Elementarschadenversicherung - Erdbeben
Im Vergleich zu anderen Regionen der Erde sind Erdbeben mit verheerenden Auswirkungen in der Bundesrepublik Deutschland selten. Sie können aber bei einem
örtlich eng begrenzten Erdbeben dem Einzelnen erhebliche Sachsubstanzschäden zufügen. Die gebotene Versicherungsmöglichkeit zu nutzen, kann daher eine
sinnvolle Risikomaßnahme sein, zumal Schadenverhütungsmaßnahmen - z.B. sichere Baukonstruktionen - nur bedingt durchzuführen sind.
Erdbeben ist in den Versicherungsbedingungen definiert als
... eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird.
Abweichend hiervon bezeichnen die FEVB Erdbeben verkürzt als naturbedingte Erdstöße.
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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