Waldenburger Geschäftsgebäudeversicherung
Die Waldenburger Versicherung AG wurde im Jahre 2000 gegründet und hat sich seitdem in den Sparten Sach- und Haftpflicht wie beispielsweise die Waldenburger Geschäftsgebäudeversicherung als Spezialversicherer am Markt etabliert.
Als kleines Unternehmen stehen wir für schlanke Organisation, schnelle Abläufe und kurze Entscheidungswege. Für die meisten Hausbesitzer stellt das Eigenheim vor allem die private Altersvororge dar. Daher sollte gerade für das Geschäftsgebäude ein optimaler Versicherungsschutz, welcher alle Gefahren und Risiken deckt im Vordergrund stehen.
Genau hier setzt die Waldenburger Versicherung an. Neben Ihrem kundenfreundlichen Service wird vor allem eine schnelle und unbürokratische Schadensabwicklung zum Wohl des Versicherten in den Vordergrund gestellt. Ob durch hervorragende Leistungsangebote, oder die niedrigen Beiträge.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Geschäftsgebäudeversicherung
Der Versicherungsschutz durch die Geschäftsgebäudeversicherung gegen Leitungswasser erstreckt sich nicht auf Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren (wurde klarstellend überall ausgeschlossen. Eine Mitversicherung ist jedoch über die Klausel PK 7166 möglich), Plansch- oder Reinigungswasser (bei Letzterem ist der Gebrauch von Wasser außerhalb des Rohrsystems und der damit verbundenen Einrichtungen gemeint, z.B. Wasser aus Putzeimern), Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge.
Blitzschutz ist bei privat genutzten Wohngebäuden nicht vorgeschrieben. Er ist jedoch besonders empfehlenswert, wenn eine PV-Anlage installiert wurde. Bei Freilandanlagen kommen noch zusätzliche Absicherungen hinzu, mit denen Diebstahl und Vandalismus erschwert werden (z.B. Einzäunung und Videoüberwachung). Bei der Absicherung über eine Geschäftsgebäudeversicherung ist zunächst einmal zu prüfen, welche Versicherungen bereits bestehen oder ob ein Einschluss der PV-Anlage erreichbar ist und welche Risiken selbst getragen werden können.
Verletzt der VN seine Anzeigepflicht leicht fahrlässig oder schuldlos, kann die Geschäftsgebäudeversicherung den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat grundsätzlich kündigen. Generell darf der VN nach Antragstellung ohne Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch Dritte gestatten. Gemäß den VGB liegt eine Gefahrerhöhung insbesondere vor, wenn sich ein Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat.
Die Rechtsfolgen der Verletzung sind vielseitig; die Folgen können Vertragsänderung, Rücktritt und Leistungsfreiheit sowie Kündigung sein. Hat der Geschäftsgebäude Besitzer die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen der Geschäftsgebäudeversicherung rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom VN unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen Vertragsbestandteil.
Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Es geht als Spezialgesetz den anderen Rechtsvorschriften vor und ergänzt sie. Wie für alle Verträge gilt auch für den Versicherungsvertrag der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Er bezieht sich sowohl auf den Abschluss als auch auf die inhaltliche Ausgestaltung des Versicherungsvertrags zur Waldenburger Geschäftsgebäudeversicherung. Insoweit können die Vertragspartner grundsätzlich auch Vereinbarungen treffen, die von den gesetzlichen Bestimmungen des VVG abweichen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden durch Sturmflut, durch weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) (Deckung über Elementarschadenversicherung möglich). Der Ausschluss von Schäden am Geschäftsgebäude durch Schneedruck führt auch dann zur Leistungsfreiheit der Waldenburger Geschäftsgebäudeversicherung, wenn Sturm mitursächlich für den Schaden war, dieser also nur durch das Zusammenwirken von Schneedruck und Sturmeinwirkung entstehen konnte.
Soll die Waldenburger Geschäftsgebäudeversicherung zum Zeitwert genommen werden, ist statt einer festen Versicherungssumme die Gleitende Neuwertversicherung auf Zeitwertbasis zu vereinbaren und z.B. wie folgt beurkunden zu lassen. In Änderung der VGB ist Versicherungswert 1914 der ortsübliche Neuwertwert des Gebäudes entsprechend seiner Größe und Ausstattung sowie seines Ausbaus nach Preisen des Jahres 1914 abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter und Abnutzung ergibt. Die Ermittlung der Versicherungssumme nach Preisen von 1914 war schon immer problematisch.
Der Begriff Leitungsrohr schließt die Rohrverbindungen wie Muffen, Flanschen einschließlich Dichtung und dergleichen ein, aus mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen, sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen des Geschäftsgebäude der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und oder Berieselungsanlagen, aus Wasserbetten und Aquarien. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen gleich.
Es gibt zwei unterschiedliche Verfahren, direkt aus Sonnenlicht Energie zu erzeugen. Bei thermischen Solaranlagen wird Wasser oder Luft mit Hilfe von Sonnenkollektoren erwärmt, während andererseits aus Sonnenlicht über eine Solarzelle direkt elektrischer Strom entsteht. Diese zuletzt genannten Anlagen werden als Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) bezeichnet. Ähnlich wie die Windenergieanlagen wird die Solarenergie einen hohen Stellenwert im Zuge der Waldenburger Geschäftsgebäudeversicherung bei der künftigen Energieversorgung einnehmen.
Die Geschäftsgebäudeversicherung leistet Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende, frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen-, oder Solarheizungsanlagen, soweit diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und die Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und der VN die Gefahr trägt.
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Weitere Informationen über die Waldenburger Geschäftsgebäudeversicherung
Gegründet wurde die Waldenburger Versicherung im Jahr 1999 und begann im Jahr 2000 aktiv mit ihrem Geschäftsbereich in den Bereichen Sachversicherungen (unter anderem auch die Geschäftsgebäudeversicherung), dem Haftpflicht- und Unfallversicherungsgebiet. Im gleichen Jahr folgte die Einführung eines neuartigen Deckungskonzeptes, die Multi Risk Police für klein- und mittelständische Handwerksbetriebe.
2005 entwickelte die Waldenburger eine Spezialdeckung für Photovoltaikanlagen und seit 2010 begann die Geschäftstätigkeit der gewerblichen und industriellen Geschäftsgebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung und andere Sachversicherungen. Die Bestandskunden der Waldenburger geben für das gesamte Versicherungskonzept eine positive Bewertung ab und sind von den Leistungen überzeugt.
Denn jeder Immobilienbesitzer, ob für das kleinere Einfamilienhaus, die große Villa auf dem Land, das eigene Feriendomizil, oder Eigentümer und Verwalter eines Mehrfamilienhaus. Es sollte niemand auf die bestmögliche Absicherung seiner Geschäftsgebäude verzichten.
Geschäftsgebäudeversicherung
Inzwischen nimmt die Stromerzeugung durch Solarzellen beim Bau neuer Geschäftsgebäude einen immer größeren Stellenwert ein. PV-Anlagen sind nicht nur langlebig, sondern auch teuer, so dass sich die Frage nach dem möglichen Schadenpotenzial und der Absicherung stellt. Die Gefährdung der PV-Anlagen ergibt sich schon allein aus der Art der Installation. Denn PV-Anlagen werden auf Hausdächern oder Fassaden installiert und sind damit den Naturereignissen ausgesetzt. Dazu gehören Blitzschlag, Feuer, Sturm, Hagel und Schneedruck.
Die ECB 99 stellen nun keine Annex-Deckung zu den AFB dar. Deshalb mussten neben den bisherigen speziellen Bestimmungen der ECB 87 und der VdS-Klausel 9511 auch die üblichen allgemeinen Regelungen von Sachversicherungsbedingungen berücksichtigt werden. Diese Vorgehensweise ist auch für die ECB 2008 und ECBUB 2008 beibehalten worden. Versicherungsbedingungen für Geschäftsgebäude müssen seit Mitte 1994 nicht mehr von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden (Ausnahme, Pflichtversicherungen).
Gibt der VN im Versicherungsantrag den Neubauwert nach Preisen eines anderen Jahres zutreffend an, so übernimmt der Geschäftsgebäude Versicherer die Umrechnung auf den Versicherungswert 1914. Zu beachten ist jedoch, dass der objektive Neubauwert maßgebend ist und deshalb z.B. Eigenleistungen des VN oder besondere Kostenvergünstigungen ebenfalls zu bewerten sind. Sofern nachträgliche Aus- und Erweiterungsbauten vorgenommen worden sind, ist auch eine damit verbundene Wertsteigerung hinzuzurechnen.
Infos zur Geschäftsgebäudeversicherung
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Widerruf muss nicht begründet werden. Ein Widerruf bewirkt die Beendigung des bis dahin auflösend bedingt rechtswirksamen Versicherungsvertrags. Um die Frist einzuhalten, genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Den Zugang muss der Kunde aber nach wie vor beweisen. Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Kunde die maßgeblichen Unterlagen wie den Versicherungsschein, die AVB und die Verbraucherinformationen erhalten hat.
Mit dem Geschäftsgebäude verbundene Bestandteile sind grundsätzlich mitversichert. Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. In Abschnitt A § 5 Nr. 2b VGB 2008 sind - in Abgrenzung zur Hausratversicherung nach VHB 2008 als mitversicherte Bestandteile in der Geschäftsgebäudeversicherung besonders genannt. Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind.
Die Möglichkeiten zur Risikovorsorge sind vielschichtig. Die Geschäftsgebäudeversicherung kann durch Selbstbeteiligungen sowie Limitierungen des Deckungsumfanges Risiken begrenzen und damit auch versicherbar gestalten. Andererseits können die Versicherer bestimmte Gefahren oder Risikozonen vom Geschäftsgebäude Versicherungsschutz ausschließen. Damit einher geht dann auch oft der Druck auf staatliche Stellen, für eine Risikoverbesserung (z.B. Eindeichungen von Flussläufen, Schaffung von Retentionsräumen) zu sorgen oder aber selbst für die Schäden aufzukommen.
Waldenburger Geschäftsgebäudeversicherung
Auch für gewerbliche Risiken kann eine Geschäftsgebäudeversicherung der Elementarschäden über die Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2008) erreicht werden. Der Deckungsumfang für Geschäftsgebäude entspricht dem, der für Wohngebäude und Hausrat gewährt wird. Die Elementarversicherung wird mit der gewerblichen Sturmversicherung gebündelt. Für industrielle Risiken stand die Elementarschadendeckung grundsätzlich im Rahmen der Extended-Coverage Versicherung (EC) zur Verfügung.
Die Waldenburger Geschäftsgebäudeversicherung nach den VGB 2008 (Wert 1914) bzw. VGB 2000 (Wert 1914) ist als Gleitende Neuwertversicherung für Geschäftsgebäude konzipiert, in der dem Versicherungswert die Preisbasis 1914 zugrunde liegt. Abweichend davon kann der Versicherungswert aber auch zum Neuwert, zum Zeitwert oder zum Gemeinen Wert auf aktueller Preisbasis vereinbart werden. Versicherungswert ist der ortsübliche Neubauwert 1914. Dieser wird durch Größe und Ausstattung sowie Ausbau des Geschäftsgebäude nach Preisen des Jahres 1914 bestimmt.
Dadurch soll eine mögliche Doppelversicherung vermieden werden, wenn der Mieter eine Hausratversicherung unterhält, durch die diese Sachen teils oder deckungsgleich mitversichert sind. Aber auch insoweit ist bei Bedarf (z.B. wenn im Mietvertrag vereinbart worden ist, dass die Sachen nach Beendigung des Mietverhältnisses im Geschäftsgebäude verbleiben sollen) einzelvertraglich der Einschluss in die Geschäftsgebäudeversicherung möglich. Nicht versichert sind Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen.
Tipps zum Versicherungsgebiet Geschäftsgebäudeversicherung
Bezugsfertigkeit des Gebäudes - Ein Geschäftsgebäude ist dann bezugsfertig, wenn es bestimmungsgemäß von Menschen bezogen und auf Dauer bewohnt werden kann, das ist auch dann der Fall, wenn noch gewisse Restarbeiten (z.B. Malerarbeiten und Tapezieren) anstehen (VersR 89, 365). Umbauarbeiten - Durch den Ausschluss wird bei entsprechenden Umbauarbeiten ein bisher bestehender Versicherungsschutz bis zur Wiederbezugsfertigkeit des Geschäftsgebäude unterbrochen, selbst wenn kein erhöhtes Risiko besteht.
Die allgemeinen Rechtsgrundlagen eines Geschäftsgebäudeversicherung Versicherungsvertrags finden sich vor allem in den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR). Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gilt für alle privatrechtlichen Verträge und somit grundsätzlich auch für Versicherungsverträge.
Photovoltaikanlagen haben ihren Preis, deshalb sollte eine mögliche Risiko-vorsorge auch durch den Abschluss entsprechender zusätzlicher Geschäftsgebäude Versicherungen überlegt werden. Bei der Montageversicherung handelt es sich um eine Allgefahrenversicherung, die die gesamte PV-Anlage während der Bau-/Montagezeit abdeckt. Zu den versicherten Sachen gehören insbesondere, Photovoltaikmodule und Sonnenkollektoren, Wechselrichter, Laderegler und Akkumulatoren, Erzeugungszähler, Einspeisezähler und Bezugszähler, Überspannungseinrichtungen und Verkabelung.
Allgemeines rund um das Thema Geschäftsgebäudeversicherung
Versichert sind auch die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für die Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung des Schadens am Geschäftsgebäude, die der VN für geboten halten durfte (Rettungskosten). Die für notwendig gehaltenen Kosten sind auch dann zu ersetzen, wenn die Maßnahmen erfolglos waren. Ausgenommen von den Rettungskosten sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehren oder anderer im öffentlichen Interesse zu Hilfeleistungen Verpflichteter, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.
Die Waldenburger Geschäftsgebäudeversicherung leistet Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende, frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen-, oder Solarheizungsanlagen, soweit diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und die Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück des Geschäftsgebäude befinden und der VN die Gefahr trägt.
Dadurch wird sichergestellt, dass die Aufwendungen des Geschäftsgebäude Versicherers durch entsprechende Beitragszahlungen der Versicherungsnehmer gedeckt sind. Dieses Finanzierungsverfahren nennt man Versicherungsprinzip. Versicherungsschutz schon zu Beginn. Die Geschäftsgebäudeversicherung gewährt von Beginn an den vereinbarten Versicherungsschutz, ohne dass der Einzelne die im Versicherungsfall benötigten Mittel angespart haben muss. Der Geschäftsgebäude Versicherte erwirbt durch seine Beitragszahlung einen Rechtsanspruch darauf.
Nützliche Informationen über die Geschäftsgebäudeversicherung
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, den Versicherungswert 1914 des Wohngebäudes zu erfahren. Diese werden in den VGB 2008 angesprochen. Schätzung eines Bausachverständigen, Umrechnung der ursprünglich aufgewendeten Baukosten, Wertermittlungsanleitung der Geschäftsgebäude Versicherer. Den Bausachverständigen stehen für die Ermittlung des Versicherungswertes Bewertungsbücher zur Verfügung. Diese weisen für die verschiedenen Geschäftsgebäude arten je nach zeittypischer Ausführung und Ausstattung Raummeterpreise aus und nennen die zusätzlich anzurechnenden Kosten.
Die Rechtsfolgen bei Verletzung dieser Obliegenheiten entsprechen denen bei Verletzung der Sicherheitsvorschriften, nämlich Leistungsfreiheit bei Vorsatz, quotale Kürzung bei grobfahrlässiger Verletzung. Sofern Sie sich aus besonderen Gründen veranlasst sehen, die Schadenstelle zu verändern, und z.B. mit den Aufräumungsarbeiten beginnen, ohne dass Sie die Zustimmung durch die Waldenburger Geschäftsgebäudeversicherung einholen konnten, sollten Sie neben der Sicherstellung beschädigter Teile des Geschäftsgebäude für weitgehende Beweissicherung sorgen.
Der Versicherungsschutz des Geschäftsgebäude gegen Leitungswasser erstreckt sich nicht auf Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren (wurde klarstellend überall ausgeschlossen. Eine Mitversicherung ist jedoch über die Klausel PK 7166 möglich), Plansch- oder Reinigungswasser (bei Letzterem ist der Gebrauch von Wasser außerhalb des Rohrsystems und der damit verbundenen Einrichtungen gemeint, z.B. Wasser aus Putzeimern), Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge.
Empfehlungen und Tipps
Die Waldenburger Geschäftsgebäudeversicherung bietet Ihnen neben einen umfangreichen Versicherungsschutz einen, sehr guten Kunderserice, sowie günstige Beiträge im Geschäftsgebäudeversicherung Preisvergleich. Immer Hausbesitzer entscheiden sich bei der Wahl Ihrer Versicherers für diesen Anbieter und sind mit dem Leistungsangebot sehr zufrieden.
Vor allem wenn es darauf ankommt, steht Ihnen dieser Versicherer für eine schnelle und zuverlässige Schadenregulierung zur Seite. Darüberhinaus konnte die Waldenburger durch Ihre guten Bewertungen bei unabhängigen Verbraucherinstituten, wie beispielsweise Finanztest mit Ihrem Preis Leistungsangebot überzeugen, wie diese auch durch die VHV Geschäftsgebäudeversicherung gewährleistet werden.