Verkehrssicherungspflicht
Eine Baustelle ist immer auch ein potenzieller Gefahrenpunkt, zum Beispiel für Spaziergänger oder spielende Kinder. Der Bauherr ist daher verpflichtet, die Baustelle entsprechend abzusichern. Sollte dennoch etwas passieren, muss der Bauherr Schadenersatz leisten.
Praxistipp
Die private Haftpflichtversicherung deckt dieses Risiko nur zu einem geringen Teil ab (je nach Versicherer bis maximal 25.000 EUR). Deshalb empfiehlt sich für die Bauzeit der Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung. Überflüssig erscheint eine solche Police jedoch, wenn der Investor seine Immobilie bei einem Bauträger kauft. In diesem Fall nämlich trägt der Bauträger die Verkehrssicherungspflicht.
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