Leitungswasserversicherung - Obliegenheiten
Dem VN sind durch den Versicherungsvertrag verschiedene Obliegenheiten auferlegt, deren Beachtung wichtig für den Erhalt des Versicherungsschutzes ist. Die
Bedingungen unterscheiden zwischen Obliegenheiten, die vom VN zu erfüllen sind
vor Abschluss des Vertrages,
vor Eintritt des Versicherungsfalles, d.h. während der gesamten Vertragszeit, und
bei Eintritt des Versicherungsfalles.
Die in den AWB 2008 enthaltenen Obliegenheiten sind überwiegend von allgemeiner Art, wie sie in den AVB des Sachversicherungsbereichs generell normiert werden,
und teils für die Leitungswasserversicherung spezifischer Art, vor allem die Sicherheitsvorschriften.
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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