Hausratversicherung
Der Abschluß einer Hausratversicherung ist für jeden Eigentümer, oder Mieter einer Wohnung generell empfehlenswert. Im Versicherungsumfang der verbundenen Hausratversicherung alle zur Einrichtung gehörenden Gegenstände, welche dem Gebrauch und Verbrauch dienen, also Möbel, Teppiche, Elektrogeräte, Bekleidung, Vorräte an Lebensmitteln usw. Darüberhinaus zählen zu den mitversicherten Sachen beispielsweise Sachen welche entweder ausgeliehen, oder per Ratenkauf angeschafft wurden und so sich unter Eigentumsvorbehalt Dritter in der Wohnung befinden.
Gegen Prämienaufschlag und mit einer von 1 Prozent begrenzten Entschädigungssumme können Fahrräder gegen den einfachen Diebstahl für den Zeitraum zwischen 6.00 Uhr und 22.00 in den Versicherungsumfang mit einbezogen werden. Jedoch gelten hierfür besondere Regelungen, welche der Versicherungsnehmer einhalten muß. Zum Einen muß dieser dem Hausratversicherer nachweisen, dass zum Zeitpunkt des Schaden (zum Beispiel bei einem Fahrraddiebstahl) dieses in verkehrsüblicher Weise gesichert war, zum Beispiel mit einem Fahrradschloss abgeschlossen und zum Anderen muß das Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahl entweder in Gebrauch sein, oder sich im Fahrradkeller befunden haben.
Auch Überspannungsschäden bei Elektrogeräten beispielsweise durch einen durch Blitzschlag verursachten Schaden im Fernseher sind gegen einen Beitragsaufschlag versicherbar.
Weiterführende Informationen zur Hausratversicherungen
Neue Leistungsarten der Hausratversicherung
Ganzheitliche Deckungskonzepte und flexible Bausteinprodukte
Flexible Modullösungen
Bausteinprodukte als neuer Trend
Deckungserweiterungen
Bewertung
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Hausratversicherung
Gewaltanwendung im Sinne dieser Bestimmung liegt auch dann vor, wenn der Täter dem Versicherungsnehmer eine Sache entreißt und dieser sich unter Kraftanstrengung dagegen gestemmt hat, oder wenn der Täter den Versicherungsnehmer der Hausratversicherung einschließt und diesem die Möglichkeit genommen wird, Widerstand gegen die Wegnahme der Sache zu leisten. In Nr. 4 a) aa) ist klarstellend vermerkt, dass Gewalt nicht vorliegt, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdiebstahl).
Für Altverträge, die bis zum 1.1.2008 abgeschlossen wurden, gib es eine Übergangszeit bis zum 31.12.2008 (mit dem alten VVG). Danach gilt das neue Recht. Was in den anderen Beiträgen bereist erwähnt wurde gilt auch hier. Die neuen Rechtsgrundlagen der Hausratversicherung (VVG und Musterbedingungen) müssen ihre Bewährungsprobe vor den Gerichten erst einmal bestehen. Erst höchstrichterliche Entscheidungen werden neue Unklarheiten und aufgefundene Regelungslücken schließen. Versichert ist gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung.
Gewaltanwendung im Sinne dieser Bestimmung liegt auch dann vor, wenn der Täter dem Versicherungsnehmer eine Sache entreißt und dieser sich unter Kraftanstrengung dagegen gestemmt hat, oder wenn der Täter den Versicherungsnehmer der Hausratversicherung einschließt und diesem die Möglichkeit genommen wird, Widerstand gegen die Wegnahme der Sache zu leisten. In Nr. 4 a) aa) ist klarstellend vermerkt, dass Gewalt nicht vorliegt, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdiebstahl).
Als weitere Gefahren umfasst die Hausratversicherung gemäß Abschnitt A § 4 Nr. 1a) und b) VHB 2008, frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen, der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Auch Sachen von Besuchern sind versichert, wenn auch grundsätzlich nur Hausratgegenstände versichert sind, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers dienen, sind Sachen von Personen, die den Versicherungsnehmer besuchen, nach den VGB 2008 versichert, denn im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers der Hausratversicherung handelt, ist mitversichert. In VHB 2008 sind klarstellend eine Reihe von Gegenständen aufgeführt.
Nach Abschnitt A § 2 Nr. 5 VHB 2008 sind nicht versichert ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben, Sengschäden, Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen. Die Ausschlüsse aus der Hausratversicherung gemäß Nr. 5b und 5c gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens gemäß Nr. 1 sind.
Elementargefahren lassen sich heute über eine ganze Reihe von Bedingungen absichern. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin haben inzwischen mehr als 2,3 Millionen Haushalte ihre Hausratversicherung um eine Elementarschadenversicherung ergänzt. Zu den insgesamt 18 Millionen Wohngebäudeversicherungen sind 550.000 Zusatzversicherungen gegen Elementarschäden abgeschlossen worden. Wenn auch der dafür geforderte Beitrag von Versicherer zu Versicherer schwankt.
Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Heizungsanlagen sind hiermit in ihrer Gesamtheit angesprochen, also: Heizkessel, Umwälzpumpe, Rohrsystem, Ausdehnungsgefäß, Heizkörper oder Heizschlangen von Decken-, Wand- und Fußbodenstrahlungsheizungen, zugehörige Armaturen und dgl. Dem Leitungswasser gleichgestellte Flüssigkeiten. Der Versicherungsschutz durch eine Hausratversicherung ist nicht allein auf Schäden durch ausgetretenes Leitungswasser beschränkt sind dem Leitungswasser gleichgestellt:
Für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten. Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbarten Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten; Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen. Nr. 1 findet keine Anwendung, soweit die Einhaltung dieser Obliegenheit dem Versicherungsnehmer der Hausratversicherung billigerweise nicht zugemutet werden kann.
Entschädigt durch die Hausratversicherung werden versicherte Sachen (siehe § 1), die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung (siehe § 4), Einbruchdiebstahl, Beraubung oder den Versuch einer solchen Tat (siehe § 5), Vandalismus (siehe § 6), Leitungswasser (siehe § 7), Sturm/Hagel (siehe § 8), zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen (Versicherungsfall). Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden Erdbeben oder Kernenergie entstehen.
Schon ab
2,49 €
monatl.
Passend zu Ihrer Gebäudeversicherung, eine günstige Hausratversicherung mit optimalen Leistungen finden.
Schon ab
1,49 €
monatl.
Hier eine günstige und gute Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht finden. Jetzt Beiträge vergleichen und sparen.
Jetzt bis
280,- €
sparen
Ständig steigende Gaspreise? Wechseln Sie jetzt zu einem günstigeren Gasanbieter und sparen Sie bares Geld.
Jetzt bis
350,- €
sparen
Strompreise werden immer teurer. Finden Sie hier günstige Stromanbieter und wechseln Sie bequem online.
Neue Leistungsarten der Hausratversicherung
Ein starker Wettbewerb hat oft den Effekt, dass sich Innovationen entwickeln, allerdings ein eher seltener Vorgang im Rahmen der Hausratversicherung. Dennoch hat sich das Angebot der Versicherer erheblich verändert.
Kein Wunder, denn Schadenquoten von unter 50 % in den letzten Jahren (46 % Gesamtschadenquote im Jahr 2009) locken die Konkurrenz an. Versicherer versuchen mit attraktiven Angeboten ihre Marktanteile zu vergrößern, denn längst reicht allein eine günstige Preisgestaltung nicht mehr aus. Besserer Service und Bedingungsverbesserungen sind vermehrt gefragt.
So werden Produkte offeriert, mit denen dem individuellen Bedarf der Kunden besser entsprochen werden kann als bisher.
Ganzheitliche Deckungskonzepte und flexible Bausteinprodukte
Die Allgefahrendeckung, im Industriegeschäft inzwischen üblich, ist auch im Privatgeschäft immer populärer geworden. Ganzheitliche Deckungskonzepte sind erwünscht, ebenso einfache und verständliche Beschreibungen des Versicherungsschutzes. Allerdings ruft der intensive Wettbewerb um Marktanteile nicht überall große Begeisterung hervor, denn oft werden die Erweitungen des Versicherungsschutzes zu nicht ausreichenden Prämien oder gar prämienfrei angeboten.
Flexible Modullösungen
Die meisten Hausratversicherer haben das bisherige Produktlinienkonzept verlassen und sind auf flexiblere Modullösungen umgestiegen.
Bisher wurde Hausratversicherungsschutz mit unterschiedlich umfangreichen Versicherungslösungen in den Stufen Klassik, Komfort und Exklusiv (Namen und Deckungsumfang waren bei den einzelnen Gesellschaften unterschiedlich) geboten. Nun sind nicht nur unterschiedliche Gefahren wählbar, sondern auch unterschiedliche Kosten, die der Versicherungsnehmer zu tragen hat. Bisher hatte der Kunde oft das Gefühl, für Dinge zu bezahlen, die er gar nicht benötigte. Die Bedingungen, zu denen der Deckungsschutz jetzt gewährt wird, sind teilweise neu und können von Gesellschaft zu Gesellschaft variieren. Damit entsteht ein neues Problem: das der Rechtssicherheit. Denn leicht verständliche Beschreibungen des Versicherungsschutzes sind nicht immer rechtssicher. Eine Erfahrung, mit der insbesondere die Allgefahrendeckung zu kämpfen hatte und noch hat.
Bausteinprodukte als neuer Trend
Alle Bedingungen haben eines gemeinsam: Sie füllen die Deckungslücken aus, die bisher im Schadenfall oft zu Unverständnis und Verärgerung bei den Versicherungsnehmern führten. Alle Tarife der Gesellschaften haben grundsätzlich einen vergleichbaren Aufbau:
Der Basistarif oder die Variante 1 spricht preisbewusste Kunden an und steht für die Grundabsicherung des Hausrats.
Die Variante 2 füllt diesen Grundschutz um einige zusätzliche Absicherungen zu angemessenen Preisen auf. Dazu gehört grundsätzlich schon der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zu einer bestimmten Höhe, die Absicherung von Schäden durch Stromausfall an Tiefkühlgut/Gefriergut und die Erweiterung des Außenversicherungsschutzes.
Die weiteren Varianten decken zum Teil Schäden ab, die bisher bei Hausratversicherungen nicht unbedingt üblich waren. Dazu zählen z.B. je nach Gesellschaft Handwerkerservice und Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit für 12 Monate.
Deckungserweiterungen
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen (zwischen 6 und 22 Uhr, ansonsten nur eingeschränkter Versicherungsschutz), Geltungsbereich: weltweit bis 2.000 EUR.
Diebstahl aus dem Krankenzimmer bis 2.000 EUR (Bargeld bis 200 EUR).
Sportausrüstung, die sich ständig außerhalb der Erstwohnung befindet.
Verzicht auf eine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles bis 300 EUR/m² Wohnfläche.
Handwerkerservice wie z.B. Schlüsseldienst, Sanitätsinstallateurservice, Schädlingsbekämpfung im Notfall (bis 300 EUR, max. 2.100 EUR pro Versicherungsfall).
Absicherung von Schäden durch Stromausfall am Tiefkühlgut/Gefriergut.
Fahrraddiebstahl in der Zeit von 22 bis 6 Uhr, auch wenn das Fahrrad außer Gebrauch ist.
Baustein Elementar schließt Überschwemmung (ausgenommen Zürszone 4), Witterungsniederschläge, Rückstau, Erbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch bei einer Selbstbeteiligung von 500 EUR ein.
Der Baustein Glas umfasst Gebäude- und Mobiliarverglasung, Glaskeramik-Kochflächen, Aquarien und Terrarien, künstlerisch bearbeitete Gläser, Scheiben und Platten aus Kunststoff.
Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen des versicherten Hausrats; ersetzt wird alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Absicherung von Dingen, die deutlich über den Umfang einer normalen Hausratversicherung hinausgehen: z.B. Schäden durch Phishing (Vermögensschäden verursacht durch unberechtigte Personen beim Online-Banking - bis 1.000 EUR) oder Kosten der Datenrettung.
Grob fahrlässig herbeigeführte Schäden sind mitversichert.
Außenversicherung kann erhöht werden.
Handelsware bis zum Wert von 5.000 EUR kann eingeschlossen werden, die in der Wohnung vorübergehend gelagert wird.
Erweiterte Elementarschadenversicherung.
Glasversicherung (Außen- und Mobiliarverglasung).
Einschluss Trickdiebstahl bis 1.000 EUR.
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit.
Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit.
Bewertung
Eine Bewertung der Deckungserweiterungen sollte individuell vorgenommen werden. Ein Rundumschutz ist zwar werbewirksam, er kostet in der Regel auch unnötig Geld. Wichtig ist es, die Gefahren abzusichern, die tatsächlich einen erheblichen Schaden verursachen können. Dazu zählen die Gefahren, die durch die Basisdeckung bereits abgesichert sind.
Zusatzdeckungen sollten sich nach dem individuellen Bedarf richten. Sinnvoll ist in jedem Fall der Einschluss der groben Fahrlässigkeit in unbegrenzter Höhe, die Mitversicherung von Elementarschäden und der Einschluss von unverschlossenem Bargeld in Höhe von mindestens 3.000 EUR. Außerdem sollte gewährleistet sein, dass Verbesserungen des Deckungsumfangs automatisch auch für Bestandskunden übernommen werden.
Ist eine Hausratversicherung sinnvoll
Ob für Mieter, oder Eigentümer einer Wohnung, eine Hausratversicherung abzuschliessen, ist generell sinnvoll und empfehlenswert, auch wenn es sich um eine kleinere Wohnung handelt, oder es sich um einen vermeindlich geringen Wert des Hausrat handelt, empfehlen auch unabhängige Verbraucherberatungen wie Stiftung Warentest. Ebenso ist es auch für Hauseigentümer sinnvoll, neben der Wohngebäudeversicherung eine Hausratversicherung abzuschliessen.
Die Preise, welche für eine dem Hausrat entsprechend ausgestattete Hausratversicherung anfallen, sind im Verhältnis der möglichen Schäden und den dafür anfallenden Kosten für die Wiederherstellung und Reparaturen gering. Damit Sie sich über die Preise zu einer Hausratversicherung informieren können, haben wir Ihnen auf unserer Seite einen Beitragsrechner integriert, welcher es Ihnen ermöglicht, die Beiträge anonym und kostenlos online berechnen zu können.
Warum ist eine Hausratversicherung sinnvoll und sollte daher unbedingt abgeschlossen werden? Was viele Verbraucher unterschätzen, sind die Kosten für die Wiederherstellung der Wohnung welche beispielsweise durch einen Brand, oder einen Wasserschaden verursacht wurden. Ebenso wird auch der eigentliche Wert des Hausrat unterschätzt. Doch wer sich mal die Mühe macht und den Wert der sich in der Wohnung befindlichen Gegenstände, wie die Kücheneinrichtung, Wohn- und Schlafzimmereinrichtung, und nicht zuletzt vorhandene Elektrogeräte wie Fernseher, Waschmaschine usw. zusammenrechnet, wirde hier schnell auf Summen von mehreren Tausend Euro kommen.
Viele Menschen stehen im Schadenfall vor dem Nichts und verlieren neben den persönlichen Dingen welche sich in der Wohnung befanden, sind auch die Einrichtungsgegenstände verloren oder zumindest beschädigt. Eine Hausratversicherung kann zwar die ideellen Werte wie persönliche Bilder nicht ersetzen, aber die anderen Alltangsgegenstände, welche dem täglichen Leben gedient haben.
Hausratversicherung
Unter die nach Abschnitt e ausgeschlossenen Schäden durch Verkratzen usw. fallen solche, die lediglich mehr oder weniger das Aussehen der Sache beeinträchtigen.
Selbst wenn hierdurch die Sache im Wert gemindert, aber noch voll funktionsfähig ist, besteht kein Entschädigungsanspruch, auch nicht in Form eines
Wertminderungsausgleichs. Die nach Abschnitten f und g ausgeschlossenen Gefahren sind (mit Ausnahme Plünderung) in § 3 Nr. 2 a bis f AVB EPH in wesentlicher
Übereinstimmung der Verbundenen Hausratversicherung definiert.
Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere auf x Prozent der Versicherungssumme (siehe § 12), höchstens den vereinbarten Betrag,
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin auf x Prozent der
Versicherungssumme (siehe § 12), höchstens den vereinbarten Betrag. Anbaumöbel/-küchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude
gefertigt, sondern lediglich mit einem gewissen Einbauaufwand.
Für den Versicherungsschutz ist der Ort der Quelle des schädigenden Leitungswassers unerheblich. Maßgebend für den Versicherungsfall ist nur die Art der
Wasserquelle. Versicherungsfall ist nicht etwa das bestimmungswidrige Austreten von Leitungswasser, sondern dessen Einwirkung auf die versicherte Sache am
Versicherungsort. Es besteht also Versicherungsschutz auch dann, wenn das Leitungswasser außerhalb der Wohnung bestimmungswidrig austritt (z.B. aus einer
Wasserleitung schädigend auf versicherte Sachen einwirkt.
Infos zur Hausratversicherung
Von der Hausratversicherung sind nicht erfasst Bewegungs- und Schutzkosten, die entstehen, weil zur Behebung eines unter die Wohngebäudeversicherung
fallenden Gebäudeschadens versicherte Hausratsgegenstände bewegt oder geschützt werden müssen. Wenn z.B. bei einem Rohrbruch mit Wasserschaden am Gebäude
ein Teil der Wohnung freigeräumt werden muss, um die Reparatur des Wasserleitungsrohrs und die Behebung der Durchnässungsschäden am Gebäude durchführen zu
können, so besteht für die Schutzkosten kein Versicherungsschutz.
Anbaumöbel - Anbaumöbel/-küchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem gewissen
Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind, Im Umkehrschluss sind somit Einbaumöbel- (Küchen) nicht durch die Hausratversicherung erfasst,
die also nicht serienmäßig produziert sind, sondern individuell für das Gebäude - raumspezifisch, wie es in den VGB 2008 heißt - geplant und gefertigt sind,
auch wenn sie der Versicherungsnehmer als Mieter eingebracht hat.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so kann der Versicherer gemäß § 26 VHB 2000 leistungsfrei sein. Versicherungsnehmer und
Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche Erklärung verlangen, dass
dieser erweiterte Versicherungsschutz für Fahrräder mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfällt. Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch,
so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.
Hausratversicherung
Versichert in einer Hausratversicherung ist der gesamte Hausrat. Dazu gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. Für Wertsachen insgesamt
ist die Entschädigung je Versicherungsfall (siehe § 3) auf x Prozent der Versicherungssumme begrenzt (siehe § 28 Nr. 2). Zusätzlich ist die Entschädigung
begrenzt für folgende Wertsachen außerhalb eines Wertschutzschrankes (siehe § 28 Nr. 3), Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge auf x Prozent der
Versicherungssumme (siehe § 12), höchstens den vereinbarten Betrag,
Nach Abschnitt A § 4 Nr. 3a) VHB 2008 der Hausratversicherung sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Schäden durch: Plansch- oder Reinigungswasser Hiermit sind
Schäden angesprochen, die beim Gebrauch/Verbrauch von Wasser entstehen. Beim Planschen in der Badewanne sammelt sich übergeschwapptes Wasser wiederholt am
Sockel eines Badezimmerschränkchens, sodass sich durch die Wassereinwirkung mit der Zeit die Kunststoffbeschichtung löst. Versehentlich wird ein Putzeimer
umgestoßen und das ausfließende Schmutzwasser erfasst wertvolle Teppiche.
Gewerblich genutzte Sachen - Versichert sind nur Sachen, die der privaten Nutzung dienen, und nicht solche, die beruflich oder gewerblich genutzt werden.
Maßgebend für die Zuordnung ist nicht, ob eine Sache beruflich oder gewerblich nutzbar ist. Es kommt allein darauf an, ob der Versicherungsnehmer die
betreffende Sache beruflich/gewerblich oder privat nutzt; werden beispielsweise Gerätschaften und Maschinen für eine Hobbytätigkeit eingesetzt, so sind sie
der privaten Nutzung zuzuordnen.
Tipps zum Versicherungsgebiet Hausratversicherung
Kosten für die Bewachung, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten
werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtung oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von x
Stunden. Insbesondere kommt eine Bewachung durch einen professionellen Wachdienst in Betracht oder nach einem Brandschaden auch durch die Feuerwehr. Für
Letztere wird allerdings ein Kostenersatz nicht geleistet.
Einschleichen in diesem Sinne besagt, dass der Dieb in diebischer Absicht heimlich in die Wohnung eintritt. Verborgen hält er sich dann, wenn er den Zutritt
in die Wohnung dazu ausnutzt, sich darin in diebischer Absicht zu verbergen. Der Einbruchdiebstahl gilt erst als durchgeführt, wenn die Wegnahme der Sache
erfolgt, nachdem die Wohnung verschlossen wurde, für die Ersatzpflicht durch die Hausratversicherung genügt es, dass hernach der Dieb sich aus der Wohnung wieder entfernt, nachdem sie
wieder unverschlossen ist.
Werden innerhalb der Wohnung bzw. des Versicherungsortes beruflich oder gewerblich z. B. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik genutzt, sollten
Sie im Bedarfsfall mit dem Versicherer eine mit der erwähnten Regelung in der Hausratversicherung vergleichbare Vereinbarung treffen. Ein ähnliches Problem
besteht bei Anlagen und Geräten der Hauselektronik eines Wohn- und Geschäftshauses, die zugleich sowohl dem privaten Bereich als auch dem geschäftlichen
Bereich dienen.
Allgemeines rund um das Thema Hausratversicherung
Wenn sich Reste und Trümmer versicherter und nicht versicherter Sachen untrennbar vermischt haben, sind die Gesamtkosten und nicht nur die anteilig
auf die versicherten Sachen entfallenden Aufräumungskosten ersatzpflichtig. Zu den Aufräumungskosten gehören bei Kontaminierung der Reste (etwa durch
Chemikalien) auch die Kosten für das Entseuchen der Reste, dies wird durch das Wort Vernichten besonders hervorgehoben. Obwohl in § 2 Nr. 1a VHB 92 ein
solcher Hinweis fehlt, gilt diese Aussage hierfür gleichermaßen.
Nach den VHB 2008 umfasst die Hausratversicherung eine ganze Gruppe von Gefahren, bei deren Ereignis der Versicherer für die hierdurch vom Schaden
betroffenen Hausratgegenstände eintrittspflichtig wird. Im Einzelnen sind versichert die Gefahren, Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder
Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen
Tat, Leitungswasser, Sturm, Hagel.
Diese Ereignisse für sich betrachtet erfüllen noch nicht die Kriterien der versicherten Gefahren Sturm oder Hagel. Sie können aber sehr wohl durch Sturm als
mitwirkende Ursache zu Schäden führen. Insoweit sind diese Ausschlüsse konstitutiv. Durch orkanartigen Sturm werden Flutwellen über den Deich auf ein
dahinter liegendes Gebäude geschleudert und beschädigen den darin befindlichen Hausrat. Sturm löst eine Lawine aus, die ein Gebäude und den darin befindlichen
Hausrat beschädigt.
Nützliche Informationen über die Hausratversicherung
Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturen an dem Gebäude oder an
der Sprinkler- oder Berieselungsanlage Wasserschäden durch bestimmungsgemäßes Öffnen der Sprinkler und Berieselungsdüsen im Brandfall sind als
Rettungsaufwand bereits durch die Feuerversicherung erfasst, sodass sich der Einschluss in die Leitungswasserversicherung erübrigt. Schäden, die durch
Druckproben bedingt sind, werden als dem Versicherungsnehmer zufallende Betriebsrisiken gesehen.
In der Hausratversicherung sind die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung (Erdfall), Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versicherbar.
Die separate Versicherung einzelner Gefahren ist nicht möglich (Vermeidung negativer Risikoauslese). Die Deckung in der Hausratversicherung und der
Wohngebäudeversicherung wird auf der Grundlage der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2008) gewährt Für diese
Deckungserweiterung gilt ein eigenständiges Kündigungsrecht.
Gewaltanwendung im Sinne dieser Bestimmung liegt auch dann vor, wenn der Täter dem Versicherungsnehmer eine Sache entreißt und dieser sich unter
Kraftanstrengung dagegen gestemmt hat, oder wenn der Täter den Versicherungsnehmer einschließt und diesem die Möglichkeit genommen wird, Widerstand gegen
die Wegnahme der Sache zu leisten. In Nr. 4 a) aa) ist klarstellend vermerkt, dass Gewalt nicht vorliegt, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines
bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdiebstahl).
Worauf sollten Sie beim Abschluß einer Hausratversicherung achten
Ein ganz wichtiger Aspekt, welchen Sie beim Abschluß einer Hausratversicherung beachten sollten, ist der Wert des sich in der Wohnung befindlichen Hausrat. Die Versicherungssumme zur Hausratversicherung sollte daher so gewählt werden, dass Sie im Schadenfall die kompletten Kosten erstattet bekommen. Als Richtwert sollten ca. 650,- Euro pro Quadratmeter als Versicherungssumme für die Wohnung veranschlagt werden. Dies entspricht in etwa den Wert eines durchschnittlichen Haushalt.
Dieser Richtwert kann sich natürlich je nach Ausstattung und die sich in der Wohnung befindlichen Wertgegenstände angepasst werden. Wichtig ist, dass Sie bei höherwertigen Hausratgegenständen wie Schmuck, teure Elektogeräte ect. Nachweise über deren Existenz erbringen können, falls diese durch einen Schaden beschädigt, oder zerstört wurden.
Solche Nachweise können beispielsweise in Form von Fotos, oder Kaufbelegen erbracht werden, welche Sie Ihrem Hausratversicherer vorlegen können. Dies erleichtert nicht nur Ihrer Hausratversicherung bei der Schadenregulierung die Arbeit, sondern auch für Sie besteht so der Vorteil einer schnelleren Schadenregulierung durch Ihren Hausratversicherer.
Eine Reihe von Verbrauchern stellt sich die Frage, welche Hausratversicherung ist gut? In unserem Beitragsrechner finden Sie eine große und umfangreiche Auswahl an Anbietern inklusiv dem Hausratversicherung Testsieger 2026 zwischen denen Sie Ihren individuellen Versicherungsschutz vergleichen können.
Wie auch Stiftung Warentest feststellte, liegen die Einsparungen der Preise bei einer Hausratversicherung zwischen den jeweils teuersten und günstigsten Tarif von bis zu 50% ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen. Auch im durchgeführten Hausratversicherung Test für das aktuelle Jahr 2026 konnten bei den selben Leistungen Beitragseinsparungen von bis zu einigen Hundert Euro im Jahr erreicht werden. Um nicht unnötig zu viel bezahlen zu müssen, sollten Sie einen Hausratversicherung Vergleich 2026 durchführen. Neben vielen bekannten Markenanbietern, beinhalten vor allem die weniger bekannten Hausratversicherungen bei gleicher Leistung günstigere Preise.
Sie befinden sich:
Startseite »
Hausratversicherung