Glasversicherung - Versicherte Gefahren und Schäden
Versichert ist das Risiko, dass eine oder mehrere Scheiben durch Bruch zerstört oder beschädigt werden. Jeder Bruch der Scheibe genügt, auch ein Ecksprung. Wodurch eine Glasscheibe zu Bruch geht, ist im Grunde genommen gleichgültig, wenn nicht ein Ausschlusstatbestand gegeben ist. Von der Haftung ausgeschlossen sind, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde:
Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B. Schrammen, Kerben, Muschelausbrüche);
Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen.
Nicht versichert sind Schäden durch
Brand, Blitzschlag, Explosion (z. B. durch Schusswaffe als Explosionsfolge; gilt nicht für ein Luftgewehr),
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung,
Implosion,
Kriegsereignisse jeder Art,
innere Unruhen,
Erdbeben oder
Kernenergie.
Hinweis
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Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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