Sturm- und Hagelversicherung - Versicherungswert
Der Versicherungswert als Grundlage für die Ermittlung der Versicherungssumme und für die Höhe der Entschädigung im Versicherungsfall ist für die einzelnen
Sachgruppen in Abschnitt A § 7 AStB 2008 geregelt. Es wird unterschieden nach Versicherungswert für
Gebäude,
technische und kaufmännische Betriebseinrichtung und Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen,
Waren - Rohstoffe - Naturerzeugnisse,
Wertpapiere,
Grundstücksbestandteile.
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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