Glasversicherung - Versicherte und nicht versicherte Sachen

Glasversicherung - Versicherte und nicht versicherte Sachen

Hier bieten wir Ihnen allgemeine Informationen über Glasversicherung - Versicherte und nicht versicherte Sachen.

WohngebäudeversicherungWohngebäudeversicherung Wohngebäudeversicherung - Beiträge online berechnenBeiträge online berechnen Wohngebäudeversicherung - Anbieter und Leistungen vergleichenAnbieter und Leistungen vergleichen
Jetzt bis zu 50 % einsparen
Wohngebäudeversicherung

Glasversicherung - Versicherte und nicht versicherte Sachen

Nach den Allgemeinen Bedingungen sind folgende Sachen versichert:
Kleiner grüner Haken Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas,
Kleiner grüner Haken Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.

Die Sachen müssen fertig eingesetzt oder montiert sein. Ein Provisorium genügt nicht.

Gesondert versicherbar sind die im Folgenden benannten und fertig eingesetzten oder montierten
Kleiner grüner Haken Scheiben und Platten aus Kunststoff,
Kleiner grüner Haken Platten aus Glaskeramik,
Kleiner grüner Haken Glasbausteine und Profilbaugläser,
Kleiner grüner Haken Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff,
Kleiner grüner Haken Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen,
Kleiner grüner Haken sonstige Sachen, die im Versicherungsschein ausdrücklich genannt sind.

In den neuen AGLB 2008 wird klargestellt, dass optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel nicht zu den versicherten Sachen gehören.

Außerdem gehören nicht zu den versicherten Sachen:
Kleiner grüner Haken Fotovoltaikanlagen (Spezialdeckung im Rahmen der technischen Versicherungen möglich)
Kleiner grüner Haken Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer-Displays). Auch dies ist eine Klarstellung unter Einbeziehung der technologischen Entwicklung.
Hinweis
Die Versicherer sind auch bereit, Sonderrisiken zu übernehmen. Dazu gehören Aquarien, Ceran-Kochplatten u.Ä.

Die Versicherung von Sachen und Sachteilen nicht aus Glas ist durch besondere Vereinbarung mit dem Versicherer möglich. Die Schadenersatzregelung ergibt sich aus den dann zu vereinbarenden Klauseln.

Kleiner grüner Haken Bei Blei-, Messing- oder Eloxalverglasungen sowie transparentem Glasmosaik leistet der Versicherer Ersatz für Schäden an nicht aus Glas bestehenden Teilen nur, wenn gleichzeitig ein ersatzpflichtiger Schaden durch Zerbrechen an der zugehörigen Scheibe vorliegt und entweder beide Schäden auf derselben Ursache beruhen oder der Schaden an der Scheibe den anderen Schaden verursacht hat. Die Rahmen der Verglasungen sind nicht Gegenstand der Versicherung (Klausel PK 0732).

Kleiner grüner Haken Sollen Schäden an ausgestellten Waren und Dekorationsmitteln hinter versicherten Scheiben (z. B. von Schaufenstern, Vitrinen, Schaukästen) mitversichert werden, so ist dafür ein Entschädigungsbetrag mit dem Versicherer auf erstes Risiko zu vereinbaren. Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass ein ersatzpflichtiger Schaden durch Zerbrechen der Scheibe vorliegt und die Waren und Dekorationsmittel durch Glassplitter oder durch Gegenstände beschädigt oder zerstört werden. Ersetzt werden

- bei zerstörten Sachen der Wiederbeschaffungspreis unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls. Die Reste der zerstörten Sachen stehen dem Versicherer zu, wenn nicht der VN den Wert der Reste an den Versicherer zahlt;

- bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls zuzüglich einer durch den Versicherungsfall etwa entstandenen und durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Wiederbeschaffungspreis unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls (Klausel PK 0735).

Hinweis
Der Versicherer leistet Ersatz

Kleiner grüner Haken bei Leuchtröhrenanlagen für Schäden durch Zerbrechen der Röhren (Systeme) und an den übrigen Teilen der Anlage für alle Beschädigungen oder Zerstörungen,

Kleiner grüner Haken bei Firmenschildern und Transparenten für Schäden durch Zerbrechen der Glas- oder Kunststoffteile.

Weitere Einzelheiten der Ersatzregelung sind der Klausel 0753 zu entnehmen.

Abweichend von Abschnitt A § 1b) aa) AGLB 2008 sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung mitversichert, soweit nichts anderes vereinbart ist.



Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung

Seite zurück

Hausratversicherung

Hausratversicherung
Schon ab 2,49 € monatl.

Passend zu Ihrer Gebäudeversicherung, eine günstige Hausratversicherung mit optimalen Leistungen finden.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Schon ab 1,49 € monatl.

Hier eine günstige und gute Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht finden. Jetzt Beiträge vergleichen und sparen.

Gasanbieter

Gasanbieter
Jetzt bis 280,- € sparen

Ständig steigende Gaspreise? Wechseln Sie jetzt zu einem günstigeren Gasanbieter und sparen Sie bares Geld.

Stromanbieter

Stromanbieter
Jetzt bis 350,- € sparen

Strompreise werden immer teurer. Finden Sie hier günstige Stromanbieter und wechseln Sie bequem online.