Hausratversicherung
Der Abschluß einer Hausratversicherung ist für jeden Eigentümer, oder Mieter einer Wohnung generell empfehlenswert. Im Versicherungsumfang der verbundenen Hausratversicherung alle zur Einrichtung gehörenden Gegenstände, welche dem Gebrauch und Verbrauch dienen, also Möbel, Teppiche, Elektrogeräte, Bekleidung, Vorräte an Lebensmitteln usw. Darüberhinaus zählen zu den mitversicherten Sachen beispielsweise Sachen welche entweder ausgeliehen, oder per Ratenkauf angeschafft wurden und so sich unter Eigentumsvorbehalt Dritter in der Wohnung befinden.
Gegen Prämienaufschlag und mit einer von 1 Prozent begrenzten Entschädigungssumme können Fahrräder gegen den einfachen Diebstahl für den Zeitraum zwischen 6.00 Uhr und 22.00 in den Versicherungsumfang mit einbezogen werden. Jedoch gelten hierfür besondere Regelungen, welche der Versicherungsnehmer einhalten muß. Zum Einen muß dieser dem Hausratversicherer nachweisen, dass zum Zeitpunkt des Schaden (zum Beispiel bei einem Fahrraddiebstahl) dieses in verkehrsüblicher Weise gesichert war, zum Beispiel mit einem Fahrradschloss abgeschlossen und zum Anderen muß das Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahl entweder in Gebrauch sein, oder sich im Fahrradkeller befunden haben.
Auch Überspannungsschäden bei Elektrogeräten beispielsweise durch einen durch Blitzschlag verursachten Schaden im Fernseher sind gegen einen Beitragsaufschlag versicherbar.
Weiterführende Informationen zur Hausratversicherungen
Neue Leistungsarten der Hausratversicherung
Ganzheitliche Deckungskonzepte und flexible Bausteinprodukte
Flexible Modullösungen
Bausteinprodukte als neuer Trend
Deckungserweiterungen
Bewertung
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Hausratversicherung
Anbaumöbel, Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem gewissen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind, Im Umkehrschluss sind somit Einbaumöbel- (Küchen) nicht durch die Hausratversicherung erfasst, die also nicht serienmäßig produziert sind, sondern individuell für das Gebäude - raumspezifisch, wie es in den VGB 2008 heißt - geplant und gefertigt sind, auch wenn sie der Versicherungsnehmer als Mieter eingebracht hat.
Unter einer ähnlichen Unterbringung wird man auch die Unterbringung in einer gemieteten Ferienwohnung oder einem entsprechenden Ferienhaus zu verstehen haben. Üblich ist eine Entschädigung bis maximal 100 Tage, und zwar bis 1 Promille pro Tag. Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer der Hausratversicherung auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt.
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sachen. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmter Daten und Programme sind nur versichert, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag der Hausratversicherung vereinbart ist. Über normierte Zusatzklauseln können über die Sachen gemäß Abschnitt A § 6 Nr. 4a) bis f) VHB 2008 hinaus weitere zum Hausrat gehörige Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.
Die nach Nr. 1 in der Hausratversicherung versicherten Kosten werden je Versicherungsfall (siehe § 3) zusammen mit der Entschädigung für versicherte Sachen (siehe § 1) bis zu x % auch über die Versicherungssumme (siehe § 12 in Verbindung mit § 27 Nr. 4) hinaus ersetzt. Versichert sind notwendige Kosten für - auch erfolglose - Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder Minderung eines Schadens für sachgerecht halten durfte (Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten).
Von der Hausratversicherung sind nicht erfasst Bewegungs- und Schutzkosten, die entstehen, weil zur Behebung eines unter die Wohngebäudeversicherung fallenden Gebäudeschadens versicherte Hausratsgegenstände bewegt oder geschützt werden müssen. Wenn z.B. bei einem Rohrbruch mit Wasserschaden am Gebäude ein Teil der Wohnung freigeräumt werden muss, um die Reparatur des Wasserleitungsrohrs und die Behebung der Durchnässungsschäden am Gebäude durchführen zu können, so besteht für die Schutzkosten kein Versicherungsschutz.
In der Hausratversicherung sind die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung (Erdfall), Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versicherbar. Die separate Versicherung einzelner Gefahren ist nicht möglich (Vermeidung negativer Risikoauslese). Die Deckung in der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung wird auf der Grundlage der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2008) gewährt Für diese Deckungserweiterung gilt ein eigenständiges Kündigungsrecht.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf x Prozent der Versicherungssumme für den Hausrat begrenzt. Eine andere Entschädigungsgrenze kann vereinbart werden. Der Versicherungsnehmer der Hausratversicherung hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich anzuzeigen.
Wenn der Versicherungsnehmer einer Hausratversicherung nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäuden nur durch Sturm entstanden sein kann.
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sachen. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmter Daten und Programme sind durch die Hausratversicherung nur versichert, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist. Über normierte Zusatzklauseln können über die Sachen gemäß Abschnitt A § 6 Nr. 4a) bis f) VHB 2008 hinaus weitere zum Hausrat gehörige Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.
Versichert sind im Rahmen der Hausratversicherung die infolge eines Versicherungsfalles (siehe § 3) notwendigen. Aufräumungskosten - Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen (siehe § 1) sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten. Bewegungs- Schutzkosten und Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen (siehe § 1) andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
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Neue Leistungsarten der Hausratversicherung
Ein starker Wettbewerb hat oft den Effekt, dass sich Innovationen entwickeln, allerdings ein eher seltener Vorgang im Rahmen der Hausratversicherung. Dennoch hat sich das Angebot der Versicherer erheblich verändert.
Kein Wunder, denn Schadenquoten von unter 50 % in den letzten Jahren (46 % Gesamtschadenquote im Jahr 2009) locken die Konkurrenz an. Versicherer versuchen mit attraktiven Angeboten ihre Marktanteile zu vergrößern, denn längst reicht allein eine günstige Preisgestaltung nicht mehr aus. Besserer Service und Bedingungsverbesserungen sind vermehrt gefragt.
So werden Produkte offeriert, mit denen dem individuellen Bedarf der Kunden besser entsprochen werden kann als bisher.
Ganzheitliche Deckungskonzepte und flexible Bausteinprodukte
Die Allgefahrendeckung, im Industriegeschäft inzwischen üblich, ist auch im Privatgeschäft immer populärer geworden. Ganzheitliche Deckungskonzepte sind erwünscht, ebenso einfache und verständliche Beschreibungen des Versicherungsschutzes. Allerdings ruft der intensive Wettbewerb um Marktanteile nicht überall große Begeisterung hervor, denn oft werden die Erweitungen des Versicherungsschutzes zu nicht ausreichenden Prämien oder gar prämienfrei angeboten.
Flexible Modullösungen
Die meisten Hausratversicherer haben das bisherige Produktlinienkonzept verlassen und sind auf flexiblere Modullösungen umgestiegen.
Bisher wurde Hausratversicherungsschutz mit unterschiedlich umfangreichen Versicherungslösungen in den Stufen Klassik, Komfort und Exklusiv (Namen und Deckungsumfang waren bei den einzelnen Gesellschaften unterschiedlich) geboten. Nun sind nicht nur unterschiedliche Gefahren wählbar, sondern auch unterschiedliche Kosten, die der Versicherungsnehmer zu tragen hat. Bisher hatte der Kunde oft das Gefühl, für Dinge zu bezahlen, die er gar nicht benötigte. Die Bedingungen, zu denen der Deckungsschutz jetzt gewährt wird, sind teilweise neu und können von Gesellschaft zu Gesellschaft variieren. Damit entsteht ein neues Problem: das der Rechtssicherheit. Denn leicht verständliche Beschreibungen des Versicherungsschutzes sind nicht immer rechtssicher. Eine Erfahrung, mit der insbesondere die Allgefahrendeckung zu kämpfen hatte und noch hat.
Bausteinprodukte als neuer Trend
Alle Bedingungen haben eines gemeinsam: Sie füllen die Deckungslücken aus, die bisher im Schadenfall oft zu Unverständnis und Verärgerung bei den Versicherungsnehmern führten. Alle Tarife der Gesellschaften haben grundsätzlich einen vergleichbaren Aufbau:
Der Basistarif oder die Variante 1 spricht preisbewusste Kunden an und steht für die Grundabsicherung des Hausrats.
Die Variante 2 füllt diesen Grundschutz um einige zusätzliche Absicherungen zu angemessenen Preisen auf. Dazu gehört grundsätzlich schon der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zu einer bestimmten Höhe, die Absicherung von Schäden durch Stromausfall an Tiefkühlgut/Gefriergut und die Erweiterung des Außenversicherungsschutzes.
Die weiteren Varianten decken zum Teil Schäden ab, die bisher bei Hausratversicherungen nicht unbedingt üblich waren. Dazu zählen z.B. je nach Gesellschaft Handwerkerservice und Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit für 12 Monate.
Deckungserweiterungen
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen (zwischen 6 und 22 Uhr, ansonsten nur eingeschränkter Versicherungsschutz), Geltungsbereich: weltweit bis 2.000 EUR.
Diebstahl aus dem Krankenzimmer bis 2.000 EUR (Bargeld bis 200 EUR).
Sportausrüstung, die sich ständig außerhalb der Erstwohnung befindet.
Verzicht auf eine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles bis 300 EUR/m² Wohnfläche.
Handwerkerservice wie z.B. Schlüsseldienst, Sanitätsinstallateurservice, Schädlingsbekämpfung im Notfall (bis 300 EUR, max. 2.100 EUR pro Versicherungsfall).
Absicherung von Schäden durch Stromausfall am Tiefkühlgut/Gefriergut.
Fahrraddiebstahl in der Zeit von 22 bis 6 Uhr, auch wenn das Fahrrad außer Gebrauch ist.
Baustein Elementar schließt Überschwemmung (ausgenommen Zürszone 4), Witterungsniederschläge, Rückstau, Erbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch bei einer Selbstbeteiligung von 500 EUR ein.
Der Baustein Glas umfasst Gebäude- und Mobiliarverglasung, Glaskeramik-Kochflächen, Aquarien und Terrarien, künstlerisch bearbeitete Gläser, Scheiben und Platten aus Kunststoff.
Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen des versicherten Hausrats; ersetzt wird alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Absicherung von Dingen, die deutlich über den Umfang einer normalen Hausratversicherung hinausgehen: z.B. Schäden durch Phishing (Vermögensschäden verursacht durch unberechtigte Personen beim Online-Banking - bis 1.000 EUR) oder Kosten der Datenrettung.
Grob fahrlässig herbeigeführte Schäden sind mitversichert.
Außenversicherung kann erhöht werden.
Handelsware bis zum Wert von 5.000 EUR kann eingeschlossen werden, die in der Wohnung vorübergehend gelagert wird.
Erweiterte Elementarschadenversicherung.
Glasversicherung (Außen- und Mobiliarverglasung).
Einschluss Trickdiebstahl bis 1.000 EUR.
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit.
Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit.
Bewertung
Eine Bewertung der Deckungserweiterungen sollte individuell vorgenommen werden. Ein Rundumschutz ist zwar werbewirksam, er kostet in der Regel auch unnötig Geld. Wichtig ist es, die Gefahren abzusichern, die tatsächlich einen erheblichen Schaden verursachen können. Dazu zählen die Gefahren, die durch die Basisdeckung bereits abgesichert sind.
Zusatzdeckungen sollten sich nach dem individuellen Bedarf richten. Sinnvoll ist in jedem Fall der Einschluss der groben Fahrlässigkeit in unbegrenzter Höhe, die Mitversicherung von Elementarschäden und der Einschluss von unverschlossenem Bargeld in Höhe von mindestens 3.000 EUR. Außerdem sollte gewährleistet sein, dass Verbesserungen des Deckungsumfangs automatisch auch für Bestandskunden übernommen werden.
Ist eine Hausratversicherung sinnvoll
Ob für Mieter, oder Eigentümer einer Wohnung, eine Hausratversicherung abzuschliessen, ist generell sinnvoll und empfehlenswert, auch wenn es sich um eine kleinere Wohnung handelt, oder es sich um einen vermeindlich geringen Wert des Hausrat handelt, empfehlen auch unabhängige Verbraucherberatungen wie Stiftung Warentest. Ebenso ist es auch für Hauseigentümer sinnvoll, neben der Wohngebäudeversicherung eine Hausratversicherung abzuschliessen.
Die Preise, welche für eine dem Hausrat entsprechend ausgestattete Hausratversicherung anfallen, sind im Verhältnis der möglichen Schäden und den dafür anfallenden Kosten für die Wiederherstellung und Reparaturen gering. Damit Sie sich über die Preise zu einer Hausratversicherung informieren können, haben wir Ihnen auf unserer Seite einen Beitragsrechner integriert, welcher es Ihnen ermöglicht, die Beiträge anonym und kostenlos online berechnen zu können.
Warum ist eine Hausratversicherung sinnvoll und sollte daher unbedingt abgeschlossen werden? Was viele Verbraucher unterschätzen, sind die Kosten für die Wiederherstellung der Wohnung welche beispielsweise durch einen Brand, oder einen Wasserschaden verursacht wurden. Ebenso wird auch der eigentliche Wert des Hausrat unterschätzt. Doch wer sich mal die Mühe macht und den Wert der sich in der Wohnung befindlichen Gegenstände, wie die Kücheneinrichtung, Wohn- und Schlafzimmereinrichtung, und nicht zuletzt vorhandene Elektrogeräte wie Fernseher, Waschmaschine usw. zusammenrechnet, wirde hier schnell auf Summen von mehreren Tausend Euro kommen.
Viele Menschen stehen im Schadenfall vor dem Nichts und verlieren neben den persönlichen Dingen welche sich in der Wohnung befanden, sind auch die Einrichtungsgegenstände verloren oder zumindest beschädigt. Eine Hausratversicherung kann zwar die ideellen Werte wie persönliche Bilder nicht ersetzen, aber die anderen Alltangsgegenstände, welche dem täglichen Leben gedient haben.
Hausratversicherung
Allen Versicherungsverträgen liegen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zugrunde. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind ein Unterfall der auch in
anderen Wirtschaftzweigen gebräuchlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es handelt sich um eine für eine Vielzahl von Versicherungsverträgen
vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Versicherer) der anderen (Versicherungsnehmer) bei Abschluss des Vertrags stellt. Die AVB
regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
Für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und die vereinbarten
Einbruchmeldeanlagen einzuschalten. Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbarten Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem
Zustand zu erhalten; Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen. Nr. 1 findet keine Anwendung, soweit die Einhaltung dieser Obliegenheit
dem Versicherungsnehmer billigerweise nicht zugemutet werden kann.
Soweit nicht anders vereinbart sind ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert. Voraussetzung
ist, dass diese Sachen zum versicherten Hausrat gehören und sie der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder
übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt. Wichtig ist diese Deckung insbesondere für Mieter oder Wohnungseigentümer, die ihre Wohnung in größerem
Umfang, vor allem im Sanitärbereich auf eigene Kosten ausgebaut haben.
Infos zur Hausratversicherung
Die Versicherer wenden zur «Hausratversicherung» zum Teil unterschiedliche Allgemeine Versicherungsbedingungen an. Allerdings orientieren sich diese
weitgehend an den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) herausgegebenen Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen, unter
Berücksichtigung der zu VHB 2000 ebenfalls herausgegebenen Zusatzklauseln. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat diese
Bedingungen unverbindlich empfohlen.
Anbaumöbel - Anbaumöbel/-küchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem gewissen
Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind, Im Umkehrschluss sind somit Einbaumöbel- (Küchen) nicht durch die Hausratversicherung erfasst,
die also nicht serienmäßig produziert sind, sondern individuell für das Gebäude - raumspezifisch, wie es in den VGB 2008 heißt - geplant und gefertigt sind,
auch wenn sie der Versicherungsnehmer als Mieter eingebracht hat.
Soweit in diesen Versicherungsbedingungen die Deckung von Schäden aufgrund bestimmter Ereignisse ausgeschlossen wird, steht es jedem Versicherer frei, die
Deckung auf diese Schäden auszudehnen. Entsprechendes gilt für Regelungen über die Voraussetzungen der Deckung bestimmter Risiken. Auch hier steht es jedem
Versicherer frei, auf diese Voraussetzungen zu verzichten. Diese Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen wurden unverbindlich aufgestellt und bekannt
gegeben. Es besteht die Möglichkeit der Vereinbarung abweichender Klauseln.
Hausratversicherung
Soweit die vertraglichen Grundlagen der Hausratversicherung für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, ist folgendes vereinbart, Der Versicherungsnehmer wird bei
Streitfällen aus diesem Vertrag seine Ansprüche nur gegen den führenden Versicherer und nur wegen dessen Anteil gerichtlich geltend machen. Die beteiligten
Versicherer erkennen die gegen den führenden Versicherer rechtskräftig gewordene Entscheidung sowie die von diesem mit dem Versicherungsnehmer nach
Rechtshängigkeit geschlossenen Vergleiche als auch für sich verbindlich an.
In der Hausratversicherung haben Nässeschäden eine wesentlich größere Bedeutung als Bruchschäden. Das von der Wasserversorgung der Wohnung ausgehende
Leitungswasserrisiko wird nicht nur von den innerhalb der eigenen Wohnung des Versicherungsnehmers installierten wasserführenden Leitungen und Einrichtungen
bestimmt. Auch das Austreten von Leitungswasser aus außerhalb der Wohnung vorhandenen wasser führenden Einrichtungen und Rohren kann zu Schäden am Hausrat
führen, insbesondere bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sachen. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich
für die private Nutzung bestimmter Daten und Programme sind nur versichert, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist. Über normierte
Zusatzklauseln können über die Sachen gemäß Abschnitt A § 6 Nr. 4a) bis f) VHB 2008 hinaus weitere zum Hausrat gehörige Sachen vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen werden.
Tipps zum Versicherungsgebiet Hausratversicherung
Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehren oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung Verpflichteter sind nicht versichert, wenn diese
Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden § 13 Nr. 1f) VHB 2008). Diese Bestimmung betrifft die versicherten Kosten gemäß § 8 VHB 2008 insgesamt.
Relevant könnte sie aber lediglich hinsichtlich der Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Bewachungskosten, Kosten für provisorische Maßnahmen und
Schadenabwendungs- und Schadenminderungsmaßnahmen werden.
Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat Verursacht z.B. eine Erdsenkung einen Rohrbruch,
sei es innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes, und richtet austretendes Leitungswasser Nässeschäden an, so sind diese nicht gedeckt. Bricht jedoch
beispielsweise die Hauptwasserleitung der öffentlichen Wasserversorgung und unterspülen die austretenden Wassermassen das Gebäude weil das Gebäude abgesackt
ist, so fällt der dadurch entstehende Wasserschaden unter den der Hausratversicherung Versicherungsschutz.
Die versicherten Gefahren Schmorbrände und Sengschäden sind übrigens begrifflich keine Brandschäden; sind sie aber Folge eines Brandes, fallen sie ebenfalls
unter den Ausschluss des § 3 Nr. 1 f AVB EPH. Weitere versicherte Gefahren überschneiden sich mit denen der Hausratversicherung und können zugleich
Abgrenzungsprobleme aufwerfen. Vor allem ist hier die versicherte Gefahr Unwetter zu nennen. Was diesem Begriff alles an elementaren Erscheinungsformen
zuzuordnen ist, scheint nicht eindeutig bestimmbar zu sein.
Allgemeines rund um das Thema Hausratversicherung
Auch Sachen von Besuchern sind versichert, wenn auch grundsätzlich nur Hausratgegenstände versichert sind, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers dienen,
sind Sachen von Personen, die den Versicherungsnehmer besuchen, nach den VGB 2008 versichert, denn im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes
Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt, ist mitversichert. In VHB 2008 sind
klarstellend eine Reihe von Gegenständen aufgeführt.
Nach Abschnitt A § 2 Nr. 5 VHB 2008 sind nicht versichert ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben, Sengschäden, Schäden, die an
Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den
in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen. Die Ausschlüsse aus der Hausratversicherung gemäß Nr. 5b und 5c gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens gemäß
Nr. 1 sind.
Eine Raub Situation liegt vor, wenn dem Versicherungsnehmer versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand unmittelbar vor der
Wegnahme infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache wie beispielsweise Ohnmacht oder Herzinfarkt beeinträchtigt und
dadurch seine Widerstandskraft ausgeschaltet ist. Zwischen der Ausschaltung der Widerstandskraft und der Wegnahme der Sachen muss ein unmittelbarer
zeitlicher Zusammenhang bestehen.
Nützliche Informationen über die Hausratversicherung
Aus der Definition des bestimmungswidrigen Wasseraustritts ergibt sich, dass ein solcher beispielsweise auch gegeben ist, wenn der Versicherungsnehmer beim
Einlassen des Badewassers vergisst, den Wasserhahn rechtzeitig zu schließen und die Wanne überläuft oder der Wasserhahn über einem nicht mit dem Rohrsystem
verbundenen Wasserbecken nicht rechtzeitig zugedreht wird und das Wasserbecken überläuft. Außer den Schäden durch direkte Einwirkung des Leitungswassers auf
die versicherten Sachen ausgetretenen Leitungswassers gedeckt.
Ausschluss von Schäden an versicherten Sachen in der Feuerversicherung, wenn diese einem Nutzfeuer oder Nutzwärme ausgesetzt werden. Nicht versichert sind
Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt
werden; dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird. Die Leistungseinschränkung ist
aus den Bedingungen Hausratversicherung herausgenommen worden.
Solche Kurzschluss- und Überspannungsschäden beruhen auf der Wirkung des elektrischen Stroms auf die von ihm durchflossenen elektrischen Teile der
Einrichtung. Der Ausschluss betrifft aber nicht nur diese Teile, sondern nach Rechtsprechung und Literatur den gesamten elektrischen Einrichtungsgegenstand,
z.B. die ganze Waschmaschine. Bei Vereinbarung der Klausel PK 7111 ersetzt der Versicherer Überstrom-, Kurzschluss- und Überspannungsschäden durch Blitz
oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität bis zur vereinbarten Höhe.
Worauf sollten Sie beim Abschluß einer Hausratversicherung achten
Ein ganz wichtiger Aspekt, welchen Sie beim Abschluß einer Hausratversicherung beachten sollten, ist der Wert des sich in der Wohnung befindlichen Hausrat. Die Versicherungssumme zur Hausratversicherung sollte daher so gewählt werden, dass Sie im Schadenfall die kompletten Kosten erstattet bekommen. Als Richtwert sollten ca. 650,- Euro pro Quadratmeter als Versicherungssumme für die Wohnung veranschlagt werden. Dies entspricht in etwa den Wert eines durchschnittlichen Haushalt.
Dieser Richtwert kann sich natürlich je nach Ausstattung und die sich in der Wohnung befindlichen Wertgegenstände angepasst werden. Wichtig ist, dass Sie bei höherwertigen Hausratgegenständen wie Schmuck, teure Elektogeräte ect. Nachweise über deren Existenz erbringen können, falls diese durch einen Schaden beschädigt, oder zerstört wurden.
Solche Nachweise können beispielsweise in Form von Fotos, oder Kaufbelegen erbracht werden, welche Sie Ihrem Hausratversicherer vorlegen können. Dies erleichtert nicht nur Ihrer Hausratversicherung bei der Schadenregulierung die Arbeit, sondern auch für Sie besteht so der Vorteil einer schnelleren Schadenregulierung durch Ihren Hausratversicherer.
Eine Reihe von Verbrauchern stellt sich die Frage, welche Hausratversicherung ist gut? In unserem Beitragsrechner finden Sie eine große und umfangreiche Auswahl an Anbietern inklusiv dem Hausratversicherung Testsieger 2026 zwischen denen Sie Ihren individuellen Versicherungsschutz vergleichen können.
Wie auch Stiftung Warentest feststellte, liegen die Einsparungen der Preise bei einer Hausratversicherung zwischen den jeweils teuersten und günstigsten Tarif von bis zu 50% ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen. Auch im durchgeführten Hausratversicherung Test für das aktuelle Jahr 2026 konnten bei den selben Leistungen Beitragseinsparungen von bis zu einigen Hundert Euro im Jahr erreicht werden. Um nicht unnötig zu viel bezahlen zu müssen, sollten Sie einen Hausratversicherung Vergleich 2026 durchführen. Neben vielen bekannten Markenanbietern, beinhalten vor allem die weniger bekannten Hausratversicherungen bei gleicher Leistung günstigere Preise.
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