sachverständigenverfahren zu tragen hat.
Das HGB enthält u. a. die gesetzlichen Grundlagen für die Rechnungslegung der Versicherungsunternehmen. Der Wohngebäude Versicherungsvertrag ist ein beiderseitiges Handelsgeschäft, wenn auch der Versicherungsnehmer Kaufmann ist. Selbstständige Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler) sind ebenfalls Kaufleute, deren Rechtsstellung im Handelsgesetzbuch geregelt ist.
Nützliche Informationen über die Wohngebäudeversicherung
Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Wohngebäude an der bisherigen Stelle, es sei denn, dass dies rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten ist; es genügt dann die Wiederherstellung an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Soll nach einem Versicherungsfall das Wohngebäude nicht in der gleichen Art und Zweckbestimmung oder an anderer Stelle wiederhergestellt werden, empfiehlt es sich, frühzeitig mit dem Wohngebäude Versicherer zu klären, ob im konkreten Fall seinerseits Bedenken bestehen.
Die Rechtsfolgen bei Verletzung dieser Obliegenheiten entsprechen denen bei Verletzung der Sicherheitsvorschriften, nämlich Leistungsfreiheit bei Vorsatz, quotale Kürzung bei grobfahrlässiger Verletzung. Sofern Sie sich aus besonderen Gründen veranlasst sehen, die Schadenstelle zu verändern, und z.B. mit den Aufräumungsarbeiten beginnen, ohne dass Sie die Zustimmung durch die Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll einholen konnten, sollten Sie neben der Sicherstellung beschädigter Teile des Wohngebäude für weitgehende Beweissicherung sorgen.
Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche, Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Als innerhalb des Wohngebäude gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Warum ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll
Die Beschädigungen oder Zerstörungen der eigenen vier Wände ist täglich gegeben, einige können durch Vorsorge verhindert, oder minimiert werden. Doch ein Großteil der Gefahren ist leider nicht mit eigenen Kräften zu verhindert. Um sich wenigstens vor den finanziellen Folgen zu schützen, sollte eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.
Gerade Gebäudeschäden durch Brände können verheerende Zerstörungskräfte entwickeln, welche das Haus nur durch teure Sanierungsmaßnahmen wieder bewohnbar machen, falls dies überhaupt möglich ist. Wer über eine gute Wohngebäudeversicherung verfügt, kann wenigstens seine finanziellen Verluste wieder erhalten, bzw. mit den Kostenerstattungen für anfallende Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen durch seinen Wohngebäudeversicherer rechnen.
Doch nicht nur die reinen Reparaturkosten an einem Wohngebäude werden auch durch eine günstige Wohngebäudeversicherung übernommen, sondern auch eine Reihe zusätzlicher finanzieller Aufwendungen, wie beispielsweise Lager- und Transportkosten, Entsorgungskosten, sowie Hotelkosten falls das Wohnhaus während der Arbeiten nicht bewohnbar ist.
Letzten Endes dürfte jedem Hauseigentümer spätestens nach den Meldungen der letzten Wochen über die Zerstörungen durch heftige Unwetter klar sein, welchem finanziellen Risiko er sich selbst und seine Familie aussetzt, wenn er auf eine Wohngebäudeversicherung verzichtet.