Elementarschadenversicherung - Belgien
Risikoträger sind für Schäden aus Naturereignissen der staatliche Katastrophenfonds und private Versicherungsgesellschaften.
Versicherungsschutz
Einfache Risiken:
Überschwemmungsschäden werden von den meisten Gesellschaften nicht gedeckt. Dafür kommt der seit 1976 bestehende, staatlich finanzierte Katastrophenfonds in
Betracht, der bei außergewöhnlichen Ereignissen per Dekret Unterstützung gewährt. Für Betriebsunterbrechungen besteht jedoch keine Eintrittspflicht. Generell
ist die bestehende Lösung unbefriedigend. Es wird jedoch über einen obligatorischen Einschluss des Überschwemmungsrisikos in die Sachversicherung in Anlehnung
an die französische Cat Nat-Lösung diskutiert. Damit könnten einfache Risiken einschließlich Betriebsunterbrechungsversicherung gegen das
Überschwemmungsrisiko abgesichert werden. Auch Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung wären obligatorisch mitgedeckt. Der Nachteil ist in der fehlenden
Ereignisdefinition zu sehen, da der Entscheid, ob ein versichertes Ereignis vorliegt oder nicht, durch ein Schiedsrichter-Kollegium gefällt wird.
Industrielle Risiken:
Keine Unterstützung durch den Katastrophenfonds. Extended-Coverage oder All-Risks-Lösungen stehen zur Verfügung.
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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