Hausversicherung
Allein in Deutschland werden jährlich mehrere hundert Häuser durch Brände, Überflutungen, oder andere Ereignisse beschädigt, oder ganz zerstört. Für die Betroffenen sind solche Ereignisse nicht nur mit psychischen, sondern vor allem mit finanziellen Belastungen verbunden. Die Kosten für Reparatur,- Renovierungs,- bzw. Wiederaufbauarbeiten übersteigen dabei schnell 10.000 Euro.
Diese Kosten aufzubringen, dürfte ohne zusätzliche Kredite von Banken nur für die wenigsten Hauseigentümer möglich sein. Darüberhinaus vergeben Banken nur Kredite, wenn der jeweilige Hauseigentümer über eine entsprechende Hausversicherung verfügt, die für die entstandenen Kosten die finanziellen Entschädigungsleistungen übernimmt.
Was ist eine Hausversicherung und was ist beim Abschluß zu beachten?
Die Hausversicherung ist eine Form der Schadensversicherung, welche bei entstandenen Schadensereignissen beispielsweise bei Brand- und Sturmschäden, oder Wasserschäden die Kosten für Reparaturarbeiten, Wiederherstellungs- und Wiederaufbauarbeiten bis hin zu Renovierungsarbeiten, durch die entstandenen Schäden reguliert.
In der Regel sollte die Hausversicherung als verbundene Versicherung abgeschlossen werden, welche mehrere Einschlüsse von versicherten Gefahren und Risiken beinhaltet der Feuerversicherung, der Leitungswasserversicherung, sowie der Sturm- und Hagelversicherung, welche so die wichtigsten Risiken abdeckt.
Hausversicherungen sind für jede Art von Häusern anwendbar. Zum Einen kann diese für rein gewerblich, zu reinen wohnzwecken, oder zu kombinierten wohn- und gewerbzwecken genutzten Häusern (letzteres beispielsweise bei Häusern mit integrierten Geschäften, Arztpraxen, Büroräume ect.).
Bei der Nutzungsart eines Hauses gilt daher, dass die Wohn Hausversicherung bei kombinierten Wohn- und Geschäftshäusern dann anzuwenden ist, wenn die rein zu wohnzwecken genutzten Räumlichkeiten mindestens 50 Prozent der Grundfläche betragen müssen, wird diese Fläche unterschritten ist die gewerbliche Hausversicherung anzuwenden, ebenso wie bei zu rein gewerblichen Zwecken genutzten Häusern.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Hausversicherung
Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche, Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Als innerhalb des durch eine Hausversicherung versichertenGebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Versichert sind im Rahmen der Hausversicherung auch die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für die Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung des Schadens, die der VN für geboten halten durfte (Rettungskosten). Die für notwendig gehaltenen Kosten sind auch dann zu ersetzen, wenn die Maßnahmen erfolglos waren. Ausgenommen von den Rettungskosten sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehren oder anderer im öffentlichen Interesse zu Hilfeleistungen Verpflichteter, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.
Wenn wir über Elementarschäden sprechen, dann handelt es sich im Wesentlichen immer um Großschäden, ja sogar um Katastrophenschäden, die das Ergebnis eines Unternehmens nachhaltig beeinflussen können. Damit wird auch gleichzeitig die Frage beantwortet, ob auf eine Hausversicherung derartiger Schadenereignisse verzichtet werden kann. Natürlich ist auch zu berücksichtigen, dass die einzelnen Elementargefahren eine unterschiedliche Zerstörungskraft besitzen. So haben auch in unseren Breiten Stürme erhebliche Schäden angerichtet.
Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Es geht als Spezialgesetz den anderen Rechtsvorschriften vor und ergänzt sie. Wie für alle Verträge gilt auch für den Versicherungsvertrag der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Er bezieht sich sowohl auf den Abschluss als auch auf die inhaltliche Ausgestaltung des Versicherungsvertrags für Haus. Insoweit können die Vertragspartner grundsätzlich auch Vereinbarungen treffen, die von den gesetzlichen Bestimmungen des VVG abweichen.
Will der Versicherungsnehmer den Freistellungsanspruch gegenüber seiner Hausversicherung an den Geschädigten abtreten und diesem insoweit einen Direktanspruch gegenüber dem Haftpflichtversicherer des VN verschaffen, kann der Versicherer dies durch Allgemeine Versicherungsbedingungen nicht ausschließen. Schadensregulierung durch die Versicherung)Wird der Versicherungsnehmer von einem Dritten in Anspruch genommen, hat er die Regulierung des Schadens gemäß den Versicherungsbedingungen grundsätzlich seinem Versicherer zu überlassen.
Kosten für die Schuttbeseitigung - Einbezogen in die Aufräumungs- und Abbruchkostenversicherung sind die für das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten versicherter Sachen im Haus zum nächsten Ablagerungsplatz und die für deren Ablagern und Vernichten entstehenden Kosten. Die Entschädigung dieser Kosten ist je Versicherungsfall nach den VGB 2008 und VGB 2000 auf den vereinbarten Betrag der Hausversicherung begrenzt. Bei den aufzuräumenden versicherten Sachen kann es sich nach Martin auch um Schadstoffe handeln.
Die Rechtsfolgen bei Verletzung dieser Obliegenheiten entsprechen denen bei Verletzung der Sicherheitsvorschriften, nämlich Leistungsfreiheit bei Vorsatz, quotale Kürzung bei grobfahrlässiger Verletzung. Sofern Sie sich aus besonderen Gründen veranlasst sehen, die Schadenstelle zu verändern, und z.B. mit den Aufräumungsarbeiten beginnen, ohne dass Sie die Zustimmung durch die Hausversicherung einholen konnten, sollten Sie neben der Sicherstellung beschädigter Teile für weitgehende Beweissicherung sorgen.
Die Hausversicherung bietet Versicherungsschutz für verschiedene Gefahren, wie sie durch mehrere spezielle Versicherungsarten getrennt erfasst sind, und zwar durch die Feuerversicherung, Leitungswasserversicherung und Sturmversicherung. Anders als bei einer gebündelten Versicherung, in der in einem Versicherungsschein mehrere Versicherungsarten zusammengefasst sind und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen je Versicherungsart für Haus nebeneinander gelten, besteht für die Hausversicherung ein gemeinsames Bedingungswerk.
Es handelt sich hier um eingeständige vollständige Bedingungswerke, so dass eine Anbindung an die jeweiligen Grundbedingungswerke entfällt. Die für die Deckung von Elementarrisiken angebotenen Sonder- und Zusatzbedingungen und Klauseln enthalten lediglich versicherte Elementarereignisse betreffende Bestimmungen. Sie werden hinsichtlich Allgemeiner Bestimmungen ergänzt durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Hausversicherung (AVB) derjenigen Versicherungsart, in die die Elementardeckung einbezogen wird.
Die Hausversicherung nach den VGB 2008 (Wert 1914) bzw. VGB 2000 (Wert 1914) ist als Gleitende Neuwertversicherung konzipiert, in der dem Versicherungswert die Preisbasis 1914 zugrunde liegt. Abweichend davon kann der Versicherungswert aber auch zum Neuwert, zum Zeitwert oder zum Gemeinen Wert auf aktueller Preisbasis vereinbart werden. Versicherungswert ist der ortsübliche Neubauwert 1914. Dieser wird durch Größe und Ausstattung sowie Ausbau des Gebäudes nach Preisen des Jahres 1914 bestimmt.
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Weitere Informationen über die Hausversicherung
Bei vielen Verbrauchern stellt sich neben der Beitragshöhe die Frage, welcher Versicherer gut und zuverlässig ist, schnell und unbürokratisch die Schadens- bzw. Kostenregulierung übernimmt.
Damit Sie sich einen Überblick über die in unserem Rechner integrierten Hausversicherer machen und sich über den jeweiligen Anbieter informieren können, haben wir alle Anbieter hier in einem Hausversicherung Vergleich aufgeführt, welcher nach Kundenbewertungen und Beliebtheit vorsortiert wurde.
Für eingetretene Schadensfälle ist ein zuverlässiger Hausversicherer, der sofort und ohne großen Bürokratieaufwand im Schadensfall eintritt, unerlässlich. Aufgrund der großen Anzahl derzeitig vorhandener Anbieter lohnt sich ein Hausversicherung Vergleich im Internet auf jeden Fall.
Denn die Unterschiede im Preis- Leistungsverhältnis sind enorm und können manchmal einige Hundert Euro betragen. Viele Wohngebäudeversicherer bieten ihre Leistungen zu erheblich günstigeren Preisen an und das mit teilweise besseren Leistungseinschlüssen, als die großen und bekannten Unternehmen.
Wie steht es um den Kundenservice, oder die Geschwindigkeit bei der Schadenregulierung? Mit dem auf unserer Webseite integrierten Onlinerechner finden Sie eine gute und Günstige Hausversicherung, sortiert nach Bewertungen sowie der Beitragshöhe, die Ihnen bei der Wahl der auf Ihre Bedürfnisse am geeignetsten Versicherung behilflich sind.
Weiterhin finden Sie eine viele zusätzliche Infos über die einzelnen Versicherer, welche gerade bei kleineren und weniger bekannten Gesellschaften für Sie von Nutzen sein können.
Mit dem Leistungsvergleich haben Sie die Möglichkeit, die jeweilig angebotenen Tarifarten und den dazugehörigen Leistungseinschlüssen, sowie die Preise der einzelnen Anbieter zu vergleichen.
Dies ermöglicht Ihnen, einen optimalen Versicherungsschutz Ihrer Wohnimmobilie zu einem möglichst niedrigen Beitrag zu finden und sparen sich so einen erheblichen Zeitaufwand. Wenn Sie eine gute Hausversicherung gefunden haben, welcher Ihre Anforderungen erfüllt, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Hausversicherung direkt online abzuschließen.
Hausversicherung
Die Rechtsfolgen der Verletzung sind vielseitig; die Folgen können Vertragsänderung, Rücktritt und Leistungsfreiheit sowie Kündigung sein. Hat der VN die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich verletzt und hätte der Haus Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen der Hausversicherung rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom VN unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen Vertragsbestandteil.
Ganz wichtig ist natürlich auch das Vorhandensein einer Notfallplanung. Dazu gehören auch die wichtigsten Telefonnummern der Behörden, die im Falle eines Katastrophenschadens Hilfe vermitteln können. Große Betriebe im Haus haben es leichter, Schadenverhütung zu betreiben, weil in der Regel ein Kreis von Spezialisten damit betraut ist, für alle Projekte oder Anlagen Gefahren zu analysieren sowie Sicherheitskonzepte zu erstellen. Aus der Vorgehensweise lassen sich jedoch oft auch für den eigenen Betrieb Maßnahmen zur Schadenverhütung.
Die frühere Regulierungspraxis der Haus Versicherer sah für die Höhe der Entschädigung die Preise am Schadentag als maßgebend. Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls entstehende Preissteigerungen gingen also zu Lasten des VN. Die VGB regeln jetzt, dass Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der Wiederherstellung entschädigungspflichtig sind, soweit sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären. Solche Mehrkosten werden jedoch nicht ersetzt.
Infos zur Hausversicherung
Der Schutz vor Gefahren für das persönliche Wohlergehen sowie für das Hab und Gut hat auch für Haus besitzer einen hohen Stellenwert. Daher gilt es, die relevanten Risiken zu erkennen, sie möglichst zu vermeiden oder zu minimieren und ihre eventuellen Auswirkungen zu begrenzen. Die gängigste und am meisten verbreitete Form der finanziellen Vorsorge für einen ungewissen Finanzierungsbedarf, der bei der Verwirklichung drohender Gefahren entsteht, ist die Hausversicherung.
Diese Definition entspricht derjenigen der gewerblichen Feuerversicherung für Haus, in jener ist allerdings zusätzlich noch die Explosion eines Behälters definiert. Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes. Was im Einzelnen unter die Gefahr Luftfahrzeuge als Sammelbergriff fällt, wird in den VGB der Hausversicherung nicht eigens gesagt. Deshalb bleibt auf das Luftfahrtgesetz zurückzugreifen, das in § 1 Nr. 2 den Begriff Luftfahrzeuge definiert.
Durch thermische Solaranlagen der Haus wird das Sonnenlicht in Wärme umgewandelt. Damit werden Brauchwasser oder Wasser der Raumheizung erhitzt. Das Schadenpotenzial durch diese Anlagen ist eher als gering einzustufen, da die eingesetzten Produkte durch regelmäßige Wartung der Anlagen eine lange Lebensdauer aufweisen. Schäden können im Wesentlichen durch austretende Flüssigkeiten entstehen. Im Rahmen der mitversicherten Leitungswasserschäden werden wärmetragende Flüssigkeiten wie Sole, Öle, Kühlmittel, Kältemittel und dergleichen.
Hausversicherung
Die nach den Sonderbedingungen, Zusatzbedingungen und Klauseln versicherbaren Elementarrisiken erweitern die versicherten Gefahren der betreffenden Hausversicherung, der sie zugeordnet sind, sodass ein einheitlicher Versicherungsvertrag zustande kommt. Insoweit unterscheidet sich diese Vertragsform nicht von derjenigen, bei der die Elementarereignisse als versicherte Gefahren am Haus fester Bestandteil der AVB sind. Bei den ECB 99 besteht der wesentliche Unterschied zu den bisherigen ECB in der Selbstständigkeit des Bedingungswerkes.
Erhöht sich der Versicherungswert des Haus durch wertsteigernde Baumaßnahmen, so ist zur Vermeidung von Unterversicherung die Versicherungssumme dementsprechend für die Hausversicherung anzupassen. Nach den VGB 2008 besteht jedoch innerhalb der laufenden Versicherungsperiode bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode für den erhöhten Wert der Haus Versicherungsschutz. Zur vollen Deckung in der darauffolgenden Versicherungsperiode ist eine Anpassung der Versicherungssumme an den gestiegenen Wert zu veranlassen.
Durch chemische Vorgänge aus versicherten Sachen entstanden sind und die den Grund und Boden des Versicherungsortes des Haus beaufschlagen oder das Erdreich durchdringen. In letzterem Fall werde das Erdreich insgesamt zum Objekt der Aufräumung. Rühren die Schadstoffe allerdings ausschließlich aus nicht versicherten Sachen, könne (übrigens anders als nach den AFB 87) aus der Hausversicherung für die Aufräumung durch Dekontamination Entschädigung nicht verlangt werden.
Tipps zum Versicherungsgebiet Hausversicherung
Die Hausversicherung leistet Entschädigung für innerhalb vom Haus eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren, der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen, der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie der Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind. Frostbedingte Bruchschäden an nachfolgenden Installationen.
Widerruft der Kunde den Hausversicherung Vertrag, sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Das gilt sowohl für bereits an den gezahlte Prämien als auch für an den Kunden erbrachte Leistungen, z. B. Schadenszahlungen. Eine Prämienzahlung kann die Hausversicherung trotz Widerrufs nur dann verlangen, wenn der Kunde nicht nur über sein Widerrufsrecht und dessen Rechtsfolgen aufgeklärt wurde, sondern auch über den zu zahlenden Betrag und wenn er zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz bereits vor Ende der Widerrufsfrist beginnen soll.
Verletzt der VN seine Anzeigepflicht leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat grundsätzlich kündigen. Generell darf der VN nach Antragstellung ohne Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch Dritte gestatten. Gemäß den VGB liegt eine Gefahrerhöhung insbesondere vor, wenn sich ein Umstand ändert, nach dem der Haus Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat.
Allgemeines rund um das Thema Hausversicherung
Die VGB 2008 lösen für das Neugeschäft die bis dahin gültigen VGB ab. Darüber hinaus ist es den einzelnen Versicherungsgesellschaften im Rahmen der Deregulierung erlaubt, von den Verbandsbedingungen abzuweichen und Deckungserweiterungen zu vereinbaren. Der Unterschied zwischen den VGB 2008 - Wert 1914 und VGB 2008 - Wohnfläche besteht lediglich in dem Verzicht auf Bildung einer Versicherungssumme in den Verträgen nach VGB 2008 - Wohnfläche sowie in der Beitragsberechnungsgrundlage. Der Versicherungsumfang für Haus ist der gleiche.
Es müsste aber genügen, dass der VN die in Abschnitt A § 15 VGB 2008 bzw. § 23 VGB 2000 enthaltenen Obliegenheiten beachtet, um den Versicherungsschutz weiterhin zu erhalten. Im Bedarfsfall sollten Sie mit dem Haus Versicherer vereinbaren, dass abweichend von Abschnitt A § 15 Nr. 1 VGB 2008 bzw. § 8 Nr. 4e VGB 2000 Versicherungsschutz durch die Hausversicherung besteht, wenn keine unverschließbaren Öffnungen mehr vorhanden sind und die Sicherheitsvorschriften gemäß Abschnitt A § 14 VGB 2008 bzw. § 24 VGB 2000 beachtet werden.
Der Kunde hat die Möglichkeit, einem vom Antrag abweichenden Haus Versicherungsschein innerhalb eines Monats nach Zugang zu widersprechen. Macht er keinen Gebrauch vom Widerrufsrecht, gelten die Abweichungen als genehmigt. Voraussetzung ist, dass der Versicherer den Kunden auf jede Abweichung und die hiermit verbundenen Rechtsfolgen durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein hinweist. Zusätzlich muss er bei Übermittlung des Versicherungsscheins darauf hinweisen, dass die Abweichungen als genehmigt gelten.
Nützliche Informationen über die Hausversicherung
Die Wiederherstellung des Haus kann mit erhöhten Aufwendungen deshalb verbunden sein, weil behördliche Auflagen der unveränderten Wiederherstellung entgegenstehen. Diese werden ebenfalls ersetzt, soweit nicht die behördlichen Auflagen bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls erteilt wurden. Restwerte, die nicht mehr verwertet werden dürfen. Nach den VGB wird indessen keine Entschädigung für verwertbare Reste versicherter Haus die infolge der behördlichen Wiederherstellungsbeschränkung nicht mehr verwertet werden dürfen.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist Repräsentant, wer befugt ist, selbstständig in einem gewissen, nicht unbedeutenden Umfang für den VN zu handeln und dabei auch dessen Rechte und Pflichten als VN wahrzunehmen. Anzeigepflicht des Haus Versicherungsnehmers oder seines Vertreters. Nach Abschnitt B § 1 Nr. VGB 2008 hat der VN bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung alle ihm bekannten Gefahrenumstände anzuzeigen, nach denen die Hausversicherung in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind.
Der Versicherungsschutz des Haus gegen Leitungswasser erstreckt sich nicht auf Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren (wurde klarstellend überall ausgeschlossen. Eine Mitversicherung ist jedoch über die Klausel PK 7166 möglich), Plansch- oder Reinigungswasser (bei Letzterem ist der Gebrauch von Wasser außerhalb des Rohrsystems und der damit verbundenen Einrichtungen gemeint, z.B. Wasser aus Putzeimern), Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge.
Empfehlungen und Tipps
Da es sich bei der Hausversicherung um ein sehr umfangreiches und komplexes Gebiet handelt, lohnt sich immer ein Vergleich übers Internet durchzuführen. Gerade Eigenheimbesitzer, oder Verwaltungen von größeren Mehrfamilienhäusern, können durch unseren Hausversicherung Preisvergleich erheblich an Beiträgen eingesparen und trotzdem einen bestmöglichen Versicherungsschutz für ihr Gebäude.
Vor allem liegt der Vorteil beim online Hausversicherung vergleichen darin, daß Sie so gut, wie alle Versicherungsunternehmen mit den jeweilig angebotenen Tarifen und Beiträgen in einem Überblick haben, ohne sich erst mühsam von verschiedenen Agenturen Angebote erstellen lassen zu müssen, was wiederum mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden wäre.