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Wohngebäudeversicherung
Wohngebäudeversicherung Beitragsvergleich
Niedrige Beiträge und bestmöglichen Versicherungsschutz. Diese Faktoren spielen in der heutigen Zeit mit die größte Rolle für die meisten Versicherungsnehmer bei der Wahl einer Wohngebäudeversicherung. Aufgrund der Vielzahl am Markt existierender Versicherer gibt es neben den Leistungsunterschieden auch erhebliche Unterschiede in der anfallenden Beitragshöhe.
Daher lohnt sich immer ein Wohngebäudeversicherung Beitragsvergleich mit dem Sie ganz einfach die jeweilig anfallenden Beiträge online berechnen und vergleichen können. Da wir in unserem Onlinerechner neben vielen großen und bekannten Versicherungsgesellschaften auch eine Reihe von kleineren, weniger bekannten Wohngebäudeversicherung integriert haben, können Sie erhebliche Beitragseinsparungen erzielen, geniessen aber dennoch bestmöglichen Versicherungsschutz für Ihr Wohngebäude.
Wohngebäudeversicherung - Unterversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist eine Versicherung, die mehrere Risiken deckt: Feuer, Sturm und Leitungswasser. Zugrunde liegen dem Versicherungsvertrag die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Wohngebäude (VGB) in den Fassungen der VGB 62 bis VGB 2010.
Unterversicherung vermeiden
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte der Versicherungsnehmer den Vertrag zur Wohngebäudeversicherung auf der Basis der Sonderbedingungen für die gleitende Neuwertversicherung (SGIN) abschließen.
Die Grundlage der Gleitenden Neuwertversicherung ist der Versicherungswert 1914. Man versteht darunter den ortsüblichen Neubauwert des Gebäudes, bewertet nach Preisen des Jahres 1914.Die vereinbarte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert 1914 entsprechen. Der Versicherungswert errechnet sich auf der Grundlage der Neubaukosten (einschließlich der Baunebenkosten) des Gestehungsjahres multipliziert mit 100 und dividiert durch den Baupreisindex. Für die Berechnung ist grundsätzlich der Baupreisindex zu wählen, der dem Gestehungsjahr des Gebäudes entspricht.
Zusätzlich zu den nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (VGB 62 bis VGB 2008) versicherten Gefahren können in der Wohngebäudeversicherung Elementarschäden an Gebäuden mitversichert werden. Als Vertragsgrundlagen werden hierzu die Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung (BEW) verwendet (BB BEW Wohngebäudeversicherung BB). Die Besonderen Bedingungen bauen auf den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen auf und erweitern den Versicherungsschutz um zusätzliche Gefahren.
Als Elementarschäden gemäß den besonderen Bedingungen gelten Schäden verursacht durch
Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes
Erdbeben
Erdsenkung
Erdrutsch
Schneedruck
Lawinen.
In der Regel wird für Elementarschäden ein Selbstbehalt von 10 %, maximal 5.000,00 EUR je Schadenfall, vereinbart.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur VGB 2010 sehen nunmehr in A § 1 Nr. 1 neben Sturm und Hagel die Versicherung gegen weitere Elementargefahren vor. Diese Gefahrengruppe (der weiteren Elementargefahren) kann aber ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren der anderen Gefahrengruppen Brand, Leitungswasser und Sturm, Hagel durch Wohngebäudeversicherung Beitragsvergleich versichert werden.
In A § 4 sind nunmehr die Naturgefahren Sturm, Hagel und die weiteren Elementargefahren geregelt. Es können die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch eingeschlossen werden.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Wohngebäudeversicherung
Zu Wohnzwecken dienendes Gebäudezubehör im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung ist insbesondere in Mehrfamilienhäusern anzutreffen. Hierunter fallen Heizstoffe für Sammelheizungen, Gemeinschaftswasch- und -trockenanlagen, Gebührenzähler der Gas-, Wasser- und Stromversorgung u. dgl. Da nur solches Zubehör mitversichert ist, dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, können sich bei gemischt genutzten Gebäuden Abgrenzungsprobleme ergeben. Für solche Fälle, aber auch für Gebäudezubehör, welches ausschließlich gewerblichen Zwecken dient.
Die Höhe des Entschädigungsanspruchs des VN der Wohngebäudeversicherung richtet sich bei zerstörten Gebäuden oder bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen nach dem Neuwert (bei Wohngebäudeversicherung zum Zeitwert/Gemeinen Wert nach diesen Werten) unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls, bei beschädigten Sachen nach den notwendigen Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls zuzüglich einer Wertminderung, die durch Reparatur nicht ausgeglichen ist. Soweit durch die Reparatur der Versicherungswert der Sache erhöht wird.
Von einer zwingenden Vorschrift spricht man, wenn das Gesetz zum Ausdruck bringt, dass eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarung unwirksam ist (z. B. Nichtigkeit einer betrügerischen Über- oder Doppelversicherung). Halbzwingende Vorschriften können nur zugunsten des Versicherungsnehmers oder eines durch die Wohngebäudeversicherung geschützten Dritten vertraglich geändert werden. Eine halbzwingende Vorschrift liegt vor, wenn das Gesetz zum Ausdruck bringt, dass der Wohngebäudeversicherung Anbieter sich auf eine abweichende Vereinbarung nicht berufen kann.
Der Versicherungsbedarf für Haus- und Wohngebäude Eigentümer haben individuelle Vorsorge durch Versicherungsschutz wie alle anderen Personen zu treffen, soweit es allgemeine Risiken wie z. B. Tod oder Verletzung bei Unfällen betrifft. Darüber hinaus ruft der Haus- und Grundbesitz zusätzlichen Versicherungsbedarf hervor, der zum einen die Absicherung der eigenen Vermögenswerte und zum anderen die Deckung von Schadensersatzansprüchen Dritter betrifft. Demnach kann man bei den grundstücksbezogenen Versicherungen unterscheiden.
Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Es geht als Spezialgesetz den anderen Rechtsvorschriften vor und ergänzt sie. Wie für alle Verträge gilt auch für den Versicherungsvertrag der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Er bezieht sich sowohl auf den Abschluss als auch auf die inhaltliche Ausgestaltung des Versicherungsvertrags zur Wohngebäudeversicherung Beitragsvergleich. Insoweit können die Vertragspartner grundsätzlich auch Vereinbarungen treffen, die von den gesetzlichen Bestimmungen des VVG abweichen.
Die Wohngebäudeversicherung Beitragsvergleich nach den VGB 2008 (Wert 1914) bzw. VGB 2000 (Wert 1914) ist als Gleitende Neuwertversicherung konzipiert, in der dem Versicherungswert die Preisbasis 1914 zugrunde liegt. Abweichend davon kann der Versicherungswert aber auch zum Neuwert, zum Zeitwert oder zum Gemeinen Wert auf aktueller Preisbasis vereinbart werden. Versicherungswert ist der ortsübliche Neubauwert 1914. Dieser wird durch Größe und Ausstattung sowie Ausbau des Wohngebäude nach Preisen des Jahres 1914 bestimmt.
Verletzt der VN vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Das Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der VN beweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. Verletzt der VN eine Obliegenheit vorsätzlich, so ist die Wohngebäudeversicherung Beitragsvergleich von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Auf den Ort des Wasseraustritts kommt es ebenso wenig an wie auf den Zweck der Wasserversorgung. Versicherungsschutz durch eine Wohngebäudeversicherung besteht auch dann, wenn die Hauptleitung der Wasserversorgung auf dem Nachbargrundstück bricht und der Keller des versicherten Wohngebäude voll läuft und dort Schäden anrichtet. Hauptursache für einen bestimmungswidrigen Wasseraustritt ist der Rohrbruch. Er kann durch Materialbruch, Riss von Löt- und Schweißnähten, Korrosion oder defekte Verbindungselemente gegeben sein.
Die Möglichkeiten zur Risikovorsorge sind vielschichtig. Die Wohngebäudeversicherung Beitragsvergleich kann durch Selbstbeteiligungen sowie Limitierungen des Deckungsumfanges Risiken begrenzen und damit auch versicherbar gestalten. Andererseits können die Versicherer bestimmte Gefahren oder Risikozonen vom Versicherungsschutz ausschließen. Damit einher geht dann auch oft der Druck auf staatliche Stellen, für eine Risikoverbesserung (z.B. Eindeichungen von Flussläufen, Schaffung von Retentionsräumen) zu sorgen oder aber selbst für die Schäden aufzukommen.
Schadenhäufigkeit, Schadenhöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit sind wichtige Beurteilungskriterien für die Entscheidungsfindung. Danach ist zu beurteilen, ob Versicherungsschutz durch die Wohngebäudeversicherung zu besorgen ist oder nicht. Nach Expertenmeinung wird sich das Erdklima immer weiter erwärmen. Auch Deutschland wird davon nicht verschont bleiben. Schon jetzt können wir feststellen, dass die Sommer heißer und trockener und die Winter milder, stürmischer und regenreicher geworden sind.
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Weitere Informationen über die Wohngebäudeversicherung
Denn auch die relativ unbekannten Versicherungsunternehmen bieten einen hervorragenden Kundenservice und garantieren Ihnen eine schnelle Schadenregulierung, sowie einen großen Umfang für versicherte Kosten und versicherte Gefahren. Durch die Bewertung von Kunden für den jeweiligen Anbieter haben Sie einen Überblick, wie andere Versicherungsnehmer mit den Leistungen und dem Kundenservice der jeweiligen Gesellschaft zufrieden sind.
Sparen Sie sich durch den von uns angebotenen Beitragsvergleich einen nicht unerheblichen Zeitaufwand im Gegensatz zu dem, den Sie aufbringen müßten, wenn Sie auf herkömmliche Methoden die verschiedenen Anbieter vergleichen wollten, also von Versicherungsbüro zu Versicherungsbüro fahren und sich von der jeweiligen Wohngebäudeversicherung einzeln Angebote anfertigen lassen und diese zu Hause vergleichen.
Bei Bedarf bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz ganz bequem online abzuschließen. Sollten Sie Fragen haben, oder Hilfe benötigen steht Ihnen unser Telefonsupport gern zu Ihrer Verfügung.
Wohngebäudeversicherung
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat für diesen Versicherungszweig keine Musterbedingungen herausgegeben. Die Ausführungen beziehen sich deshalb auf unternehmensindividuelle Versicherungsbedingungen. Im Rahmen dieses Beitrages werden das mögliche Schadenpotenzial und die derzeitigen Absicherungsmöglichkeiten der PV-Anlagen für Wohngebäude dargestellt. Für Unternehmen, die PV-Anlagen am Wohngebäude in Form von Fassadenanlagen, sind risikospezifischen Besonderheiten der Anlage berücksichtigt.
Naturkatastrophen verursachen immer größere Schäden. Wie die Schweizer Rück in ihrem jährlichen Vergleich ermittelt hat, belasteten allein die Naturkatastrophen die Wohngebäude Versicherer im Jahr 2007 mit rd. 28 Milliarden Dollar. Die volkswirtschaftlichen Schäden in der Welt sind noch weit höher, vor allem als Folge von Stürmen und Überschwemmungen. Sie stiegen 2007 auf nun 70 Milliarden USD. Als Folge von Katastrophen waren in 2007 die meisten Todesopfer in Bangladesch, Indien, China und Pakistan zu beklagen.
Die frühere Regulierungspraxis der Wohngebäude Versicherer sah für die Höhe der Entschädigung die Preise am Schadentag als maßgebend. Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls entstehende Preissteigerungen gingen also zu Lasten des VN. Die VGB regeln jetzt, dass Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der Wiederherstellung entschädigungspflichtig sind, soweit sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären. Solche Mehrkosten werden jedoch nicht ersetzt.
Infos zur Wohngebäudeversicherung
Für Versicherungsverträge für Wohngebäude und für Erklärungen zum Versicherungsverhältnis ist die Textform vorgeschrieben. Diese Form ist z. B. auch gewahrt, wenn eine E-Mail mit Angabe des Absenders und Schlussformel zur darin abgegebenen Erklärung abgeschickt wird. Für den Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr sieht § 312e BGB eine besondere Regelung bezüglich der Abwicklung vor. Der Antragsteller hat alle ihm bekannten wesentlichen Umstände, die für den Abschluss der Versicherung erheblich sind.
Diese Definition entspricht derjenigen der gewerblichen Feuerversicherung für Wohngebäude, in jener ist allerdings zusätzlich noch die Explosion eines Behälters definiert. Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes. Was im Einzelnen unter die Gefahr Luftfahrzeuge als Sammelbergriff fällt, wird in den VGB der Wohngebäudeversicherung nicht eigens gesagt. Deshalb bleibt auf das Luftfahrtgesetz zurückzugreifen, das in § 1 Nr. 2 den Begriff Luftfahrzeuge definiert.
Mit dem Wegfall der Genehmigungspflicht sind die AVB auch in ihrer Funktion als Gerüst und Gerippe des Rechts und der Produktgestaltung in den freien Raum des Wettbewerbs gestellt. Dadurch ist die rechtliche Stabilisierungswirkung der bisherigen Rechtsprechung, aber auch der Kommentierung zu den AVB der einzelnen Versicherungszweige, in Frage gestellt. Besondere Bedingungen für die Wohngebäude Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2008) Grundbedingungswerk, Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung.
Wohngebäudeversicherung Beitragsvergleich
Die Wohngebäudeversicherung erstreckt sich auch auf diese Anlagen. Außerdem gilt im Rahmen dieser Bedingungen der Versicherungsschutz erweitert für Rohre innerhalb versicherter Wohngebäude auf frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Rohren wasser- oder sonstige wärmetragende Flüssigkeit führender Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Darüber hinaus sind innerhalb versicherter Gebäude auch Frostschäden an den sonstigen Einrichtungen wasser- oder sonstige wärmetragende Flüssigkeit versichert.
Die Wohngebäudeversicherung Beitragsvergleich nach den VGB 2008 (Wert 1914) bzw. VGB 2000 (Wert 1914) ist als Gleitende Neuwertversicherung für Wohngebäude konzipiert, in der dem Versicherungswert die Preisbasis 1914 zugrunde liegt. Abweichend davon kann der Versicherungswert aber auch zum Neuwert, zum Zeitwert oder zum Gemeinen Wert auf aktueller Preisbasis vereinbart werden. Versicherungswert ist der ortsübliche Neubauwert 1914. Dieser wird durch Größe und Ausstattung sowie Ausbau des Wohngebäude nach Preisen des Jahres 1914 bestimmt.
Haftzeit bei Auszug des Mieters infolge des Schadens. Endet das Mietverhältnis infolge des Schadens und sind die Räume des Wohngebäude trotz Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zum Zeitpunkt der Wiederherstellung nicht zu vermieten, wird der Mietverlust bis zur Neuvermietung über diesen Zeitpunkt hinaus für die vereinbarte Dauer ersetzt, höchstens jedoch bis zum Ablauf der Haftzeit. War das Gebäude zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls nicht vermietet wird der ab diesem Zeitpunkt entstandene Mietausfall gezahlt.
Tipps zum Versicherungsgebiet Wohngebäudeversicherung
Bezugsfertigkeit des Gebäudes - Ein Wohngebäude ist dann bezugsfertig, wenn es bestimmungsgemäß von Menschen bezogen und auf Dauer bewohnt werden kann, das ist auch dann der Fall, wenn noch gewisse Restarbeiten (z.B. Malerarbeiten und Tapezieren) anstehen (VersR 89, 365). Umbauarbeiten - Durch den Ausschluss wird bei entsprechenden Umbauarbeiten ein bisher bestehender Versicherungsschutz bis zur Wiederbezugsfertigkeit des Wohngebäude unterbrochen, selbst wenn kein erhöhtes Risiko besteht.
Diese Anzeigepflicht wird durch die richtige und vollständige Beantwortung der im Antragsformular gestellten Fragen erfüllt. Im Gegensatz zum eigentlichen Antrag auf Abschluss der Wohngebäudeversicherung handelt es sich hier nicht um die Abgabe einer Willenserklärung, sondern um die Erteilung von Auskünften und somit um eine Wissenserklärung. Wichtig ist vor allem die Unterschrift des Wohngebäude Eigentümer, mit der er seine Willenserklärung auf Abschluss des Versicherungsvertrags dokumentiert. Erst die Unterschrift begründet eine Bindungswirkung.
Indes bieten die Wohngebäude Versicherer inzwischen einen relativ weitgehenden Unterversicherungsverzicht. Die Versicherungssumme 1914 gilt nämlich als richtig ermittelt, wenn sie aufgrund einer vom Versicherer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen festgesetzt wird, der VN im Antrag den Neuwert in Preisen eines anderen Jahres zutreffend angibt und der Versicherer diesen Betrag auf seine Verantwortung umrechnet, der VN Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Wohngebäude zutreffend beantwortet.
Allgemeines rund um das Thema Wohngebäudeversicherung
Als Grundstücksbestandsteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen. Für die Erweiterung um sonstiges Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile boten die Wohngebäude Versicherer zu den VGB 2000 mit Klausel 7264 einen Normtext an, wonach Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Grundstückseinfriedigungen (auch Hecken), Hof- und Gehwegbefestigungen, Hundehütten, Masten- und Freileitungen sowie Wege- und Gartenbeleuchtungen auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert sind.
Die Wohngebäudeversicherung Beitragsvergleich leistet Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende, frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen-, oder Solarheizungsanlagen, soweit diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und die Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück des Wohngebäude befinden und der VN die Gefahr trägt.
Zu der Unterschrift des Antragstellers kommen die Unterschrift des Vermittlers sowie ggf. die Unterschrift der Eltern als gesetzliche Vertreter, falls der Antragsteller noch minderjährig ist, und in der Lebensversicherung die Unterzeichnung durch die zu versichernde Person, sofern sie nicht mit dem Antragsteller und späteren Wohngebäude Inhaber identisch ist. Der Antrag nimmt ausdrücklich auf die zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen der betreffenden Sparte Bezug, die Vertragsbestandteil werden sollen.
Nützliche Informationen über die Wohngebäudeversicherung
Beschränkt auf Zwei- und Mehrfamilienhäuser sind nach Klausel PK 7361 die Kosten für die Beseitigung von Schäden an dem Gemeingebrauch der Hausgemeinschaft unterliegenden Türen, Schlössern, Fenstern, Rollläden und Schutzgittern versicherbar, die dadurch entstanden sind, dass unbefugte Dritte im Sinne der Einbruchdiebstahlversicherung in das Wohngebäude eingedrungen sind oder dies versucht haben. Die Beseitigung von Graffiti durch unbefugte Dritte an der Außenseite vom Wohngebäude kann erhebliche Kosten verursachen.
Soweit in der Wohngebäudeversicherung Beitragsvergleich noch die VGB 2000 zugrunde liegen, sind PV-Anlagen grundsätzlich mitversichert, denn der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Gebäude mit seinen Bestandteilen. Wohngebäude zubehör ist versichert, wenn es der Instandhaltung des versicherten Gebäudes oder seiner Nutzung zu Wohnzwecken dient. Dennoch ist es ratsam, mit dem Versicherer den Einschluss abzuklären, was schon im Hinblick auf die Summenerhöhung wichtig ist, wenn die Anlage erst nachträglich installiert wurde.
Die Wohngebäude Versicherung von Bruchschäden wird erweitert nach Klausel PK 7260 auf außerhalb von Wohngebäude (auf dem Grundstück) eintretende, frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen-, oder Solarheizungsanlagen, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, aber nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, sofern der VN die Gefahr trägt.
Empfehlungen und Tipps
Mit dem auf unserer Webseite integrierten Wohngebäudeversicherung Beitragsvergleich können Sie ganz einfach die Wohngebäudeversicherung berechnen und im Anschluß die Leistungen und Tarife der verschiedenen Wohngebäudeversicherung berechnen. Neben guten Leistungen erwarten alle Versicherungsnehmer von auch günstige Beiträge. Es gibt für die Beitragsbemessung eine Reihe von wichtigen Faktoren, die eine Rolle spielen.
So zum Beispiel ist neben den von Ihnen gewünschten Versicherungsleistungen auch das regionale Gebiet, in dem sich Ihr Objekt befindet ein ausschlaggebender Punkt, der die Beitragshöhe ausmacht. Generell gilt, das eine Wohngebäudeversicherung günstig sein kann, aber gleichfalls auch ein Optimum an Leistungen enthält.