Wohngebäudeversicherung - Preissteigerungen
In unserem Lexikon werden Ihnen alle wichtigen Bergiffe wie zum Beispiel Wohngebäudeversicherung - Preissteigerungen erklärt.
Wohngebäudeversicherung - Preissteigerungen
Notwendige Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung. Diese werden in der Wohngebäudeversicherung
(Abschnitt A § 8 Abs. 4 VGB 2008) sowie in der gewerblichen Gebäudeversicherung durch Einschluss der Klausel 1301 (Preisdifferenz-Versicherung) ersetzt.
Beispiel
Nach einem Brand sind zunächst umfangreiche Entseuchungs- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Der Wiederaufbau verzögert sich dadurch um acht Monate. In der
Zwischenzeit kommt es zu Preissteigerungen bei den Baupreisen; der Bauherr muss 11.000 EUR mehr einplanen.
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