Besonders in einigen Bereichen der Wohngebäudeversicherung kann die NV auf Erfolge verweisen, die nicht zuletzt auf qualifizierte Mitarbeiter, neuen Technologien sowie hervorragenden Versicherungsprodukten basieren, die oftmals auch in entsprechenden Ratings ausgezeichnet wurden.
Nach unseren Erfahrungen ist diese kleine Versicherung flexibler und schneller als die meisten Großen. Vor allem zeichnet sich dieses Unternehmen durch besondere Kundenfreundliche Serviceleistungen aus und leistet einen ungewöhnlich schnellen und flexiblen Schadensservice.
Wohngebäudeversicherung - Unterversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist eine Versicherung, die mehrere Risiken deckt: Feuer, Sturm und Leitungswasser. Zugrunde liegen dem Versicherungsvertrag die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Wohngebäude (VGB) in den Fassungen der VGB 62 bis VGB 2010.
Unterversicherung vermeiden
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte der Versicherungsnehmer den Vertrag zur Wohngebäudeversicherung auf der Basis der Sonderbedingungen für die gleitende Neuwertversicherung (SGIN) abschließen.
Die Grundlage der Gleitenden Neuwertversicherung ist der Versicherungswert 1914. Man versteht darunter den ortsüblichen Neubauwert des Gebäudes, bewertet nach Preisen des Jahres 1914.Die vereinbarte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert 1914 entsprechen. Der Versicherungswert errechnet sich auf der Grundlage der Neubaukosten (einschließlich der Baunebenkosten) des Gestehungsjahres multipliziert mit 100 und dividiert durch den Baupreisindex. Für die Berechnung ist grundsätzlich der Baupreisindex zu wählen, der dem Gestehungsjahr des Gebäudes entspricht.
NV Wohngebäudeversicherung - Elementarschäden
Zusätzlich zu den nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (VGB 62 bis VGB 2008) versicherten Gefahren können in der Wohngebäudeversicherung Elementarschäden an Gebäuden mitversichert werden. Als Vertragsgrundlagen werden hierzu die Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung (BEW) verwendet (BB BEW Wohngebäudeversicherung BB). Die Besonderen Bedingungen bauen auf den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen auf und erweitern den Versicherungsschutz um zusätzliche Gefahren.
Als Elementarschäden gemäß den besonderen Bedingungen gelten Schäden verursacht durch
Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes
Erdbeben
Erdsenkung
Erdrutsch
Schneedruck
Lawinen.
In der Regel wird für Elementarschäden ein Selbstbehalt von 10 %, maximal 5.000,00 EUR je Schadenfall, vereinbart.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur VGB 2010 sehen nunmehr in A § 1 Nr. 1 neben Sturm und Hagel die Versicherung gegen weitere Elementargefahren vor. Diese Gefahrengruppe (der weiteren Elementargefahren) kann aber ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren der anderen Gefahrengruppen Brand, Leitungswasser und Sturm, Hagel durch NV Wohngebäudeversicherung versichert werden.
In A § 4 sind nunmehr die Naturgefahren Sturm, Hagel und die weiteren Elementargefahren geregelt. Es können die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch eingeschlossen werden.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Wohngebäudeversicherung
Die zentrale Grundlage für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ist der Versicherungsvertrag. Hierin wird gemäß den Dokumentierungen im Versicherungsschein auf die einschlägigen Gesetze und die vereinbarten Versicherungsbedingungen Bezug genommen. Die auf dieser Basis von der Wohngebäudeversicherung geschuldete Leistung bezeichnet man als Gefahrtragung; als Gegenleistung hat der Versicherungsnehmer die vereinbarte Prämie zu zahlen. Das Versicherungsvertragsrecht ist schuldrechtlicher Natur.
Eine recht brauchbare Hilfestellung für die Ermittlung des Versicherungswertes bieten die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Vorlagen mit Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes. Nach diesen Angaben errechnet die Wohngebäudeversicherung dann die Versicherungssumme 1914. Versicherungswert in der Neuwert- und Zeitwertversicherung auf aktueller Preisbasis. Der Neuwert als Versicherungswert bestimmt sich ebenfalls nach dem ortsüblichen Neubauwert, jedoch nach aktuellen Preisen.
Zu der Unterschrift des Antragstellers kommen die Unterschrift des Vermittlers sowie ggf. die Unterschrift der Eltern als gesetzliche Vertreter, falls der Antragsteller der Wohngebäudeversicherung noch minderjährig ist, und in der Lebensversicherung die Unterzeichnung durch die zu versichernde Person, sofern sie nicht mit dem Antragsteller und späteren Versicherungsnehmer identisch ist. Der Antrag nimmt ausdrücklich auf die zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen der betreffenden Sparte Bezug, die Vertragsbestandteil werden sollen.
Der Versicherungsvertrag besteht zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Es können aber auch weitere Personen am Versicherungsvertrag beteiligt sein. So können z. B. die berechtigten Fahrer eines Kraftfahrzeugs eigene Ansprüche aus der Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung herleiten. Falls Wohngebäude Eigentümer und Versicherter nicht dieselbe Person sind spricht man von einer Versicherung für fremde Rechnung. Der Versicherungsnehmer hat den Versicherungsvertrag dann im Namen für den Versicherten abgeschlossen.
In der Gleitenden Neuwertversicherung verändert sich der Beitrag nach VGB 2008 (Wert 1914) durch eine entsprechende Erhöhung oder Verminderung des Anpassungsfaktors. Grundlage ist hierbei der auf die Versicherungssumme zur NV Wohngebäudeversicherung Preisbasis 1914 bezogene Grundbeitrag. Dieser wird mit dem Anpassungsfaktor gleitenden Neuwertfaktor multipliziert. Der Beitrag erhöht oder vermindert sich zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend den Prozentsätzen, um die sich die anteiligen Indizes für Wohngebäude und Tariflohn für das Baugewerbe verändert haben.
Wird das versicherte Wohngebäude nicht nur zu Wohnzwecken genutzt und ist vorhandenes gewerblich genutztes Gebäudezubehör nicht anderweitig versichert, etwa über eine Betriebs Inhaltsversicherung, bleibt zu versuchen, eine entsprechende Ergänzung der NV Wohngebäudeversicherung zu erreichen. Bestehen Unklarheiten darüber, ob vom Versicherungsnehmer in Mietwohnungen eingebaute Möbel als Gebäudebestandteil anzusehen sind, sollten Sie dies durch eine einzelvertragliche Regelung klarstellen lassen.
Großunternehmen arbeiten grundsätzlich mit einer erheblichen Selbstbeteiligung für ihre NV Wohngebäudeversicherung. Kleinbetriebe bzw. mittelständische Unternehmen sollten bei der Festlegung der Risikobeteiligung berücksichtigen, dass oft enorme Zeitabstände zwischen den auftretenden Naturereignissen liegen und deshalb eine aussagefähige Statistik für die Festlegung des Selbstbehalts nicht zur Verfügung steht. Die Höhe des Selbstbehaltes sollte sich wie üblich an den finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens und an der Prämienersparnis orientieren.
Dies umso mehr, als die diesem Beitrag zugrunde liegenden Allgemeinen Wohngebäudeversicherung Bedingungen eine automatische Anpassung des Vertrags an Änderungen des Baupreisniveaus vorsehen. Der Rückgriff in diesem Beitrag auch auf die bisherigen VGB 2000 schein mir geboten zugleich aber im Zusammenhang mit dem neuen VVG den Versicherungsschutz für Wohngebäude im Vergleich zu den VGB 2000 in einigen Bereichen nicht unwesentlich verändern. Insoweit werden die qualitativen Unterschiede zwischen den neuen und den bisherigen VGB herausgestellt.
Besonderen Bedingungen für die NV Wohngebäudeversicherung weiterer Elementarschäden in der Gebäude-, Hausrat-, Geschäfts- und Industrieversicherung zur planmäßigen Verwendung genehmigt. Elementargefahren lassen sich heute über eine ganze Reihe von Bedingungen absichern. Nach Angaben des Gesamtverbandes der VWG haben inzwischen mehr als 2,3 Millionen Haushalte ihre Hausratversicherung um eine Elementarschadenversicherung ergänzt. Zu den insgesamt 18 Millionen Wohngebäudeversicherung sind 550.000 Zusatzversicherungen abgeschlossen worden.
Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen, dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen, das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch die Wohngebäudeversicherung freigegeben worden sind. Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren (z.B. durch Fotos) und die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung aufzubewahren;
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Weitere Informationen über die NV Wohngebäudeversicherung
Gerade die Wohngebäudeversicherung sollte insbesondere bei entstandenen Schäden schnelle Hilfe leisten, um den Betroffenen schnellstmöglich die Reparatur, oder den Wiederaufbau der beschädigten bzw. zersörten Gebäude zu ermöglichen.
Bei der Wahl für die NV (Neuharlingersieler Versicherung) entscheiden Sie sich für ein seit 1818 rechtlich selbständiges und unabhängiger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, einem zuverlässigen und bodenständigen Vertragspartner aus Ostfriesland.
Das angebotene Versicherungsangebot ist nicht nur umfangreich und solide sondern auch günstig, was sich in den bundesweiten Vergleichstests, wie auch unser Wohngebäudeversicherung Vergleich zeigt.
Wohngebäudeversicherung
Die Rechtsfolgen der Verletzung sind vielseitig; die Folgen können Vertragsänderung, Rücktritt und Leistungsfreiheit sowie Kündigung sein. Hat der VN die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich verletzt und hätte der Wohngebäude Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen der Wohngebäudeversicherung rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom VN unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen Vertragsbestandteil.
Die ECB 99 stellen nun keine Annex-Deckung zu den AFB dar. Deshalb mussten neben den bisherigen speziellen Bestimmungen der ECB 87 und der VdS-Klausel 9511 auch die üblichen allgemeinen Regelungen von Sachversicherungsbedingungen berücksichtigt werden. Diese Vorgehensweise ist auch für die ECB 2008 und ECBUB 2008 beibehalten worden. Versicherungsbedingungen für Wohngebäude müssen seit Mitte 1994 nicht mehr von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden (Ausnahme, Pflichtversicherungen).
Gibt der VN im Versicherungsantrag den Neubauwert nach Preisen eines anderen Jahres zutreffend an, so übernimmt der Wohngebäude Versicherer die Umrechnung auf den Versicherungswert 1914. Zu beachten ist jedoch, dass der objektive Neubauwert maßgebend ist und deshalb z.B. Eigenleistungen des VN oder besondere Kostenvergünstigungen ebenfalls zu bewerten sind. Sofern nachträgliche Aus- und Erweiterungsbauten vorgenommen worden sind, ist auch eine damit verbundene Wertsteigerung hinzuzurechnen.
Infos zur Wohngebäudeversicherung
Der Versicherungsbedarf für Wohngebäude besitzer haben individuelle Vorsorge durch Versicherungsschutz wie alle anderen Personen zu treffen, soweit es allgemeine Risiken wie z. B. Tod oder Verletzung bei Unfällen betrifft. Darüber hinaus ruft der Haus- und Grundbesitz zusätzlichen Versicherungsbedarf hervor, der zum einen die Absicherung der eigenen Vermögenswerte und zum anderen die Deckung von Schadensersatzansprüchen Dritter betrifft. Demnach kann man bei den grundstücksbezogenen Versicherungen unterscheiden.
Nach Abschnitt A § 5 Nr. 4c VGB 2008 gelten diese vorgenannten Sachen als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden. Nicht versichert - aber gesondert versicherbar - durch die Wohngebäudeversicherung sind in das Gebäude eingefügte, nicht aber ausgetauschte Sachen (ob Bestandteil oder Zubehör des Wohngebäude), die ein Mieter oder Wohngebäude Besitzer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt.
Die Möglichkeiten zur Risikovorsorge sind vielschichtig. Die Wohngebäudeversicherung kann durch Selbstbeteiligungen sowie Limitierungen des Deckungsumfanges Risiken begrenzen und damit auch versicherbar gestalten. Andererseits können die Versicherer bestimmte Gefahren oder Risikozonen vom Wohngebäude Versicherungsschutz ausschließen. Damit einher geht dann auch oft der Druck auf staatliche Stellen, für eine Risikoverbesserung (z.B. Eindeichungen von Flussläufen, Schaffung von Retentionsräumen) zu sorgen oder aber selbst für die Schäden aufzukommen.
NV Wohngebäudeversicherung
Grundsätzlich sind in der Wohngebäudeversicherung Elementargefahren ausgeschlossen. Viele Wohngebäude Versicherungsformen enthalten jedoch durch die Deckung unbenannter Gefahren oder durch ausdrücklichen Einschluss einen mehr oder weniger umfassenden Versicherungsschutz gegen Elementargefahren. So in der Feuerversicherung (Blitzschlag) und in der Leitungswasserversicherung (Frost). In der Industrieversicherung sind die Elementargefahren häufig durch die Allgefahrendeckung abgedeckt.
Anpassungsfaktor beim Wohnflächenmodell. Wie beim 1914er-Modell, so ändert sich auch durch die NV Wohngebäudeversicherung nach dem Wohnflächenmodell der Grundbeitrag über den Anpassungsfaktor zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend den Veränderungen der anteiligen Indizes für Wohngebäude und Tariflohn für das Bauhauptgewerbe. Den Grundbeitrag ermittelt der Versicherer. Obwohl beide Modelle den gleichen Versicherungsschutz bieten und sie sich letztlich auch nicht in der Beitragsanpassung unterscheiden.
Dadurch soll eine mögliche Doppelversicherung vermieden werden, wenn der Mieter eine Hausratversicherung unterhält, durch die diese Sachen teils oder deckungsgleich mitversichert sind. Aber auch insoweit ist bei Bedarf (z.B. wenn im Mietvertrag vereinbart worden ist, dass die Sachen nach Beendigung des Mietverhältnisses im Wohngebäude verbleiben sollen) einzelvertraglich der Einschluss in die Wohngebäudeversicherung möglich. Nicht versichert sind Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen.
Tipps zum Versicherungsgebiet Wohngebäudeversicherung
Analog zum Ausschluss von Rückstauschäden durch Grundwasser usw. sollte auch der Ausschluss von Schäden durch Schwamm dann nicht gelten, wenn sie durch Leitungswasser als Folge eines durch Schwamm verursachten Rohrbruchs entstehen. Hierzu könnte etwa folgende Vertragvereinbarung in Betracht kommen. In Ergänzung von Abschnitt A § 3 Nr. 4 cc VGB 2008 gilt der Ausschluss von Schäden durch Schwamm nicht, wenn es sich um Leitungswasserschäden als Folge eines durch Schwamm verursachten Rohrbruchs im Wohngebäude handelt.
Jedenfalls ist er an seinen Antrag dann nicht mehr gebunden. Der Wohngebäudeversicherung Anbieter hat ein Interesse daran, vor Vertragsabschluss, also vor Annahme des Angebots das an ihn herangetragene Risiko zu prüfen. Deshalb verpflichtet er den Versicherungsnehmer regelmäßig, sich über einen längeren Zeitraum an das Angebot gebunden zu halten. Läuft die Bindefrist ab, kann der Versicherer diesen Versicherungsantrag nicht mehr annehmen. Der Wohngebäude Versicherer ist verpflichtet, dem VN rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung die sog. Verbraucherinformationen mitzuteilen.
Ist die Anlage ebenerdig aufgebaut worden, ist in jedem Falle eine Abstimmung mit dem Versicherer erforderlich. Manche Wohngebäude Versicherer fordern unter Umständen. auch einen Beitragszuschlag. Nach den neuen VGB 2008 sind Photovoltaik-Anlagen sowie deren zugehörige Installationen (z.B. Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung) nicht automatisch versichert. Der Einschluss ist jedoch auf besonderen Antrag möglich.
Allgemeines rund um das Thema Wohngebäudeversicherung
Auf Antrag sind auf dem Dach des Wohngebäude befestigte Photovoltaikanlagen (Aufdachmontage) aber gesondert versicherbar. Nicht versichert sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Außer den versicherten Sachen deckt die Wohngebäudeversicherung auch verschiedene Kosten und sonstige Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall entstehen. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch von versicherten Sachen, die dadurch entstehen.
Es müsste aber genügen, dass der VN die in Abschnitt A § 15 VGB 2008 bzw. § 23 VGB 2000 enthaltenen Obliegenheiten beachtet, um den Versicherungsschutz weiterhin zu erhalten. Im Bedarfsfall sollten Sie mit dem Wohngebäude Versicherer vereinbaren, dass abweichend von Abschnitt A § 15 Nr. 1 VGB 2008 bzw. § 8 Nr. 4e VGB 2000 Versicherungsschutz durch die NV Wohngebäudeversicherung besteht, wenn keine unverschließbaren Öffnungen mehr vorhanden sind und die Sicherheitsvorschriften gemäß Abschnitt A § 14 VGB 2008 bzw. § 24 VGB 2000 beachtet werden.
Alternativ können Wohngebäude Versicherer das sog. Invitatiomodell vorziehen. Dabei stellt der Versicherungsnehmer keinen verbindlichen Antrag, sondern seine Erklärung wird als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots betrachtet. Der Versicherer sendet anschließend den Versicherungsschein mit den Vertragsinformationen als Angebot gekennzeichnet zu. Dies ist im rechtlichen Sinne der Antrag. Der Versicherungsvertrag kommt erst zustande, wenn der VN den Antrag ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten annimmt.
Nützliche Informationen über die Wohngebäudeversicherung
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, den Versicherungswert 1914 des Wohngebäudes zu erfahren. Diese werden in den VGB 2008 angesprochen. Schätzung eines Bausachverständigen, Umrechnung der ursprünglich aufgewendeten Baukosten, Wertermittlungsanleitung der Wohngebäude Versicherer. Den Bausachverständigen stehen für die Ermittlung des Versicherungswertes Bewertungsbücher zur Verfügung. Diese weisen für die verschiedenen Wohngebäude arten je nach zeittypischer Ausführung und Ausstattung Raummeterpreise aus und nennen die zusätzlich anzurechnenden Kosten.
Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Wohngebäude unverzüglich der Polizei anzuzeigen, dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen, das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch die NV Wohngebäudeversicherung freigegeben worden sind. Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren (z.B. durch Fotos) und die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung aufzubewahren;
Der Begriff Leitungsrohr schließt die Rohrverbindungen wie Muffen, Flanschen einschließlich Dichtung und dergleichen ein, aus mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen, sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und oder Berieselungsanlagen, aus Wasserbetten und Aquarien. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen des Wohngebäude gleich.
Empfehlungen und Tipps
Die NV Wohngebäudeversicherung bietet Ihnen neben einen umfangreichen Versicherungsschutz einen, sehr guten Kunderserice, sowie günstige Beiträge. Immer Hausbesitzer entscheiden sich bei der Wahl Ihrer Versicherers für diesen Anbieter und sind mit dem Leistungsangebot sehr zufrieden.
Vor allem wenn es darauf ankommt, steht Ihnen dieser Versicherer für eine schnelle und zuverlässige Schadenregulierung zur Seite. Darüberhinaus konnte die NV durch Ihre guten Bewertungen bei unabhängigen Verbraucherinstituten, wie beispielsweise Stiftung Warentest mit Ihrem Preis Leistungsangebot überzeugen.
Ein ebenso guter Gebäudeversicherer ist die Ostangler Wohngebäudeversicherung, wie auch hier, werden gute Leistungen zu günstigen Beiträgen angeboten.