Elementarschadenversicherung - Hochwasser
Hochwasser als selbstständig versicherte Gefahr ist nur in den FEVB statuiert. In den anderen Elementarschadenversicherungsbedingungen ist Hochwasser nicht
erwähnt und braucht es auch nicht, weil mit der definierten Überschwemmung auch Hochwasser erfasst ist.
Hochwasser nach FEVB
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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