VHV Gebäudehaftpflicht
Die VHV hat ihren Ursprung in der 1919 gegründeten Haftpflicht Versicherungsanstalt der Hannoverschen Baugewerks- und Berufsgenossenschaft. Weitsichtige und verantwortungsbewusste Bauunternehmer gründeten damals ihre Solidargemeinschaft.
Noch heute ist die Konzernmuttergesellschaft, die VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung, ein Verein auf Gegenseitigkeit. Sie ist einer der größten Haftpflicht- und Kfz-Versicherer Deutschlands und bietet preiswerten, bedarfsgerechten und umfassenden Versicherungsschutz für Kfz, Privathaftpflicht, Hausrat, Unfall, VHV Gebäudehaftpflicht, Rechtsschutz und Leben.
Es spielt keine Rolle, ob Sie Ihre Wohnobjekt selbst nutzen oder sie vermieten. Der Tarif zur VHV Gebäudehaftpflicht Wohngebäude GARANT der VHV bietet umfangreichen Versicherungsschutz für alles, was zu Ihrem Wohngebäude gehört.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Gebäudehaftpflicht
Nebenarbeiten fallen auch dann unter den Versicherungsschutz, wenn sie nichtversicherte Sachen betreffen, so beispielsweise gärtnerische Arbeiten, wenn die Bepflanzung beseitigt werden muss, um an die im Erdreich verlegten Zuleitungsrohre der Wasserversorgung heranzukommen und den Rohrbruchschaden beheben zu können. Die Gebäudehaftpflicht hat gemäß § 85 VVG die Kosten, welche durch die Ermittlung und Feststellung des Schadens entstehen, dem VN insoweit zu erstatten, als ihre Aufwendung den Umständen nach geboten war.
Sengschäden Aus der Definition des Brandbegriffs der Gebäudehaftpflicht ergibt sich, dass Sengschäden nicht versichert sind, außer wenn sie durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden sind, wie die VGB der Gebäudehaftpflicht klarstellend vermerken. Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und Schaltorganen - Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen.
Die Möglichkeiten zur Risikovorsorge sind vielschichtig. Die Gebäudehaftpflicht kann durch Selbstbeteiligungen sowie Limitierungen des Deckungsumfanges Risiken begrenzen und damit auch versicherbar gestalten. Andererseits können die Versicherer bestimmte Gefahren oder Risikozonen vom Versicherungsschutz ausschließen. Damit einher geht dann auch oft der Druck auf staatliche Stellen, für eine Risikoverbesserung (z.B. Eindeichungen von Flussläufen, Schaffung von Retentionsräumen) zu sorgen oder aber selbst für die Schäden aufzukommen.
Zwar ist das Ausmaß der Erwärmung bis zum Jahre 2100 heute noch nicht abschätzbar, doch kaum ein Wissenschaftler bestreitet heute, dass sich das Klima ändert. Gebäude, Anlagen, Einrichtungen sowie die Infrastruktur sind zudem auf die Veränderungen nicht ausreichend vorbereitet (gesichert), sodass schon aus diesem Grunde mit erhöhter Schadenbelastung zu rechnen ist. Deshalb wird auch die Gebäudehaftpflicht in Zukunft einen erheblichen Stellenwert haben. Durchgeführte Schadenverhütungs- und Schadenminderungsmaßnahmen werden auch über die Versicherbarkeit des Gebäude entscheiden.
Grundsätzlich sind in der VHV Gebäudehaftpflicht Elementargefahren ausgeschlossen. Viele Versicherungsformen enthalten jedoch durch die Deckung unbenannter Gefahren oder durch ausdrücklichen Einschluss einen mehr oder weniger umfassenden Versicherungsschutz gegen Elementargefahren. So in der Feuerversicherung (Blitzschlag) und in der Leitungswasserversicherung (Frost). In der Industrieversicherung sind die Elementargefahren häufig durch die Allgefahrendeckung abgedeckt.
Klausel PK 7265 auf Bruchschäden an Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse), ausgenommen sind Bruchschäden am Gebäude an bereits defekten Armaturen. Klauseln für die Erweiterung des Versicherungsschutzes durch die VHV Gebäudehaftpflicht auf Ableitungsrohre auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks Klausel 7262 und Klausel 7263, mit denen im Rahmen der VGB 2000 der Versicherungsschutz auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks sind nicht mehr vorgesehen.
Für Baden-Württemberg war von 1960 bis Mitte 1994 eine eingeschränkte Elementarschadenversicherung für Gebäude gesetzlich vorgeschrieben. Rund 80 Prozent der VN haben diese Deckung freiwillig fortgeführt. Die bei der Staatlichen VHV Gebäudehaftpflicht der DDR abgeschlossenen Haushaltsversicherungen schlossen Schäden ein, die durch Hochwasser an Sachen innerhalb von Gebäuden entstehen. Zur Feuer-Pflichtversicherung für Gebäude gab es eine freiwillige Ergänzung gegen weiter zufällig eintretende Elementarereignisse, die Hochwasser und Überschwemmung einschlossen.
Ergänzt werden diese Bedingungen durch eine Reihe von Klauseln, die ebenfalls überarbeitet wurden und eine gewisse Anpassung an die individuellen Risikoverhältnisse für Gebäude gestatten. Generell gilt: Bei diesen Musterbedingungen handelt es sich nur um Empfehlungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft an die Mitgliedsunternehmen. Für Neuverträge der Gebäudehaftpflicht, die ab 1.1.2008 geschlossen wurden, gilt das neue VVG ab sofort. Für Altverträge, die bis zum 31.12.2007 abgeschlossen wurden.
Ist die Anlage ebenerdig aufgebaut worden, ist in jedem Falle eine Abstimmung mit der VHV Gebäudehaftpflicht erforderlich. Manche Versicherer fordern unter Umständen. auch einen Beitragszuschlag. Nach den neuen VGB 2008 sind Photovoltaik-Anlagen sowie deren zugehörige Installationen (z.B. Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung) nicht automatisch versichert. Der Einschluss ist jedoch auf besonderen Antrag möglich.
Ganz wichtig ist natürlich auch das Vorhandensein einer Notfallplanung. Dazu gehören auch die wichtigsten Telefonnummern der Behörden, die im Falle eines Katastrophenschadens Hilfe vermitteln können. Große Betriebe haben es leichter, Schadenverhütung im Sinne der Gebäudehaftpflicht zu betreiben, weil in der Regel ein Kreis von Spezialisten damit betraut ist, für alle Projekte oder Anlagen Gefahren zu analysieren sowie Sicherheitskonzepte zu erstellen. Aus der Vorgehensweise lassen sich jedoch oft auch für den eigenen Betrieb Maßnahmen zur Schadenverhütung.
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Weitere Informationen über die VHV Gebäudehaftpflicht
Die VHV bringt Ihren bestehenden Versicherungsschutz automatisch auf den neuesten Stand. So erhalten Sie regelmäßig Ihrem Gebäudestandard entsprechende Leistungen, ohne mehr bezahlen zu müssen. Diese Leistungen bieten nur sehr wenige Anbieter am Markt.
Die VHV ist Spezialversicherer der Bauwirtschaft. Darüberhinaus zählt diese zu einer der größten deutschen Autoversicherer und spezialisiert im Bereich Altersvorsorge sowie Lebensversicherungen.
Desweiteren arbeitet die VHV mit den verschiedensten Fachverbänden in Deutschland, ist Mitglied der ASSBAU, einer europäischen Arbeitsgemeinschaft von Versicherern und beteiligt sich an der Arbeit des Instituts für Bauforschung e.V. (IFB).
Ebenso ist die VHV auf dem Gebiet der Sachversicherung wie der Gebäudehaftpflicht, der Haftpflichtversicherung, als auch der Unfallversicherung ein nützlicher Vertragspartner für ihre Kunden mit leistungsorientierten Produkten zu günstigen Preisen.
Gebäudehaftpflicht
Der VN hat eine Reihe von vertraglichen Pflichten (Obliegenheiten) zu erfüllen. Werden diese vom VN oder von seinen Repräsentanten verletzt, kann der Gebäude Versicherer von seiner Leistungspflicht frei sein und den Versicherungsvertrag kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Für den VN ist es wichtig zu wissen, dass er sich Kenntnis und Verhalten seiner Repräsentanten anrechnen lassen muss. Dies gilt nicht nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung von Schäden am Gebäude.
Selbstbehalte und die Vereinbarung von Haftungslimiten erforderlich sein, um Versicherungsschutz für Gebäude bieten zu können. Außerdem werden für gefährdete Objekte risikoadäquate Prämien gefordert. Hochexponierte Risiken sind im liberalisierten Versicherungsmarkt gegen Hochwasserschäden nicht versicherbar. Um die Beeinträchtigung des Unternehmens der Elementarereignisse zu analysieren, d.h. das Risikopotenzial festzustellen, empfiehlt sich eine systematische Vorgehensweise.
Die zu vereinbarende Versicherungssumme ist auf den Versicherungswert 1914 des Gebäude abzustimmen. Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls erheblich niedriger als der Versicherungswert (Unterversicherung), wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme und Versicherungswert gekürzt. Maßgebend sind also die auf Preisbasis 1914 bezogenen Werte und nicht etwa das Verhältnis von Versicherungswert multipliziert mit dem Anpassungsfaktor zum aktuellen Neuwert im Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
Infos zur Gebäudehaftpflicht
Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Es geht als Spezialgesetz den anderen Rechtsvorschriften vor und ergänzt sie. Wie für alle Verträge gilt auch für den Versicherungsvertrag der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Er bezieht sich sowohl auf den Abschluss als auch auf die inhaltliche Ausgestaltung des Versicherungsvertrags. Insoweit können die Vertragspartner grundsätzlich auch Vereinbarungen treffen, die von den gesetzlichen Bestimmungen des VVG abweichen.
Wird das versicherte Gebäude nicht nur zu Wohnzwecken genutzt und ist vorhandenes gewerblich genutztes Gebäudezubehör nicht anderweitig versichert, etwa über eine Betriebs-Inhaltsversicherung, bleibt zu versuchen, eine entsprechende Ergänzung der Gebäudehaftpflicht zu erreichen. Bestehen Unklarheiten darüber, ob vom Versicherungsnehmer in Mietwohnungen eingebaute Möbel als Gebäudebestandteil anzusehen sind, sollten Sie dies durch eine einzelvertragliche Regelung klarstellen lassen.
Besonderen Bedingungen für die Gebäude Versicherung weiterer Elementarschäden in der Gebäude-, Hausrat-, Geschäfts- und Industrieversicherung zur planmäßigen Verwendung genehmigt. Elementargefahren lassen sich heute über eine ganze Reihe von Bedingungen absichern. Nach Angaben des Gesamtverbandes der VWG haben inzwischen mehr als 2,3 Millionen Haushalte ihre Hausratversicherung um eine Elementarschadenversicherung ergänzt. Zu den insgesamt 18 Millionen Gebäudehaftpflicht sind 550.000 Zusatzversicherungen abgeschlossen worden.
VHV Gebäudehaftpflicht
Die Gebäudehaftpflicht Anbieter geht davon aus, dass kritische Extremwerte bei Windgeschwindigkeiten und Niederschlagsmengen immer häufiger überschritten werden. Wie die Münchener Rück Gebäude Versicherung in ihrem Geschäftsbericht 2001 ausführte, wird uns die Natur schmerzhaft mit der Nase darauf stoßen, dass die zunehmenden Veränderungen des Klimas immer mehr und immer extremere Wetterkatastrophen zur Folge haben werden. Messungen der erdnahen und der atmosphärisch höheren Luftschichten zeigen deutlich eine Zunahme der globalen mittleren Jahrestemperatur.
Ferner sind die zu beachtenden Besonderheiten des Versicherungswertes erläutert. Unter den beschriebenen Voraussetzungen gilt die Versicherungssumme 1914 als richtig ermittelt. Eine solche Schätzung steht unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch den Versicherer. Kann der VN die tatsächlich aufgewendeten Baukosten für das Gebäude feststellen, lässt sich der Versicherungswert nach Preisen 1914 durch Umrechnung mit dem Baupreisindex für Gebäude des betreffenden Baujahres durch die VHV Gebäudehaftpflicht ermitteln.
Sind vermietete Wohnräume im Gebäude infolge des Versicherungsfalls im Mietwert gemindert und ist der Mieter berechtigt, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern, so ist der dem VN entstehende Mietausfall einschließlich etwaiger fortlaufender Mietnebenkosten gedeckt. Die Gebäudehaftpflicht für Mietausfall und Mietwert gilt nur für Wohnräume. Für gewerblich genutzte Räume kann die Gebäude Versicherung des Mietausfalls oder des ortsüblichen Mietwertes vereinbart werden.
Tipps zum Versicherungsgebiet Gebäudehaftpflicht
Sengschäden - Aus der Definition des Brandbegriffs ergibt sich, dass Sengschäden im Gebäude nicht versichert sind, außer wenn sie durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden sind, wie die VGB klarstellend vermerken. Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und Schaltorganen - Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen.
Die Gebäudehaftpflicht erbringt Leistungen, wenn bestimmte Sachen, z. B. Gebäude oder Gegenstände, infolge der Verwirklichung einzelner oder mehrerer Gefahren beschädigt oder zerstört werden. Zu den Sachversicherungen zählen z. B. die Gebäudehaftpflicht, die Hausratversicherung, die Elektronikversicherung und die Bauleistungsversicherung. Die Haftpflichtversicherung schützt das Vermögen des Versicherungsnehmers vor berechtigten oder unberechtigten Schadensersatzansprüchen.
Indes bieten die Gebäude Versicherer inzwischen einen relativ weitgehenden Unterversicherungsverzicht. Die Versicherungssumme 1914 gilt nämlich als richtig ermittelt, wenn sie aufgrund einer vom Versicherer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen festgesetzt wird, der VN im Antrag den Neuwert in Preisen eines anderen Jahres zutreffend angibt und der Versicherer diesen Betrag auf seine Verantwortung umrechnet, der VN Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäude zutreffend beantwortet.
Allgemeines rund um das Thema Gebäudehaftpflicht
Auf Antrag sind auf dem Dach des Gebäude befestigte Photovoltaikanlagen (Aufdachmontage) aber gesondert versicherbar. Nicht versichert sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Außer den versicherten Sachen deckt die Gebäudehaftpflicht auch verschiedene Kosten und sonstige Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall entstehen. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch von versicherten Sachen, die dadurch entstehen.
Auf den Ort des Wasseraustritts kommt es ebenso wenig an wie auf den Zweck der Wasserversorgung. Versicherungsschutz durch eine VHV Gebäudehaftpflicht besteht auch dann, wenn die Hauptleitung der Wasserversorgung auf dem Nachbargrundstück bricht und der Keller des versicherten Hauses voll läuft und dort Schäden am Gebäude anrichtet. Hauptursache für einen bestimmungswidrigen Wasseraustritt ist der Rohrbruch. Er kann durch Materialbruch, Riss von Löt- und Schweißnähten, Korrosion oder defekte Verbindungselemente gegeben sein.
Ein Gebäude Versicherungsvertrag kommt wie jeder andere Vertrag nach den Vorschriften des BGB durch zwei sich entsprechende Willenserklärungen zustande. Diese werden als Antrag und Annahme bezeichnet. In der Praxis wird der Antrag regelmäßig vom Kunden gestellt, wenn auch die Initiative häufig von einem Versicherungsvermittler ausgeht. Im Fall des Direktvertriebs wendet sich der Interessent aufgrund von Prospekten oder Zeitungsanzeigen bzw. über das Internet an das Versicherungsunternehmen.
Nützliche Informationen über die Gebäudehaftpflicht
In der Gleitenden Neuwertversicherung verändert sich der Beitrag nach VGB 2008 (Wert 1914) durch eine entsprechende Erhöhung oder Verminderung des Anpassungsfaktors. Grundlage ist hierbei der auf die Versicherungssumme Preisbasis 1914 bezogene Grundbeitrag. Dieser wird mit dem Anpassungsfaktor gleitenden Neuwertfaktor multipliziert. Der Beitrag erhöht oder vermindert sich zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend den Prozentsätzen, um die sich die anteiligen Indizes für Gebäude und Tariflohn für das Baugewerbe verändert haben.
Soll die VHV Gebäudehaftpflicht zum Zeitwert genommen werden, ist statt einer festen Versicherungssumme die Gleitende Neuwertversicherung auf Zeitwertbasis zu vereinbaren und z.B. wie folgt beurkunden zu lassen. In Änderung der VGB ist Versicherungswert 1914 der ortsübliche Neuwertwert des Gebäude entsprechend seiner Größe und Ausstattung sowie seines Ausbaus nach Preisen des Jahres 1914 abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter und Abnutzung ergibt. Die Ermittlung der Versicherungssumme nach Preisen von 1914 war schon immer problematisch.
Durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen (Versicherungsschutz besteht jedoch dann, wenn die Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind.), an Laden- und Schaufensterscheiben, Gefahren der Feuerversicherung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden an versicherten Sachen, solange das versicherte Gebäude noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist.
Empfehlungen und Tipps
Die VHV Gebäudehaftpflicht bietet Ihnen neben einen umfangreichen Versicherungsschutz einen, sehr guten Kunderserice, sowie günstige Beiträge durch unseren kostenlosen Gebäudehaftpflicht Beitragsvergleich. Immer Hausbesitzer entscheiden sich bei der Wahl Ihrer Versicherers für diesen Anbieter und sind mit dem Leistungsangebot sehr zufrieden.
Vor allem wenn es darauf ankommt, steht Ihnen dieser Versicherer für eine schnelle und zuverlässige Schadenregulierung zur Seite. Darüberhinaus konnte die VHV durch Ihre guten Bewertungen bei unabhängigen Verbraucherinstituten, wie beispielsweise Stiftung Warentest mit Ihrem Preis Leistungsangebot überzeugen.
Mit der am meist gewählten Anbieter ist die Waldenburger Gebäudehaftpflicht, da diese sich immer wieder als ein zuverlässiger und günstiger Vertragspartner erweist.