Konzept Marketing Gebäudehaftpflicht
Die Konzept Marketing Gebäudehaftpflicht bietet mit Ihrem Tarif Konzept-Marketing-select-A2 bestmöglichen Versicherungsschutz durch AllRisk Allgefahren Deckung. Die Konzept und Marketing GmbH ist ein moderner Dienstleister im Versicherungs- und Finanzdienstleistungsmarkt.
Seit mehr als 7 Jahren entwickeln, administrieren und vermarkten wir innovative Versicherungskonzepte. 60 Mitarbeiter verwalten inzwischen rund 180.000 Risiken. Die Wünsche und Bedürfnisse unserer Kunden dienen uns als Maßstab unsere Produkt- und Dienstleistungspalette kontinuierlich weiter zu entwickeln.
So profitieren sowohl unsere Vertriebspartner als auch die Versicherten von einem breiten Produktportfolio, mehrfach prämierten Tarifen, fairen Versicherungsbedingungen, günstigen Prämien und einer schnellen Schadenbearbeitung.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Gebäudehaftpflicht
Von einer zwingenden Vorschrift spricht man, wenn das Gesetz zum Ausdruck bringt, dass eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarung unwirksam ist (z. B. Nichtigkeit einer betrügerischen Über- oder Doppelversicherung). Halbzwingende Vorschriften können nur zugunsten des Versicherungsnehmers oder eines durch die Gebäudehaftpflicht geschützten Dritten vertraglich geändert werden. Eine halbzwingende Vorschrift liegt vor, wenn das Gesetz zum Ausdruck bringt, dass der Gebäudehaftpflicht Anbieter sich auf eine abweichende Vereinbarung nicht berufen kann.
Inzwischen nimmt die Stromerzeugung durch Solarzellen beim Bau neuer Häuser einen immer größeren Stellenwert ein. PV-Anlagen sind nicht nur langlebig, sondern auch teuer, so dass sich die Frage nach dem möglichen Schadenpotenzial und der Absicherung der Gebäudehaftpflicht stellt. Die Gefährdung der PV-Anlagen ergibt sich schon allein aus der Art der Installation. Denn PV-Anlagen werden auf Hausdächern oder Fassaden installiert und sind damit den Naturereignissen ausgesetzt. Dazu gehören Blitzschlag, Feuer, Sturm, Hagel und Schneedruck.
Im Rahmen der Besonderen Bedingungen für die Gebäudehaftpflicht weiterer Elementarschäden sind auf Grundlage von VGB auch Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versicherbar. In Anlehnung an die industrielle Extended Coverage Versicherung besteht nunmehr auch in der Gebäudehaftpflicht nach VGB 2008 durch Vereinbarung der Klausel PK 7165 die Möglichkeit, Schäden durch Anprall eines Schienen- oder Straßenfahrzeugs zu versichern.
Das BGB findet allerdings keine Anwendung, wenn spezielle Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vorrangig eingreifen. So gelten z. B. für den Prämienzahlungsverzug des Versicherungsnehmers nicht die allgemeinen Regelungen des BGB für Gebäude, sondern die speziellen Vorschriften der §§ 37, 38 VVG. Da Versicherungsunternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit die Kaufmannseigenschaft besitzen, gelten für sie die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).
Die VGB 2008 lösen für das Neugeschäft die bis dahin gültigen VGB ab. Darüber hinaus ist es den einzelnen Versicherungsgesellschaften im Rahmen der Deregulierung erlaubt, von den Verbandsbedingungen abzuweichen und Deckungserweiterungen zu vereinbaren. Der Unterschied zwischen den VGB 2008 - Wert 1914 und VGB 2008 - Wohnfläche besteht lediglich in dem Verzicht auf Bildung einer Versicherungssumme in den Verträgen nach VGB 2008 - Wohnfläche sowie in der Beitragsberechnungsgrundlage. Der Versicherungsumfang für die Konzept Marketing Gebäudehaftpflicht ist der gleiche.
Dies umso mehr, als die diesem Beitrag zugrunde liegenden Allgemeinen Konzept Marketing Gebäudehaftpflicht Bedingungen eine automatische Anpassung des Vertrags an Änderungen des Baupreisniveaus für Gebäude vorsehen. Der Rückgriff in diesem Beitrag auch auf die bisherigen VGB 2000 schein mir geboten zugleich aber im Zusammenhang mit dem neuen VVG den Versicherungsschutz im Vergleich zu den VGB 2000 in einigen Bereichen nicht unwesentlich verändern. Insoweit werden die qualitativen Unterschiede zwischen den neuen und den bisherigen VGB herausgestellt.
Um den nachteiligen Folgen einer Unterversicherung vorzubeugen, sollten Sie die Antragsfragen zur Beschreibung des Gebäudes und seiner Ausstattung sorgfältig beantworten, werterhöhende Baumaßnahmen dem Versicherer rechtzeitig anzeigen, bei Abschluss einer weiteren Gebäudehaftpflicht für das Gebäude (z.B. für einen neu errichteten Anbau) bei einer anderen Konzept Marketing Gebäudehaftpflicht von diesem Versicherer eine verbindliche Erklärung verlangen, dass er die Folgen einer Unterversicherung aus dem bisherigen Vertrag trägt.
Ergänzt werden diese Bedingungen durch eine Reihe von Klauseln, die ebenfalls überarbeitet wurden und eine gewisse Anpassung an die individuellen Risikoverhältnisse für Gebäude gestatten. Generell gilt: Bei diesen Musterbedingungen handelt es sich nur um Empfehlungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft an die Mitgliedsunternehmen. Für Neuverträge der Gebäudehaftpflicht, die ab 1.1.2008 geschlossen wurden, gilt das neue VVG ab sofort. Für Altverträge, die bis zum 31.12.2007 abgeschlossen wurden.
Gibt der VN im Versicherungsantrag für eine Konzept Marketing Gebäudehaftpflicht den Neubauwert nach Preisen eines anderen Jahres zutreffend an, so übernimmt der Versicherer die Umrechnung auf den Versicherungswert 1914. Zu beachten ist jedoch, dass der objektive Neubauwert maßgebend ist und deshalb z.B. Eigenleistungen des VN oder besondere Kostenvergünstigungen ebenfalls zu bewerten sind. Sofern nachträgliche Aus- und Erweiterungsbauten vorgenommen worden sind, ist auch eine damit verbundene Wertsteigerung hinzuzurechnen.
Selbstbehalte und die Vereinbarung von Haftungslimiten erforderlich sein, um Versicherungsschutz durch die Gebäudehaftpflicht bieten zu können. Außerdem werden für gefährdete Objekte risikoadäquate Prämien gefordert. Hochexponierte Risiken sind im liberalisierten Versicherungsmarkt gegen Hochwasserschäden nicht versicherbar. Um die Beeinträchtigung des Unternehmens der Elementarereignisse zu analysieren, d.h. das Risikopotenzial festzustellen, empfiehlt sich eine systematische Vorgehensweise.
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Weitere Informationen über die Konzept Marketing Gebäudehaftpflicht
Bei der Konzept-Marketing GmbH handelt es sich um ein modernes Unternehmen im Versicherungs- und Finanzdienstleistungsmarkt aus Hannover.
Durch die Konzept Marketing werden in enger Absprache mit bekannten Versicherungsgesellschaften leistungsstarke Versicherungskonzepte entwickelt und diese von Antragsannahme über Policierung bis zur kompletten Schadenabwicklung verwaltet.
Hinter den Produkten der Konzept Marketing stehen u. a. bekannte Namen, wie die ACE European Group Ltd., Gothaer Allgemeine Versicherung AG, die Adler Versicherung AG und die Zurich Versicherung AG. Zahlreiche Auszeichnungen sowohl für unsere Unfallversicherung U4 Konzept als auch die Gebäudehaftpflicht allsafe zeigen uns, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden.
Gebäudehaftpflicht
Des Weiteren gilt der Unterversicherungsverzicht nicht, wenn der der Versicherungssummenermittlung bei Vertragsabschluss zugrunde liegende Bauzustand nach Vertragsabschluss durch wertsteigernde Baumaßnahmen verändert wurde und die Veränderung dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde. Dieser Unterversicherungsverzicht betrifft nur die Gleitende Neuwertversicherung. Wird abweichend davon eine Neuwert- oder Zeitwertversicherung oder eine Gebäudehaftpflicht zum Gemeinen Wert des Gebäude abgeschlossen, trägt der VN das Risiko einer Unterversicherung.
Zunächst einmal ist zu überprüfen, welche bereits die Risiken abdecken. So schließt z.B. die Gebäudehaftpflicht grundsätzlich die PV-Anlage ein. Da es sich bei den beschriebenen Versicherungen um Allgefahrendeckungen handelt, ist der Umfang der gebotenen Absicherung groß. Um die Prämie evtl. zu mindern, sollte eine Kombination mit der bereits vorhandenen Gebäudehaftpflicht angestrebt und die Selbstbeteiligung entsprechend gewählt werden.
Die zu vereinbarende Versicherungssumme ist auf den Versicherungswert 1914 des Gebäude abzustimmen. Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls erheblich niedriger als der Versicherungswert (Unterversicherung), wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme und Versicherungswert gekürzt. Maßgebend sind also die auf Preisbasis 1914 bezogenen Werte und nicht etwa das Verhältnis von Versicherungswert multipliziert mit dem Anpassungsfaktor zum aktuellen Neuwert im Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
Infos zur Gebäudehaftpflicht
Will der Versicherungsnehmer den Freistellungsanspruch gegenüber seinem Haftpflichtversicherer an den Geschädigten abtreten und diesem insoweit einen Direktanspruch gegenüber dem Haftpflichtversicherer des VN verschaffen, kann der Versicherer dies durch Allgemeine Versicherungsbedingungen nicht ausschließen. Schadensregulierung durch die Gebäude Versicherung Wird der Versicherungsnehmer von einem Dritten in Anspruch genommen, hat er die Regulierung des Schadens gemäß den Versicherungsbedingungen grundsätzlich seinem Versicherer zu überlassen.
Nach Abschnitt A § 5 Nr. 4c VGB 2008 gelten diese vorgenannten Sachen als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden. Nicht versichert - aber gesondert versicherbar - durch die Gebäudehaftpflicht sind in das Gebäude eingefügte, nicht aber ausgetauschte Sachen (ob Bestandteil oder Zubehör des Gebäude), die ein Mieter oder Gebäude Besitzer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt.
Die Möglichkeiten zur Risikovorsorge sind vielschichtig. Die Gebäudehaftpflicht kann durch Selbstbeteiligungen sowie Limitierungen des Deckungsumfanges Risiken begrenzen und damit auch versicherbar gestalten. Andererseits können die Versicherer bestimmte Gefahren oder Risikozonen vom Gebäude Versicherungsschutz ausschließen. Damit einher geht dann auch oft der Druck auf staatliche Stellen, für eine Risikoverbesserung (z.B. Eindeichungen von Flussläufen, Schaffung von Retentionsräumen) zu sorgen oder aber selbst für die Schäden aufzukommen.
Konzept Marketing Gebäudehaftpflicht
Die nach den Sonderbedingungen, Zusatzbedingungen und Klauseln versicherbaren Elementarrisiken erweitern die versicherten Gefahren der betreffenden Gebäudehaftpflicht, der sie zugeordnet sind, sodass ein einheitlicher Versicherungsvertrag zustande kommt. Insoweit unterscheidet sich diese Vertragsform nicht von derjenigen, bei der die Elementarereignisse als versicherte Gefahren am Gebäude fester Bestandteil der AVB sind. Bei den ECB 99 besteht der wesentliche Unterschied zu den bisherigen ECB in der Selbstständigkeit des Bedingungswerkes.
Die Konzept Marketing Gebäudehaftpflicht nach den VGB 2008 (Wert 1914) bzw. VGB 2000 (Wert 1914) ist als Gleitende Neuwertversicherung für Gebäude konzipiert, in der dem Versicherungswert die Preisbasis 1914 zugrunde liegt. Abweichend davon kann der Versicherungswert aber auch zum Neuwert, zum Zeitwert oder zum Gemeinen Wert auf aktueller Preisbasis vereinbart werden. Versicherungswert ist der ortsübliche Neubauwert 1914. Dieser wird durch Größe und Ausstattung sowie Ausbau des Gebäude nach Preisen des Jahres 1914 bestimmt.
Dadurch soll eine mögliche Doppelversicherung vermieden werden, wenn der Mieter eine Hausratversicherung unterhält, durch die diese Sachen teils oder deckungsgleich mitversichert sind. Aber auch insoweit ist bei Bedarf (z.B. wenn im Mietvertrag vereinbart worden ist, dass die Sachen nach Beendigung des Mietverhältnisses im Gebäude verbleiben sollen) einzelvertraglich der Einschluss in die Gebäudehaftpflicht möglich. Nicht versichert sind Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen.
Tipps zum Versicherungsgebiet Gebäudehaftpflicht
Das Leitungswasser muss ausgetreten sein aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen. Der Begriff Wasserversorgung umfasst nicht nur die Frischwasserzuführung, sondern auch das abzuleitende Verbrauchswasser. Aus Leitungsrohren muss das Wasser bestimmungswidrig ausgetreten sein. Die Art des Rohrmaterials im Gebäude ist unerheblich, sofern es die erforderliche Festigkeit besitzt, dem Wasserdruck standzuhalten. Unter diesen Voraussetzungen sind auch Schläuche als Rohre anzusehen.
Wie die Gebäudehaftpflicht den Versicherungsnehmer insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter freistellt, liegt in seinem pflichtgemäßen Ermessen. Man spricht daher auch von der Regulierungshoheit der Gebäudehaftpflicht. Die wichtigsten Haftpflichtversicherungen für Gebäude und Grundbesitzer sind die Gebäude und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung, die Privathaftpflichtversicherung, die Bauherrenhaftpflichtversicherung und die Gewässerschaden Haftpflichtversicherung, sowie die Umweltschadensversicherung im Vordergrund.
Ist die Anlage ebenerdig aufgebaut worden, ist in jedem Falle eine Abstimmung mit dem Versicherer erforderlich. Manche Gebäude Versicherer fordern unter Umständen. auch einen Beitragszuschlag. Nach den neuen VGB 2008 sind Photovoltaik-Anlagen sowie deren zugehörige Installationen (z.B. Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung) nicht automatisch versichert. Der Einschluss ist jedoch auf besonderen Antrag möglich.
Allgemeines rund um das Thema Gebäudehaftpflicht
Sind vom VN selbst genutzte Wohnräume vom Schaden betroffen, so wird der ortsübliche Mietwert ersetzt, falls ihm die Beschränkung auf einen benutzbar gebliebenen Teil der Wohnung nicht zugemutet werden kann. Der Gebäude Versicherer ersetzt auch einen durch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Wiederaufbaubeschränkungen) verursachten zusätzlichen Mietausfall bzw. Mietwert. Abschnitt A § 9 Nr. 4 VGB 2008 sieht die Möglichkeit der Absicherung weiteren Mietverlustes vor.
Klausel PK 7265 auf Bruchschäden an Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse) im Gebäude, ausgenommen sind Bruchschäden an bereits defekten Armaturen. Klauseln für die Erweiterung des Versicherungsschutzes durch die Konzept Marketing Gebäudehaftpflicht auf Ableitungsrohre auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks Klausel 7262 und Klausel 7263, mit denen im Rahmen der VGB 2000 der Versicherungsschutz auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks sind nicht mehr vorgesehen.
Ein Gebäude Versicherungsvertrag kommt wie jeder andere Vertrag nach den Vorschriften des BGB durch zwei sich entsprechende Willenserklärungen zustande. Diese werden als Antrag und Annahme bezeichnet. In der Praxis wird der Antrag regelmäßig vom Kunden gestellt, wenn auch die Initiative häufig von einem Versicherungsvermittler ausgeht. Im Fall des Direktvertriebs wendet sich der Interessent aufgrund von Prospekten oder Zeitungsanzeigen bzw. über das Internet an das Versicherungsunternehmen.
Nützliche Informationen über die Gebäudehaftpflicht
Der Gemeine Wert ist der für den VN erzielbare Verkaufspreis für das Gebäude (ohne Wert des Baugrundes und der nicht versicherten Grundstücksbestandteile). Für Gebäude, die zum Abbruch bestimmt oder sonst dauernd entwertet sind, ist Versicherungswert nach den VGB grundsätzlich der Gemeine Wert. Eine dauernde Entwertung liegt hiernach insbesondere vor, wenn Gebäude für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind. Für die Versicherung zum Gemeinen Wert können im Übrigen ähnliche Gründe vorliegen, wie sie zur Zeitwertversicherung genannt worden sind.
Soll die Konzept Marketing Gebäudehaftpflicht zum Zeitwert genommen werden, ist statt einer festen Versicherungssumme die Gleitende Neuwertversicherung auf Zeitwertbasis zu vereinbaren und z.B. wie folgt beurkunden zu lassen. In Änderung der VGB ist Versicherungswert 1914 der ortsübliche Neuwertwert des Gebäude entsprechend seiner Größe und Ausstattung sowie seines Ausbaus nach Preisen des Jahres 1914 abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter und Abnutzung ergibt. Die Ermittlung der Versicherungssumme nach Preisen von 1914 war schon immer problematisch.
Durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen (Versicherungsschutz besteht jedoch dann, wenn die Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind.), an Laden- und Schaufensterscheiben, Gefahren der Feuerversicherung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden an versicherten Sachen, solange das versicherte Gebäude noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist.
Empfehlungen und Tipps
Die Konzept Marketing Gebäudehaftpflicht bietet Ihnen neben einen umfangreichen Versicherungsschutz einen, sehr guten Kunderserice, sowie günstige Beiträge. Immer Hausbesitzer entscheiden sich bei der Wahl Ihrer Gebäudehaftpflicht für diesen Dienstleister, aber auch für die NV Gebäudehaftpflicht und sind mit dem Leistungsangebot sehr zufrieden.
Vor allem wenn es darauf ankommt, steht Ihnen dieser Versicherer für eine schnelle und zuverlässige Schadenregulierung zur Seite. Darüberhinaus konnte die Konzept Marketing durch Ihre guten Bewertungen der Gebäudehaftpflicht im Vergleich mit Ihrem fairen Preis Leistungsverhältnis überzeugen.