Leitungswasserversicherung - Nässeschäden als versicherte Gefahr
Hier bieten wir Ihnen allgemeine Informationen über Leitungswasserversicherung - Nässeschäden als versicherte Gefahr.
Leitungswasserversicherung - Nässeschäden als versicherte Gefahr
Der Begriff Nässeschäden wurde neu eingeführt.
Damit soll klargestellt werden, dass sich der Versicherungsschutz nicht auf Schäden an Sachen erstreckt, die durch fehlendes Leitungswasser zerstört werden.
Hinweis
Rohrbruchbedingtes Fehlen von Wasser in einem Heizkessel führt zu dessen Beschädigung.
Auslaufendes Wasser aus einem Aquarium führt zum Verenden der Fische.
Der insoweit zu unterscheidende Versicherungsschutz bereitet in der Schadenpraxis sehr oft Verständigungsschwierigkeiten, zumal die Ausschlussbestimmungen des
§ 1 Nr. 4 AWB 2008 nicht für beide Deckungsarten gleichermaßen gelten (zu Wasser aus Wasserlöschanlagen.
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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