Wohngebäudeversicherung - Zeitwert
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Wohngebäudeversicherung
Wohngebäudeversicherung - Zeitwert
Als Zeitwert bezeichnet man den Versicherungswert, der Alter und Abnutzung einer Sache mit einem Abschlag vom Neuwert berücksichtigt. Der Zeitwert kann in der Wohngebäudeversicherung vereinbart werden (§ 11 VGB 2000).
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