Sie wurden als Tochtergesellschaften der AMB Generali Gruppe von der renommierten internationalen Ratingagentur Standard & Poor´s (S&P) mit AA ausgezeichnet geratet, der höchsten derzeit in Deutschland für Erstversicherer von S&P vergebenen Note, und sind eines der bedeutenden Finanzdienstleistungsunternehmen nicht nur im Bereich der Wohngebäudeversicherung am deutschen Markt.
Die leistungsstarken Tarife der Generali Wohngebäudeversicherung bieten bestmöglichen Versicherungsschutz für Ihre Immobilie zu günstigen Preisen. Schäden wie beispielsweise Rohrleitungsbrüche können schnell passieren. Oft sind durch die entstandenen Wasserschäden die Möbel und Elektrogeräte in Mitleidenschaft gezogen, oder völlig unbrauchbar geworden.
Wohngebäudeversicherung - Unterversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist eine Versicherung, die mehrere Risiken deckt: Feuer, Sturm und Leitungswasser. Zugrunde liegen dem Versicherungsvertrag die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Wohngebäude (VGB) in den Fassungen der VGB 62 bis VGB 2010.
Unterversicherung vermeiden
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte der Versicherungsnehmer den Vertrag zur Wohngebäudeversicherung auf der Basis der Sonderbedingungen für die gleitende Neuwertversicherung (SGIN) abschließen.
Die Grundlage der Gleitenden Neuwertversicherung ist der Versicherungswert 1914. Man versteht darunter den ortsüblichen Neubauwert des Gebäudes, bewertet nach Preisen des Jahres 1914.Die vereinbarte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert 1914 entsprechen. Der Versicherungswert errechnet sich auf der Grundlage der Neubaukosten (einschließlich der Baunebenkosten) des Gestehungsjahres multipliziert mit 100 und dividiert durch den Baupreisindex. Für die Berechnung ist grundsätzlich der Baupreisindex zu wählen, der dem Gestehungsjahr des Gebäudes entspricht.
Zusätzlich zu den nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (VGB 62 bis VGB 2008) versicherten Gefahren können in der Wohngebäudeversicherung Elementarschäden an Gebäuden mitversichert werden. Als Vertragsgrundlagen werden hierzu die Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung (BEW) verwendet (BB BEW Wohngebäudeversicherung BB). Die Besonderen Bedingungen bauen auf den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen auf und erweitern den Versicherungsschutz um zusätzliche Gefahren.
Als Elementarschäden gemäß den besonderen Bedingungen gelten Schäden verursacht durch
Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes
Erdbeben
Erdsenkung
Erdrutsch
Schneedruck
Lawinen.
In der Regel wird für Elementarschäden ein Selbstbehalt von 10 %, maximal 5.000,00 EUR je Schadenfall, vereinbart.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur VGB 2010 sehen nunmehr in A § 1 Nr. 1 neben Sturm und Hagel die Versicherung gegen weitere Elementargefahren vor. Diese Gefahrengruppe (der weiteren Elementargefahren) kann aber ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren der anderen Gefahrengruppen Brand, Leitungswasser und Sturm, Hagel durch Generali Wohngebäudeversicherung versichert werden.
In A § 4 sind nunmehr die Naturgefahren Sturm, Hagel und die weiteren Elementargefahren geregelt. Es können die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch eingeschlossen werden.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Wohngebäudeversicherung
Durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen (Versicherungsschutz besteht jedoch dann, wenn die Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind.), an Laden- und Schaufensterscheiben, Gefahren der Feuerversicherung. Der Versicherungsschutz einer Wohngebäudeversicherung erstreckt sich nicht auf Schäden an versicherten Sachen, solange das versicherte Gebäude noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist.
Sind vom VN der Wohngebäudeversicherung selbst genutzte Wohnräume vom Schaden betroffen, so wird der ortsübliche Mietwert ersetzt, falls ihm die Beschränkung auf einen benutzbar gebliebenen Teil der Wohnung nicht zugemutet werden kann. Der Versicherer ersetzt auch einen durch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Wiederaufbaubeschränkungen) verursachten zusätzlichen Mietausfall bzw. Mietwert. Abschnitt A § 9 Nr. 4 VGB 2008 sieht die Möglichkeit der Absicherung weiteren Mietverlustes vor.
An vertraglichen Obliegenheiten hat nach den VGB 2008 der Wohngebäudeversicherung der VN außerdem die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen, nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile zu jeder Jahreszeit genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Außerhalb versicherter Gebäude erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, soweit die Rohre der Vorsorgung der versicherten Wohngebäude oder Anlagen dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Die neuen VGB 2008 beinhalten hinsichtlich des Deckungsschutzes durch die Wohngebäudeversicherung für thermische Solaranlagen gegenüber den bisherigen Bedingungen im Wesentlichen Klarstellungen. Der Begriff des Nässeschäden gilt auch für thermische Solaranlagen.
Klausel PK 7261 auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren und Anlagen der oben beschriebenen Art, außerhalb des im Vertrag zur Generali Wohngebäudeversicherung benannten Versicherungsgrundstücks, die der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, soweit der VN dafür die Gefahr trägt. Die Erweiterungen nach den Klauseln 7260, 7261, gelten nicht für Rohre der beschriebenen Art, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen. Prüfen Sie bei gewerblich genutzten Gebäuden, ob solche Rohre vorhanden sind, die nur dem gewerblichen Bereich dienen.
Die Generali Wohngebäudeversicherung enthalten eine Reihe von Ausschlussbestimmungen. Hierbei ist zu beachten, dass die Ausschlüsse ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen gelten. Führt z.B. eine versicherte Wohngebäude einen Ausschlusstatbestand herbei, so greift auch dafür der Ausschluss, sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist. Eingeschlossene und ausgeschlossene Ursache können aber auch unabhängig voneinander eintreten. Das Gebäude erleidet gleichzeitig sowohl durch direkte Sturmeinwirkung als auch durch eine vom Sturm ausgelöste Sturmflutwelle.
Verletzt der VN vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Das Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der VN beweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. Verletzt der VN eine Obliegenheit vorsätzlich, so ist die Generali Wohngebäudeversicherung von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Der Begriff Leitungsrohr schließt die Rohrverbindungen wie Muffen, Flanschen einschließlich Dichtung und dergleichen ein, aus mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen, sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen des Wohngebäude der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und oder Berieselungsanlagen, aus Wasserbetten und Aquarien. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen gleich.
Indes hat der für das versicherte Gebäude vorsteuerabzugsberechtigte VN der Generali Wohngebäudeversicherung zu den VGB 2008 durch Vereinbarung der Klausel PK 7760 die Möglichkeit, die Versicherungssumme 1914 um den Mehrwertsteueranteil zu reduzieren. Mit dieser Klausel gilt vereinbart, dass ein Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer in Schadenfall nicht besteht, soweit die Versicherungssumme entsprechend niedriger als der Versicherungswert festgesetzt wurde.
Die Wohngebäudeversicherung leistet Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende, frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen-, oder Solarheizungsanlagen, soweit diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und die Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und der VN die Gefahr trägt.
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Weitere Informationen über die Generali Wohngebäudeversicherung
Für jeden Betroffenen, welcher die Zerstörung seines Hauses zum Beispiel durch einen Sturm, oder ein Feuer erleben mußte, leidet oft noch Jahre unter den Erlebnissen. Zwar können duch derartige Schäden persönliche Dinge und Erinnerungen oftmals nicht gerettet werden, doch wenigstens konnten die Betroffenen mit einer schnellen und unkomplizierten finanziellen Hilfe durch die Generali Wohngebäudeversicherung rechnen, sodaß ein rascher Wiederaufbau des Hauses realisiert werden konnte.
Denn, wenn es drauf ankommt, ist schnelle und zuverlässige Hilfe dringend notwendig, angefangenen von der Unterbringung für die Zeit der durchgeführten Renovierungsarbeiten, bis hin zum Schadenersatz der zerstörten Einrichtungsgegenstände. Hier zeichnet sich die Generali Wohngebäudeversicherung Versicherungsgruppe durch besonders kundenfreundlichen Service aus, wie sich auch in unserem durchgeführten Wohngebäudeversicherung Vergleich immer öfter wiederspiegelt.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung deckt nach den VGB 2008 folgende Gefahren und Schäden: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung. Leitungswasser: Bruchschäden innerhalb und außerhalb von Gebäuden, Nässeschäden Sturm: Sturm, Hagel. Im Rahmen der Besonderen Bedingungen für die Wohngebäude Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung (BWE 2008) können auch folgende Schäden gedeckt werden: Überschwemmung des Versicherungsortes Rückstau, Erdbeben.
Schadenhäufigkeit, Schadenhöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit sind wichtige Beurteilungskriterien für die Entscheidungsfindung. Danach ist zu beurteilen, ob Versicherungsschutz für Wohngebäude zu besorgen ist oder nicht. Nach Expertenmeinung wird sich das Erdklima immer weiter erwärmen. Auch Deutschland wird davon nicht verschont bleiben. Schon jetzt können wir feststellen, dass die Sommer heißer und trockener und die Winter milder, stürmischer und regenreicher geworden sind.
In der Gleitenden Neuwertversicherung ist die Entschädigung durch die Versicherungssumme nicht begrenzt. Dies ergibt sich aus der dargelegten Systematik der Gleitenden Neuwertversicherung, sodass bei einem Totalschaden des Wohngebäude zusätzlich zum Substanzschaden auch für die behandelten Kosten bis zu den dafür gesondert geregelten Entschädigungsgrenzen volle Entschädigung zu leisten ist, sofern keine Unterversicherung vorliegt. Unzureichende Entschädigung in der Neuwertversicherung bei Totalschaden.
Infos zur Wohngebäudeversicherung
Das BGB findet allerdings keine Anwendung, wenn spezielle Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vorrangig eingreifen. So gelten z. B. für den Prämienzahlungsverzug des Versicherungsnehmers nicht die allgemeinen Regelungen des BGB, sondern die speziellen Vorschriften der §§ 37, 38 VVG. Da Versicherungsunternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit die Kaufmannseigenschaft besitzen, gelten für sie die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).
Diese Definition entspricht derjenigen der gewerblichen Feuerversicherung für Wohngebäude, in jener ist allerdings zusätzlich noch die Explosion eines Behälters definiert. Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes. Was im Einzelnen unter die Gefahr Luftfahrzeuge als Sammelbergriff fällt, wird in den VGB der Wohngebäudeversicherung nicht eigens gesagt. Deshalb bleibt auf das Luftfahrtgesetz zurückzugreifen, das in § 1 Nr. 2 den Begriff Luftfahrzeuge definiert.
Wenn wir über Elementarschäden sprechen, dann handelt es sich im Wesentlichen immer um Großschäden am Wohngebäude, ja sogar um Katastrophenschäden, die das Ergebnis eines Unternehmens nachhaltig beeinflussen können. Damit wird auch gleichzeitig die Frage beantwortet, ob auf eine Versicherung derartiger Schadenereignisse verzichtet werden kann. Natürlich ist auch zu berücksichtigen, dass die einzelnen Elementargefahren eine unterschiedliche Zerstörungskraft besitzen. So haben auch in unseren Breiten Stürme erhebliche Schäden angerichtet.
Generali Wohngebäudeversicherung
Grundsätzlich sind in der Wohngebäudeversicherung Elementargefahren ausgeschlossen. Viele Wohngebäude Versicherungsformen enthalten jedoch durch die Deckung unbenannter Gefahren oder durch ausdrücklichen Einschluss einen mehr oder weniger umfassenden Versicherungsschutz gegen Elementargefahren. So in der Feuerversicherung (Blitzschlag) und in der Leitungswasserversicherung (Frost). In der Industrieversicherung sind die Elementargefahren häufig durch die Allgefahrendeckung abgedeckt.
Bei Vereinbarung der Klausel PK 7360 sind auch solche Restwerte zu entschädigen. Die Entschädigung ist jedoch begrenzt für die erhöhten Aufwendungen auf einen zu vereinbarenden Betrag, für die Restwerte mit dem Betrag, der sich vertragsgemäß ergeben würde, wenn die versicherte Wohngebäude und vom Schaden betroffene Sache zerstört worden wäre, gekürzt um den Altmaterialwert abzüglich Aufräumungs- und Abbruchkosten. Der Anspruch des VN auf Zahlung des Teils der Entschädigung durch die Generali Wohngebäudeversicherung, ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden.
Haftzeit bei Auszug des Mieters infolge des Schadens. Endet das Mietverhältnis infolge des Schadens und sind die Räume des Wohngebäude trotz Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zum Zeitpunkt der Wiederherstellung nicht zu vermieten, wird der Mietverlust bis zur Neuvermietung über diesen Zeitpunkt hinaus für die vereinbarte Dauer ersetzt, höchstens jedoch bis zum Ablauf der Haftzeit. War das Gebäude zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls nicht vermietet wird der ab diesem Zeitpunkt entstandene Mietausfall gezahlt.
Tipps zum Versicherungsgebiet Wohngebäudeversicherung
Analog zum Ausschluss von Rückstauschäden durch Grundwasser usw. sollte auch der Ausschluss von Schäden durch Schwamm dann nicht gelten, wenn sie durch Leitungswasser als Folge eines durch Schwamm verursachten Rohrbruchs entstehen. Hierzu könnte etwa folgende Vertragvereinbarung in Betracht kommen. In Ergänzung von Abschnitt A § 3 Nr. 4 cc VGB 2008 gilt der Ausschluss von Schäden durch Schwamm nicht, wenn es sich um Leitungswasserschäden als Folge eines durch Schwamm verursachten Rohrbruchs im Wohngebäude handelt.
Widerruft der Kunde den Wohngebäudeversicherung Vertrag, sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Das gilt sowohl für bereits an den gezahlte Prämien als auch für an den Kunden erbrachte Leistungen, z. B. Schadenszahlungen. Eine Prämienzahlung kann die Wohngebäudeversicherung trotz Widerrufs nur dann verlangen, wenn der Kunde nicht nur über sein Widerrufsrecht und dessen Rechtsfolgen aufgeklärt wurde, sondern auch über den zu zahlenden Betrag und wenn er zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz bereits vor Ende der Widerrufsfrist beginnen soll.
Der VN ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Wohngebäude Versicherer in Textform Fragen zum Risiko stellt. Auch wenn ein anderer (z.B. der Versicherungsvermittler) für Sie das Antragsformular ausgefüllt hat, sollten Sie das Antragsformular sorgfältig durchlesen und prüfen, ob alle Fragen richtig und vollständig beantwortet sind. Den Versuch, den Versicherer im Zusammenhang mit der Schadenermittlung arglistig zu täuschen.
Allgemeines rund um das Thema Wohngebäudeversicherung
Unter Wohngebäudeversicherung kann man im allgemeinen für eine Wohngebäude Sachversicherung verstehen, die bei der Verbundenen Wohngebäudeversicherung im Rahmen eines gemeinsamen Bedingungswerks eine Versicherung für mehre Einzelgefahren ermöglicht. Sie vereinigt in sich die wesentlichen in Betracht kommenden Sachversicherungszweige, nämlich die Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung. Eine solche Vertragsform kommt dem Bedürfnis nach einer möglichst einfachen und übersichtlichen Versicherungspolice entgegen.
Klauseln der Generali Wohngebäudeversicherung zu sonstigen Gefahren, Schäden und Kosten, Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte (Klausel PK 7360). Nach Klauseln PK 7360 entschädigt der Wohngebäude Versicherer bis zum vereinbarten Betrag auch Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass verwertbare Reste wegen behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen nicht mehr verwendet werden dürfen. Über Klausel PK 7365 ist der Anteil der Sachverständigenkosten versicherbar, die der VN im normierten Sachverständigenverfahren zu tragen hat.
Alternativ können Wohngebäude Versicherer das sog. Invitatiomodell vorziehen. Dabei stellt der Versicherungsnehmer keinen verbindlichen Antrag, sondern seine Erklärung wird als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots betrachtet. Der Versicherer sendet anschließend den Versicherungsschein mit den Vertragsinformationen als Angebot gekennzeichnet zu. Dies ist im rechtlichen Sinne der Antrag. Der Versicherungsvertrag kommt erst zustande, wenn der VN den Antrag ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten annimmt.
Nützliche Informationen über die Wohngebäudeversicherung
Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Wohngebäude an der bisherigen Stelle, es sei denn, dass dies rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten ist; es genügt dann die Wiederherstellung an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Soll nach einem Versicherungsfall das Wohngebäude nicht in der gleichen Art und Zweckbestimmung oder an anderer Stelle wiederhergestellt werden, empfiehlt es sich, frühzeitig mit dem Wohngebäude Versicherer zu klären, ob im konkreten Fall seinerseits Bedenken bestehen.
Zum Deckungsumfang siehe die gesonderten Beiträge Wohngebäudeversicherung und Elementarschadenversicherung. Die wesentlichen Gefahren und Schäden am Wohngebäude können also schon im Rahmen der Generali Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden. Die Solarversicherung ist deshalb eine Art Vollkaskoschutz. Der Versicherer Helvetia beschreibt die neue Photovoltaikversicherung beispielsweise wie folgt. Die neue Photovoltaikversicherung der Helvetia sichert diese Investition umfassend ab. Und das nicht nur gegen klassische Risiken, sondern auch gegen Bedienungsfehler.
Der Begriff Nässeschäden wurde neu eingeführt. Damit soll klargestellt werden, dass sich der Versicherungsschutz nicht auf Schäden an Sachen erstreckt, die durch fehlendes Leitungswasser zerstört werden. Rohrbruchbedingtes Fehlen von Wasser in einem Heizkessel führt zu dessen Beschädigung. Auslaufendes Wasser aus einem Aquarium führt zum Verenden der Fische. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Wohngebäude, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
Empfehlungen und Tipps
Die Generali Wohngebäudeversicherung überzeugt immer mehr Versicherungsnehmer durch sein umfangreiches Angebot an Leistungen. Nicht nur die gute Bewertung der Verbraucher, welche sich bereits für diesen Gebäudeversicherer entschieden haben, sind von dem Leistungsangebot und den günstigen Preisen auch immer mehr Neukunden bereit, zur Generali Wohngebäudeversicherung, oder alternativ auch zur Grundeigentümer Wohngebäudeversicherung zu wechseln.
Es zählen eben nicht nur niedrige Beiträge, sondern das Gesamtpaket wird für viele Immobilienbesitzer ein immer wichtigeres Kriterium.
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