Hausversicherung
Allein in Deutschland werden jährlich mehrere hundert Häuser durch Brände, Überflutungen, oder andere Ereignisse beschädigt, oder ganz zerstört. Für die Betroffenen sind solche Ereignisse nicht nur mit psychischen, sondern vor allem mit finanziellen Belastungen verbunden. Die Kosten für Reparatur,- Renovierungs,- bzw. Wiederaufbauarbeiten übersteigen dabei schnell 10.000 Euro.
Diese Kosten aufzubringen, dürfte ohne zusätzliche Kredite von Banken nur für die wenigsten Hauseigentümer möglich sein. Darüberhinaus vergeben Banken nur Kredite, wenn der jeweilige Hauseigentümer über eine entsprechende Hausversicherung verfügt, die für die entstandenen Kosten die finanziellen Entschädigungsleistungen übernimmt.
Was ist eine Hausversicherung und was ist beim Abschluß zu beachten?
Die Hausversicherung ist eine Form der Schadensversicherung, welche bei entstandenen Schadensereignissen beispielsweise bei Brand- und Sturmschäden, oder Wasserschäden die Kosten für Reparaturarbeiten, Wiederherstellungs- und Wiederaufbauarbeiten bis hin zu Renovierungsarbeiten, durch die entstandenen Schäden reguliert.
In der Regel sollte die Hausversicherung als verbundene Versicherung abgeschlossen werden, welche mehrere Einschlüsse von versicherten Gefahren und Risiken beinhaltet der Feuerversicherung, der Leitungswasserversicherung, sowie der Sturm- und Hagelversicherung, welche so die wichtigsten Risiken abdeckt.
Hausversicherungen sind für jede Art von Häusern anwendbar. Zum Einen kann diese für rein gewerblich, zu reinen wohnzwecken, oder zu kombinierten wohn- und gewerbzwecken genutzten Häusern (letzteres beispielsweise bei Häusern mit integrierten Geschäften, Arztpraxen, Büroräume ect.).
Bei der Nutzungsart eines Hauses gilt daher, dass die Wohn Hausversicherung bei kombinierten Wohn- und Geschäftshäusern dann anzuwenden ist, wenn die rein zu wohnzwecken genutzten Räumlichkeiten mindestens 50 Prozent der Grundfläche betragen müssen, wird diese Fläche unterschritten ist die gewerbliche Hausversicherung anzuwenden, ebenso wie bei zu rein gewerblichen Zwecken genutzten Häusern.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Hausversicherung
Danach gilt grundsätzlich das neue Recht. Die neuen Rechtsgrundlagen (VVG und Musterbedingungen) müssen ihre Bewährungsprobe vor den Gerichten erst einmal bestehen. Erst höchstrichterliche Entscheidungen werden neue Unklarheiten und aufgefundene Regelungslücken schließen. Gegenstand der Hausversicherung sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück.
In der Gleitenden Neuwertversicherung verändert sich der Beitrag nach VGB 2008 (Wert 1914) durch eine entsprechende Erhöhung oder Verminderung des Anpassungsfaktors. Grundlage ist hierbei der auf die Versicherungssumme Preisbasis 1914 bezogene Grundbeitrag. Dieser wird mit dem Anpassungsfaktor gleitenden Neuwertfaktor multipliziert. Der Beitrag zur Hausversicherung erhöht oder vermindert sich zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend den Prozentsätzen, um die sich die anteiligen Indizes für Wohngebäude und Tariflohn für das Baugewerbe verändert haben.
Durch thermische Solaranlagen wird das Sonnenlicht in Wärme umgewandelt. Damit werden Brauchwasser oder Wasser der Raumheizung erhitzt. Das Schadenpotenzial durch diese Anlagen ist eher als gering einzustufen, da die eingesetzten Produkte durch regelmäßige Wartung der Anlagen eine lange Lebensdauer aufweisen. Schäden können im Wesentlichen durch austretende Flüssigkeiten entstehen. Im Rahmen der in der Hausversicherung mitversicherten Leitungswasserschäden werden wärmetragende Flüssigkeiten wie Sole, Öle, Kühlmittel, Kältemittel und dergleichen.
Zwar ist das Ausmaß der Erwärmung bis zum Jahre 2100 heute noch nicht abschätzbar, doch kaum ein Wissenschaftler bestreitet heute, dass sich das Klima ändert. Haus, Anlagen, Einrichtungen sowie die Infrastruktur sind zudem auf die Veränderungen nicht ausreichend vorbereitet (gesichert), sodass schon aus diesem Grunde mit erhöhter Schadenbelastung zu rechnen ist. Deshalb wird auch die Hausversicherung in Zukunft einen erheblichen Stellenwert haben. Durchgeführte Schadenverhütungs- und Schadenminderungsmaßnahmen werden auch über die Versicherbarkeit des Haus entscheiden.
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, den Versicherungswert 1914 des Wohngebäudes zu erfahren. Diese werden in den VGB 2008 angesprochen. Schätzung eines Bausachverständigen, Umrechnung der ursprünglich aufgewendeten Baukosten, Wertermittlungsanleitung der Versicherer. Den Bausachverständigen stehen für die Ermittlung des Versicherungswertes für die Hausversicherung Bewertungsbücher zur Verfügung. Diese weisen für die verschiedenen Gebäudearten je nach zeittypischer Ausführung und Ausstattung Raummeterpreise aus und nennen die zusätzlich anzurechnenden Kosten.
Klausel PK 7261 auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren und Anlagen der oben beschriebenen Art, außerhalb des Versicherungsgrundstücks, die der Versorgung versicherter Haus oder Anlagen dienen, soweit der VN dafür die Gefahr trägt. Die Erweiterungen für die Hausversicherung nach den Klauseln 7260, 7261, gelten nicht für Rohre der beschriebenen Art, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen. Prüfen Sie bei gewerblich genutzten Gebäuden, ob solche Rohre vorhanden sind, die nur dem gewerblichen Bereich dienen.
Verbleibende Restwerte werden angerechnet. Das ist der Betrag, der dafür bei Verkauf erzielt werden kann, und zwar für die bereits erschlossenen Restwerte, d.h., dass die für die Erschließung der Restewerte aufzuwendenden Kosten zu berücksichtigen sind. Die auf die Schadenaufwendungen entfallende Mehrwertsteuer wird durch die Hausversicherung nicht ersetzt, wenn der VN für das versicherte Gebäude vorsteuerabzugsberechtigt ist. Aber auch der zum Vorsteuerabzug nicht berechtigte VN hat nach den Bestimmungen der VGB 2008 keinen Anspruch auf Zahlung von Mehrwertsteuer.
Die Hausversicherung vertritt indessen bisher eine entgegenstehende Auffassung und bietet die Versicherung von Kosten einer Dekontamination des Erdreichs nur im Rahmen der zusätzlich zu vereinbarenden Klausel PK 7362 zu den VGB an. Darin wird übrigens ausdrücklich erklärt, dass diese Kosten nicht als Aufräumungskosten gelten. Zu Einzelheiten siehe die Ausführungen zur analogen Klausel 3301 im Beitrag Gewerbliche und industrielle Feuerversicherung. Dies kann auch die unter 3.1 beschriebenen Aufwendungen für Haus betreffen.
Es handelt sich hier um eingeständige vollständige Bedingungswerke, so dass eine Anbindung an die jeweiligen Grundbedingungswerke entfällt. Die für die Deckung von Elementarrisiken angebotenen Sonder- und Zusatzbedingungen und Klauseln enthalten lediglich versicherte Elementarereignisse betreffende Bestimmungen. Sie werden hinsichtlich Allgemeiner Bestimmungen ergänzt durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Hausversicherung (AVB) derjenigen Versicherungsart, in die die Elementardeckung einbezogen wird.
Um den nachteiligen Folgen einer Unterversicherung vorzubeugen, sollten Sie die Antragsfragen zur Beschreibung des Gebäudes und seiner Ausstattung sorgfältig beantworten, werterhöhende Baumaßnahmen dem Versicherer rechtzeitig anzeigen, bei Abschluss einer weiteren Versicherung für das Gebäude (z.B. für einen neu errichteten Anbau) bei einer anderen Hausversicherung von diesem Versicherer eine verbindliche Erklärung verlangen, dass er die Folgen einer Unterversicherung aus dem bisherigen Vertrag trägt.
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Weitere Informationen über die Hausversicherung
Bei vielen Verbrauchern stellt sich neben der Beitragshöhe die Frage, welcher Versicherer gut und zuverlässig ist, schnell und unbürokratisch die Schadens- bzw. Kostenregulierung übernimmt.
Damit Sie sich einen Überblick über die in unserem Rechner integrierten Hausversicherer machen und sich über den jeweiligen Anbieter informieren können, haben wir alle Anbieter hier in einem Hausversicherung Vergleich aufgeführt, welcher nach Kundenbewertungen und Beliebtheit vorsortiert wurde.
Für eingetretene Schadensfälle ist ein zuverlässiger Hausversicherer, der sofort und ohne großen Bürokratieaufwand im Schadensfall eintritt, unerlässlich. Aufgrund der großen Anzahl derzeitig vorhandener Anbieter lohnt sich ein Hausversicherung Vergleich im Internet auf jeden Fall.
Denn die Unterschiede im Preis- Leistungsverhältnis sind enorm und können manchmal einige Hundert Euro betragen. Viele Wohngebäudeversicherer bieten ihre Leistungen zu erheblich günstigeren Preisen an und das mit teilweise besseren Leistungseinschlüssen, als die großen und bekannten Unternehmen.
Wie steht es um den Kundenservice, oder die Geschwindigkeit bei der Schadenregulierung? Mit dem auf unserer Webseite integrierten Onlinerechner finden Sie eine gute und Günstige Hausversicherung, sortiert nach Bewertungen sowie der Beitragshöhe, die Ihnen bei der Wahl der auf Ihre Bedürfnisse am geeignetsten Versicherung behilflich sind.
Weiterhin finden Sie eine viele zusätzliche Infos über die einzelnen Versicherer, welche gerade bei kleineren und weniger bekannten Gesellschaften für Sie von Nutzen sein können.
Mit dem Leistungsvergleich haben Sie die Möglichkeit, die jeweilig angebotenen Tarifarten und den dazugehörigen Leistungseinschlüssen, sowie die Preise der einzelnen Anbieter zu vergleichen.
Dies ermöglicht Ihnen, einen optimalen Versicherungsschutz Ihrer Wohnimmobilie zu einem möglichst niedrigen Beitrag zu finden und sparen sich so einen erheblichen Zeitaufwand. Wenn Sie eine gute Hausversicherung gefunden haben, welcher Ihre Anforderungen erfüllt, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Hausversicherung direkt online abzuschließen.
Hausversicherung
Des Weiteren gilt der Unterversicherungsverzicht nicht, wenn der der Versicherungssummenermittlung bei Vertragsabschluss zugrunde liegende Bauzustand nach Vertragsabschluss durch wertsteigernde Baumaßnahmen verändert wurde und die Veränderung dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde. Dieser Unterversicherungsverzicht betrifft nur die Gleitende Neuwertversicherung. Wird abweichend davon eine Neuwert- oder Zeitwertversicherung oder eine Hausversicherung zum Gemeinen Wert des Haus abgeschlossen, trägt der VN das Risiko einer Unterversicherung.
Die ECB 99 stellen nun keine Annex-Deckung zu den AFB dar. Deshalb mussten neben den bisherigen speziellen Bestimmungen der ECB 87 und der VdS-Klausel 9511 auch die üblichen allgemeinen Regelungen von Sachversicherungsbedingungen berücksichtigt werden. Diese Vorgehensweise ist auch für die ECB 2008 und ECBUB 2008 beibehalten worden. Versicherungsbedingungen für Haus müssen seit Mitte 1994 nicht mehr von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden (Ausnahme, Pflichtversicherungen).
So hat das Wohnflächenmodell doch den Nachteil, dass es dem Versicherungsinteressenten erschwert ist, sich einen schnellen Marktüberblick über den günstigsten Beitrag zu verschaffen. Genügt es ihm beim 1914er-Modell des Haus, den Beitragssatz je Tausend Euro Versicherungssumme zu erfragen, erhält er beim Wohnflächenmodell einen Beitragsüberblick erst, wenn er den angefragten Versicherern die oben skizzierten Informationen geliefert hat und diese daraufhin die Beitragsermittlungen vorgenommen haben.
Infos zur Hausversicherung
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Widerruf muss nicht begründet werden. Ein Widerruf bewirkt die Beendigung des bis dahin auflösend bedingt rechtswirksamen Versicherungsvertrags. Um die Frist einzuhalten, genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Den Zugang muss der Kunde aber nach wie vor beweisen. Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Kunde die maßgeblichen Unterlagen wie den Versicherungsschein, die AVB und die Verbraucherinformationen erhalten hat.
Ergänzt werden diese Bedingungen durch eine Reihe von Klauseln, die ebenfalls überarbeitet wurden und eine gewisse Anpassung an die individuellen Risikoverhältnisse gestatten. Generell gilt für Haus: Bei diesen Musterbedingungen handelt es sich nur um Empfehlungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft an die Mitgliedsunternehmen. Für Neuverträge der Hausversicherung, die ab 1.1.2008 geschlossen wurden, gilt das neue VVG ab sofort. Für Altverträge, die bis zum 31.12.2007 abgeschlossen wurden.
Besonderen Bedingungen für die Haus Versicherung weiterer Elementarschäden in der Gebäude-, Hausrat-, Geschäfts- und Industrieversicherung zur planmäßigen Verwendung genehmigt. Elementargefahren lassen sich heute über eine ganze Reihe von Bedingungen absichern. Nach Angaben des Gesamtverbandes der VWG haben inzwischen mehr als 2,3 Millionen Haushalte ihre Hausratversicherung um eine Elementarschadenversicherung ergänzt. Zu den insgesamt 18 Millionen Hausversicherung sind 550.000 Zusatzversicherungen abgeschlossen worden.
Hausversicherung
Auch für gewerbliche Risiken kann eine Hausversicherung der Elementarschäden über die Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2008) erreicht werden. Der Deckungsumfang für Haus entspricht dem, der für Wohngebäude und Hausrat gewährt wird. Die Elementarversicherung wird mit der gewerblichen Sturmversicherung gebündelt. Für industrielle Risiken stand die Elementarschadendeckung grundsätzlich im Rahmen der Extended-Coverage Versicherung (EC) zur Verfügung.
Wird jedoch nicht die Standarddeckung der Gleitenden Neuwertversicherung gewählt, sondern die Neuwertversicherung, Zeitwertversicherung oder eine Hausversicherung zum Gemeinen Wert des Haus, ist die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen, versicherte Kosten und für Mietausfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Dies gilt allerdings nicht für Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, soweit diese auf Weisungen des Versicherers entstanden sind.
Haftzeit bei Auszug des Mieters infolge des Schadens. Endet das Mietverhältnis infolge des Schadens und sind die Räume des Haus trotz Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zum Zeitpunkt der Wiederherstellung nicht zu vermieten, wird der Mietverlust bis zur Neuvermietung über diesen Zeitpunkt hinaus für die vereinbarte Dauer ersetzt, höchstens jedoch bis zum Ablauf der Haftzeit. War das Gebäude zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls nicht vermietet wird der ab diesem Zeitpunkt entstandene Mietausfall gezahlt.
Tipps zum Versicherungsgebiet Hausversicherung
Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks. In Erweiterung von Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2008 leistet der Versicherer Entschädigung für Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks, soweit sie der Entsorgung versicherter Haus oder Anlagen dienen. Klausel zur Sturmversicherung, Klausel PK 7363 schließt mit Wirkung für die Gefahren Sturm und Blitzschlag die notwendigen Kosten ein, die für das Entfernen, den Transport und die Entsorgung waren.
Jedenfalls ist er an seinen Antrag dann nicht mehr gebunden. Der Hausversicherung Anbieter hat ein Interesse daran, vor Vertragsabschluss, also vor Annahme des Angebots das an ihn herangetragene Risiko zu prüfen. Deshalb verpflichtet er den Versicherungsnehmer regelmäßig, sich über einen längeren Zeitraum an das Angebot gebunden zu halten. Läuft die Bindefrist ab, kann der Versicherer diesen Versicherungsantrag nicht mehr annehmen. Der Haus Versicherer ist verpflichtet, dem VN rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung die sog. Verbraucherinformationen mitzuteilen.
Der VN ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Haus Versicherer in Textform Fragen zum Risiko stellt. Auch wenn ein anderer (z.B. der Versicherungsvermittler) für Sie das Antragsformular ausgefüllt hat, sollten Sie das Antragsformular sorgfältig durchlesen und prüfen, ob alle Fragen richtig und vollständig beantwortet sind. Den Versuch, den Versicherer im Zusammenhang mit der Schadenermittlung arglistig zu täuschen.
Allgemeines rund um das Thema Hausversicherung
Haus Zubehör ist mitversichert. Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Haus befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen. Als Gebäudezubehör gelten ferner Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück. Der Instandhaltung dienen beispielsweise hierfür vorrätig gehaltene Dachziegel, Wand- und Bodenfliesen, Ersatzteile für technische Gebäudebestandteile wie z.B. für die Sanitäranlagen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden durch Sturmflut, durch weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) (Deckung über Elementarschadenversicherung möglich). Der Ausschluss von Schäden durch Schneedruck führt auch dann zur Leistungsfreiheit der Hausversicherung, wenn Sturm mitursächlich für den Schaden am Haus war, dieser also nur durch das Zusammenwirken von Schneedruck und Sturmeinwirkung entstehen konnte.
Der Kunde hat die Möglichkeit, einem vom Antrag abweichenden Haus Versicherungsschein innerhalb eines Monats nach Zugang zu widersprechen. Macht er keinen Gebrauch vom Widerrufsrecht, gelten die Abweichungen als genehmigt. Voraussetzung ist, dass der Versicherer den Kunden auf jede Abweichung und die hiermit verbundenen Rechtsfolgen durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein hinweist. Zusätzlich muss er bei Übermittlung des Versicherungsscheins darauf hinweisen, dass die Abweichungen als genehmigt gelten.
Nützliche Informationen über die Hausversicherung
Beschränkt auf Zwei- und Mehrfamilienhäuser sind nach Klausel PK 7361 die Kosten für die Beseitigung von Schäden an dem Gemeingebrauch der Hausgemeinschaft unterliegenden Türen, Schlössern, Fenstern, Rollläden und Schutzgittern versicherbar, die dadurch entstanden sind, dass unbefugte Dritte im Sinne der Einbruchdiebstahlversicherung in das Haus eingedrungen sind oder dies versucht haben. Die Beseitigung von Graffiti durch unbefugte Dritte an der Außenseite vom Haus kann erhebliche Kosten verursachen.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist Repräsentant, wer befugt ist, selbstständig in einem gewissen, nicht unbedeutenden Umfang für den VN zu handeln und dabei auch dessen Rechte und Pflichten als VN wahrzunehmen. Anzeigepflicht des Haus Versicherungsnehmers oder seines Vertreters. Nach Abschnitt B § 1 Nr. VGB 2008 hat der VN bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung alle ihm bekannten Gefahrenumstände anzuzeigen, nach denen die Hausversicherung in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind.
Durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen (Versicherungsschutz besteht jedoch dann, wenn die Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind.), an Laden- und Schaufensterscheiben, Gefahren der Feuerversicherung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden an versicherten Sachen, solange das versicherte Haus noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist.
Empfehlungen und Tipps
Da es sich bei der Hausversicherung um ein sehr umfangreiches und komplexes Gebiet handelt, lohnt sich immer ein Vergleich übers Internet durchzuführen. Gerade Eigenheimbesitzer, oder Verwaltungen von größeren Mehrfamilienhäusern, können durch unseren Hausversicherung Preisvergleich erheblich an Beiträgen eingesparen und trotzdem einen bestmöglichen Versicherungsschutz für ihr Gebäude.
Vor allem liegt der Vorteil beim online Hausversicherung vergleichen darin, daß Sie so gut, wie alle Versicherungsunternehmen mit den jeweilig angebotenen Tarifen und Beiträgen in einem Überblick haben, ohne sich erst mühsam von verschiedenen Agenturen Angebote erstellen lassen zu müssen, was wiederum mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden wäre.