Wohngebäudeversicherung - Berieselungsanlage
In unserem Lexikon werden Ihnen alle wichtigen Bergiffe wie zum Beispiel Wohngebäudeversicherung - Berieselungsanlage erklärt.
Wohngebäudeversicherung - Berieselungsanlage
Im Rahmen der Leitungswasserversicherung ist bestimmungswidriger Wasseraustritt
aus Berieselungs- oder Löschanlagen nach Abschnitt A § 1 Abs. 4 a) AWB 2008 nicht mitversichert. Das Risiko kann über eine Extended-Coverage- oder
Sprinkler-Leckageversicherung gedeckt werden oder über die Klausel SK 5101 mitversichert werden.
Der bestimmungswidrige Austritt von Wasser aus Berieselungs- und Löschanlagen gehört nach Abschnitt A § 4 Abs. 2 VHB 2008 in der Hausratversicherung jedoch
genauso zu den versicherten Gefahren wie nach § 3 Abs. 3 VGB 2008 in der Wohngebäudeversicherung. Schäden durch Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines
Brand, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem Gebäude oder an der Berieselungsanlage sind ausgeschlossen
(§ 7 Abs. 4 Abs. 3a VHB 2008; § 3 Abs. 4a VGB 2008).
In der Hausrat- und Wohngebäude sind nach Abschnitt A § 3 Abs. 1 a) VBG 2008 bzw. Abschnitt A § 4 Abs. 1 a) VHB 2008 auch Bruchschäden an Rohren von
Lösch- und Berieselungsanlagen mitversichert, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Seite zurück
Hauptübersicht unseres Wohngebäudeversicherung Lexikon
Hausratversicherung

Passend zu Ihrer Gebäudeversicherung, eine günstige Hausratversicherung mit optimalen Leistungen finden.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Hier eine günstige und gute Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht finden. Jetzt Beiträge vergleichen und sparen.
Gasanbieter

Ständig steigende Gaspreise? Wechseln Sie jetzt zu einem günstigeren Gasanbieter und sparen Sie bares Geld.
