Elementarschadenversicherung - Vulkanausbruch
Als versicherte Gefahr ist nunmehr Vulkanausbruch in sämtlichen beschriebenen Bedingungen erfasst. Da in Mitteleuropa keine tätigen Vulkane existieren, kommt
dieser Versicherungsmöglichkeit für unsere Region keine besondere Bedeutung zu. Die in diese Klauseln aufgenommene Definition gibt den wesentlichen
Geschehensablauf eines Vulkanausbruchs wieder:
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentlastung beim Aufreißen einer Erdspalte (Erdkruste), verbunden mit Lavaergüssen, Ascheeruptionen oder dem
Ausströmen von sonstigen Materialien und Gasen.
Das Ausmaß der schädigenden Auswirkungen hängt davon ab, ob der Ascheauswurf oder die Lavaergüsse lediglich im Bereich der Berghänge niedergehen oder ob
heftige Eruptionen Asche, Steine (sogenannte Vulkanbomben) und sonstige Materialien sehr hoch geschleudert werden oder ob Glutwolken, bestehend aus
glühendflüssigen Magmapartikeln und heißen Gasen, sich horizontal ausbreiten und diese in weitem Umkreis des Vulkans niedergehen. Die durch die Eruptionen
hervorgerufenen Erderschütterungen können auch Erdrutsche und Bergstürze sowie Flutwellen auslösen.
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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